Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat

24.07.2016 Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei
25.12.2016 Attentat in Berlin: Nichts ist geklärt
18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt
21.02.2020 Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

Der Status nach elf toten bzw ermordeten Menschen am 19. Februar 2020 in Hanau:

Es gibt kein einziges Mordverfahren oder ein anderes Gerichtsverfahren. Die Regierung, in Form ihrer untergebenen Bundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt, hat die Ermittlungen an sich gezogen. Die Version der Regierung hinsichtlich des bereits in der Nacht ausgemachten und in der Nacht zu Tode gekommenen alleinigen Attentäters, hat bereits fundamental gewechselt. Nachdem es zunächst hieß, der mutmaßliche Attentäter sei den Behörden unbekannt gewesen, rückte Generalbundesanwalt Peter Frank später damit heraus, dass sich dieser bereits seit 2002 an mehrere Behörden gewandt hatte, u.a. an seine, die Bundesanwaltschaft, Ende 2019, also vor wenigen Monaten.

Der Grund seiner Kontaktaufnahme, laut bis dato herausgegebenen Presseberichten: er vermutete eine „illegale Überwachung“ durch eine geheimdienstliche Behörde und erstatte deswegen Anzeige.

Gestern nun rückte Generalbundesanwalt Frank im Innenausschuss des Bundestages, flankiert von den Präsidenten des Inlandsgeheimdienstes (Bundesamt für Verfassungsschutz) und des B.K.A., damit heraus, dass die U.S.-Bundespolizei F.B.I. ein „Ermittlungsverfahren“ gegen den mutmaßlichen Attentäter betrieb und dass dieser 2018 in die U.S.A. gereist war.

Nun darf hier jeder und jede einmal 1 Minute darüber nachdenken, ob man im Zuge eines gegen die eigene Person gerichteten „Ermittlungsverfahrens“ einer Behörde auch durch diese „beobachtet“ wird. Gerade wenn es das F.B.I. ist.

Meine Analyse: von 80 Millionen in Deutschland sind, abseits vom Staatsapparat, offensichtlich nur Wenige dazu in der Lage sich das auch nur vorzustellen, geschweige denn zu begreifen. Des Rest darf Netzpolitik.org lesen.

Kein Wort dazu von irgendeinem Abgeordneten vor der Öffentlichkeit. Kein Wort. Auch nicht zu der nun im Parlament offiziell kolpotierten Tatversion der Regierung und ihrer Staatsschauspieler, die sich umgehend bei „Wikipedia“ einbrannte:

Der Massenmord an neun Menschen an zwei Tatorten in zwei Stadtteilen in Hanau, sowie seine anschließende Rückfahrt zur Wohnung seiner Eltern habe zwölf Minuten gedauert.

Zwölf Minuten.

Erster Mord um 21.58 Uhr, um 22.10 sei sein Auto bereits vor der Wohnung seiner Eltern gestanden.

Am Kennzeichen sei sein Auto und damit er erkannt worden, hieß es bereits vor Tagen aus „Ermittlerkreisen“ zum „Spiegel“. Um 03.03 sei die Wohnung dann aufgebrochen worden. Also fünf Stunden später.

Fünf Stunden.

Aber um 22.03 sei eine Polizeistreife bereits am ersten Tatort gewesen. Und kurz vor der Tat sei das Fahrzeug des mutmaßlich verrückten und rechtsextremistischen alleinigen Attentäters beim Falschparken in der Nähe des ersten Tatorts aufgefallen. Daraufhin von Beamten des Ordnungsamtes angesprochen (und sicherlich im Nachhinein zweifelsfrei identifiziert), habe der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter ganz ruhig reagiert und das Fahrzeug umgeparkt.

Ach ja. Die Mutter.

Ermordet durch zwei Kopfschüsse, heisst es (wahrscheinlich eine der wenigen seiner Angaben die korrekt sind). Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter, der natürlich, daran gibt es keinen Staatszweifel, nach neun wildfremden Menschen in der Nähe von zufällig ausgesuchten zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha Bars) auch noch seine eigene Mutter erschoss, sei dann aber schnell noch die Treppe runter gegangen bevor er sich dort dann selbst erschoss (vielleicht auch mit zwei Kopfschüssen?).

Wie gut, dass der Vater, den die Polizei dann um 03.03 Uhr in der Wohnung vorfand – er hatte bestimmt nicht die Polizei gerufen, schließlich hatte die ja den Attentäter durch das Kennzeichen identifiziert und außerdem waren ja bloß seine Frau und sein Sohn erschossen worden – ruckzuck in der Psychiatrie weggesperrt wurde. Ein Schock. Er soll ja früher schon mal mürrisch zu den Nachbarn gewesen sein. Also. der Vater. Stand in der Zeitung.

