DER VERFALL DER „EUROPÄISCHEN UNION“ (V) : 9.Dezember – Der Große Bluff der „zwei Europas“

Weil eine weitere Verschärfung des EU-Vertrags und die fortschreitende Entdemokratisierung, Entsouveränisierung, sowie letztlich Entstaatlichung aller 27 Mitgliedsstaaten auf legalem Wege als unmöglich erkannt worden war, wurde nun das bereits im Sommer 2011 vorbereitete und öffentlich angekündigte Konzept eines „Kern-Europas“ aus der Tasche geholt. Ein parallel zum EU-Vertrag geschaffener Euro-Vertrag sollte aus 17 Demokratien im Währungsbereich des Euro-Finanzsystems einen eigenen Finanzstaat, einen Euro-Staat zusammenschmelzen.

Ein epischer, rechtsunwirksamer Bluff, der unter der Tarnkappe von „zwei Europas“ nichts anderes bewirken sollte, als die schnellstmögliche Installation des „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ und weitere, eigens auf den ESM und das Währungs- und Finanzsystem „Euro“ zugeschnittene Verfassungsänderungen der souveränen europäischen Demokratien zu erpressen.

Gutachten Bundestag: EWF (ESM) verstößt gegen die Verfassung

Der „Europäische Stabilitätsmechanismus“ (ESM), der gescheiterte „Europäische Währungsfonds“ (EWF) in neuen Kleidern, verstößt gegen das Grundgesetz. Das besagt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Der durch die Führungen der Staatsparteien CDU, CSU und SPD seit Jahren betriebene Staatsstreich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, zwecks Überführung Deutschlands als ein Bundesland an die „Europäische Union“, ist wieder einmal gegen die Wand gelaufen.

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