Die durchgängig paneuropäisch ideologisierten Parteien in Bundestag und Bundesrat wollen das Grundgesetz ändern, weil das verbietet worüber sie Volksabstimmungen abhalten wollen.
Die bis auf die gemeinsame paneuropäische Ideologie inhaltlich-politisch längst entkernten, seelenlosen Funktionärsapparate der bereits über eine Generation lang etablierten Parteien planen nun den von uns seit Jahren erwarteten Angriff auf die Substanz der Verfassung unserer Republik.
Nachdem alle seit 1949 im Bundestag vertretenen Parteien sich zeit ihrer Existenz in Westdeutschland und nachfolgend in der Berliner Republik ausnahmslos alle weigerten, dem Staatsvolk entsprechend Artikel 20 Grundgesetz die ihm grundrechtlich durch „Wahlen und Abstimmungen“ auf Bundesebene zustehende Gestaltung der Republik durch Beschluss einer ausführenden Gesetzgebung zu ermöglichen, kündigt nun das paneuropäische Kartell der Etablierten in Deutschland für Juni eine Änderung des Grundgesetzes an.
Maximal perfide, zynische und abgrundtief heuchlerische Begründung der Parteien: die Verfassung. die für jeden des Lesens Mächtigen 82 Millionen Menschen bereits seit 64 Jahren das Grundrecht auf Abstimmung garantiert, müsse erst geändert werden um Volksabstimmungen zu ermöglichen.
Damit der Hintergrund dieses Vorhabens den etwas stumpfer gestrickten Kunden, denen die eigene Wahl vielleicht bereits in die Urne gelegt scheint, nicht sofort auffällt, wird durch die Parteien – wie üblich – das Wort „Volksabstimmung“ peinlichst vermieden und durch den Begriff „Volksentscheid“ ersetzt. „Paneuropa-Parteien kündigen erwarteten Angriff auf das Grundgesetz an“ weiterlesen