Man könnte ja geneigt sein, dies als doppelte Eigensicherung zu bezeichnen. Falls es ja doch mal irgendein Gerichtsverfahren nach einem Massenmord in Deutschland geben und so etwas Lästiges wie eine Verteidigung doch noch gebraucht werden sollte, nämlich für den Staat. Und eine Anklage von Zivilpersonen auf Zeugen angewiesen wäre.

Der Innenausschuss des Bundestages gab gestern nach der Sitzung ein so abstoßendes Bild ab, dass hier nur auf die zwei relevanten Informationen der „Phoenix“-Aufzeichnung eingegangen werden soll: Konstantin von Notz merkte an, der mutmaßliche Täter habe einen internationalen Waffenschein und konnte somit Waffen auch ins Ausland mitnehmen. Phoenix-Korrespondentin Jeanette Klag bemerkte etwas widerwillig zum Schluss, sie habe bei den Abgeordneten „Erstaunen wahrgenommen“. Und zwar darüber, dass eine Woche nach einem Massenmord die Regierung (Generalbundesanwalt, BKA und Inlandsgeheimdienst) immer noch nicht sagen konnten „was und welche die Tatwaffen waren“.

Ebenfalls gestern hatte sich die „Welt“ einen verschämten, kleinen, journalistischen Anfall gegönnt. Der entscheidende Nebensatz fiel keinem einzigen Bewohner von Twitter, Facebook oder ähnlich „sozialen“ Medien auf.

„Im Innenausschuss berichteten die Ermittler, dass man R. an der Treppe zum Keller aufgefunden habe – unweit seiner Sig-Sauer-Pistole. Die Mutter des Attentäters fanden die Beamten im Bett des Wohnzimmers auf, ebenfalls leblos. Zwei Kopfschüsse hatten sie getroffen. Ob tatsächlich R. diese Schüsse abgab und wann genau, wissen die Ermittler offenbar noch nicht.“

Heute nun das, im „Spiegel“.

„Die geliehene Czeska entdeckten hessische Kriminalbeamte nach SPIEGEL-Informationen nach der Tat in Rathjens Auto.“

Also, kleines Update der Verteidigung des Staates: die Tatwaffe soll jetzt also eine Czeska sein, die eine Woche lang wohl irgendwie vergessen, übersehen, überlegt, gezählt, gewogen und für nicht untersuchbar oder dem hiesigen  Zombie-Parlament als nicht präsentierbar erachtet worden war.

Hm.. wie erschiesst man sich denn mit der Tatwaffe und legt die dann ins Auto? Und sich selbst dann wieder zum Kellereingang?

Ah. Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter muss wohl alle da draußen in zwei verschiedenen Statdteilen von Hanau mit der Czeska erschossen haben und dann nach Hause gefahren sein, in zwölf Minuten, hat dann die Waffe im Auto liegen lassen und hat dann eine andere Waffe geholt, nämlich die Sig-Sauer und dann seine Mutter oben im Bett erschossen und sich selbst dann vorm Keller. Zu irgendeinem Zeitpunkt (Todeszeitpunkt? Was ist das denn? Was spielt denn das für eine Rolle, echauf­fier, echauf­fie­r..)

So wird‘s gewesen sein. Nicht wahr, Herr Angeklagter?

Hallo Staat, ich rede mit Dir!

Wissen Sie, liebe unbedarfte Liliputaner da draußen, es sind sich wieder einmal alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle einig. Wie gefährlich die Rechten sind, vor allem die im Parlament und die Leute die das wählen, und so weiter.

Dass Rechtsextremisten auch und gerade dann gefährlich sind, wenn sie im exekutiven Staatsapparat sind und machen können was sie wollen, weil sie wissen dass sie praktisch unter Immunität handeln, nun, das haben alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle wohl irgendwie vergessen.

Übrigens:

die eigentliche Leistung von Yavuz Özoguz, dem Betreiber vom Muslim Markt, ist nicht der Verweis auf Aussagen von Zeugen, die den mutmaßlichen verrückten rechtsextremistischen deutschen alleinigen Attentäter nicht identifizieren konnten, sondern der akribische Nachweis, dass die gesamte Geschichte des angeblich vor der Tat durch den Täter ins Internet auf seine Homepage geladenen „Manifests“ durch Staat und assoziierte Massenmedien erstunken und erlogen sein muss.

Damit wiederum ist das gesamte Gefasel der Verteidigung des Staates, in diesem laufenden öffentlichen Verfahren wegen Massenmordes, bezüglich der angeblichen Wahnvorstellungen, psychischen Krankheit und Motivlage des präsentierten Täters hinfällig. Und damit wiederum die devote Unterwerfung der gesamten Zombie-Linken unter den Staat öffentlich. Ein Fallbeispiel, wie sich vermeintliche oder sogar subjektiv als tatsächliche Linke verstehende Personen in Komplizenschaft zu dem begeben, was sie angeblich bekämpfen.

Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:

eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.

Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.

Von Parkland nach München

Bevor nach dem Attentat in Florida, welches zwei Tage vor Beginn der Münchner „Sicherheitskonferenz“ der internationalen Kriegslobby erfolgte, das Leben eines weiteren jungen Menschen ausgelöscht wird, sollte die Öffentlichkeit Fragen stellen. Es gibt jede Menge davon.

Nikolas Cruz, 19, mutmaßlicher alleiniger Attentäter und Mörder von Menschen in der Parkland High School, steht vor der Todesstrafe. Laut „NBC Miami“ beabsichtigt Pflichtanwalt Howard Finkelstein, Ankläger Mike Satz ein Schuldeingeständnis seines Mandanten liefern,um

„die Todesstrafe und ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden„.

Für einen Anwalt ist das eine erstaunliche Aussage.

Sollten jede Demokratie, jede Gewaltenteilung und Justiz, gerade die Angehörigen, aber auch die Öffentlichkeit den Ermordeten nicht mindestens ein Gerichtsverfahren schuldig sein, um die Tat, deren Hergang und nicht zuletzt das Motiv umfassend aufzuklären – egal wie lange es dauert und egal wie teuer es ist?

Cruz´ weitere Pflichtanwältin Melisa McNeill, die bereits in der Öffentlichkeit massiv kritisiert wird, sprach zwar von der Gefühlslage ihres Mandanten, ihrer Gefühlslage, sowie (zurecht) von den Angehörigen, Betroffenen und Traumatisierten. Zur Sache aber gab sie effektiv nichts zu Protokoll.

Und obwohl bereits allgemein ein gegenteiliger Eindruck enstanden ist, geht aus keinem öffentlichen Statement der Anwälte eindeutig hervor, dass bzw ob der Angeklagte die Tat überhaupt gestanden hat. Die Geschichte von den Stimmen, die er gehört habe und die ihm erklärt hätten wie er 17 Menschen zu ermorden hätte, wurde durch die Ermittlungsbehörden anonym in die Presse getreut, mit „ABC News“ als Verteiler der Stillen Post.

Hat Nikolas Cruz diese schon fast klassische Aussage eines klassischen Verrückten in Gegenwart seiner Anwälte getätigt? Ohne Beisein eines Anwalts wären diese Aussagen nämlich gerichtlich nicht verwertbar. Hat er sie überhaupt getätigt?

„BuzzFeed“ dokumentierte am Tage nach dem Attentat Aussagen des Youtubers Ben Bennight. Dieser hatte sich im September letzten Jahres bei der Bundespolizei F.B.I. gemeldet. Unter einem seiner Videos war ein Kommentar abgegeben worden, unter dem Nutzernamen „Nikolas Kruz“. Wortlaut des Kommentars: „I‘m going to be a professional school shooter“ („Ich werde ein professioneller Schul-Schütze / Attentäter an einer Schule sein“). Bereits einen Tag, nachdem Ben Bennight sich beim F.B.I. gemeldet und diesem einen Screenshot des Kommentars zugesender hatte, besuchte das F.B.I. Bennight und befragte ihn dahingehend, ob ihm der Kommentator bekannt sei. Bennight verneinte. Die F.B.I. Leute nahmen eine Kopie vom Screenshot und gingen wieder. Der Youtuber hörte vom F.B.I. erst wieder etwas nach dem Attentat.

Nach dem Attentat gab das F.B.I. zu Protokoll, dass es ihm nicht gelungen sei die Urheberschaft des Kommentars zu verifizieren bzw die Person ausfindig zu machen, welche diesen Kommentar unter dem Namen des späteren mutmaßlichen Attentäters in Parkland postete.

Geht man nun davon aus, dass diese Angaben des F.B.I. der Wahrheit entsprechen, muss das Individuum angesichts der nicht unerheblichen Cyber-Kapazitäten des F.B.I.  also einigen Aufwand betrieben haben, um seine Internet-Spuren zu verwischen.

Doch wenn diese Person tatsächlich Nikolas Kruz war – wieso hätte sie das tun sollen? Einerseits einen potentiell strafbaren Post setzen und unter eigenem Namen ein Schwerverbrechen ankündigen, aber die eigenen Internet-Spuren verwischen?

Die gleiche Unstimmigkeit bei den martialischen Fotos, die von einem Instagram Account stammen, welcher von den Behörden Nicolas Kruz zugeordnet wird. Dass dieser tatsächlich vom Angeklagten stammen, sagt keiner. Doch alle sagen, es sei so, weil es ja alle sagen.

Hintergrund: Der britische „Guardian“ bzw deren Journalist Jon Swaine kontaktierten Instagram. Dieses antwortete mit einer faktischen Entschuldigung und bekundete, den Account „des Schützen“ gelöscht zu haben. Dass der Account „nicolas annihilator“ bzw „nicolascruzmakarov“ tatsächlich dem Angeklagten zuzuordnen ist, bestätigte Instagram damit eben nicht. Auch nicht „implizit“, wie „Guardian“-Journalist Jon Swaine behauptete.

Von dem üblichen „Irgendwas mit…“ auf dem Instagram Account einmal abgesehen – „Allahu Akbar“, aber mit Trump-Logo MAGA und rechtsradikal und antiislamisch, etc – berichtete die Online-Zeitung „The Blast“ durchaus Erstaunliches:

Eine Quelle mit Verbindung zu Cruz, dem angeblichen Schützen, machte Screenshot von einer Instagram Seite, von der angenommen wird dass sie ihm zugeordnet wird. Unsere Quelle sagt, die Ermittlungsbehörden kennen diesen Account und glauben er ist authentisch.“

Auf Twitter gibt dann Carmine Sabia („I trigger Hollywood elites. #Yankees #Israel.“) bekannt:

„BREAKING: Dies ist ein Screenshot, den ich vom Instagram Account des Schützen in Parkland Florida, Nicolas Cruz, genommen habe bevor er offline genommen wurde. Beachtet den Ausdruck #AllahuAkbar“

Weitere öminöse Medienbeweise aus dem mutmaßlichen Umfeld des mutmaßlichen Attentäters lieferte „CNN“. Dieses berichtete aus einer geschlossenen Instagram Gruppe und deren Chats . „Ich hasse Juden, Nigger, Immigranten“ war da zu lesen, dazu allerlei von Anketten, Abmurksen und dass Cruz Juden gehasst habe, weil er glaubte diese wollten die Welt zerstören.

Wie „CNN“ berichtet, wurden die Reporter von einem Mitglied dieser Gruppe selbst hinzugefügt. Bedauerlicherweise hätten die antwortenden Mitglieder der Gruppe aber ihre Identität nicht preisgegeben, so „CNN“. Aber sie seien offensichtlich unter 18 Jahren alt gewesen.

Dass die moralische, seelische und politische Entwicklung dieser Beteiligten offensichtlich im Alter von 5 Jahren an irgendeinem Mutti-(oder so ähnlich)-Opfer-Troll-Komplex und dem Trieb zum Lügen, Morden, Tarnen und Anhängen hängen blieb, erscheint durchaus plausibel.

Aber wie glaubwürdig (von gerichtsfest einmal ganz zu Schweigen) ist diesbezüglich die Urheberschaft des nun von der Todesstrafe bedrohten Nicolas Cruz, hinsichtlich der ihm nachgesagten Äußerungen?

Der neunzehnjährige Vollwaise hatte am Tage des Attentats noch fünf Minuten vor den ersten bei der Polizei eintreffenden Notrufen mit dem Sohn seiner Gastfamilie getextet. Ganz normal, wie später der Anwalt der Gastfamilie aussagte.

Konstatiert man nun, dass selbst Schnellwähler immer mit dem Griff am Smartphone mindestens 1 Minute brauchen, um den Beginn eines Attentats festzustellen, dann die Polizei anzurufen und dort jemanden zu erreichen, ist die Zeitspanne zwischen einem 19-Jährigen am Texten und einem Attentäter, der gerade aus dem Taxi aussteigt, ins Gebäude geht, dort dem Schüler Chris McKenna (der den Schützen in keinem seiner Interviews eindeutig als Nicolas Cruz identifiziert, sondern diesen immer nur „der Schütze“ oder „er“ nennt) im Erdgeschoss sagt, er solle jetzt lieber gehen, gleich werde etwas Furchtbares passieren, und laut Aussage des 15-jährigen Zeugen immer noch Munition in seine Waffe lädt, sich aber irgendwann auch ruck-zuck die Gasmaske aufgesetzt hat, und dann im ersten Stock anfängt zu Schießen, dann ist also diese Zeitspanne vom textenden 19-Jährigen zum maskierten, aber irgendwie identifiziert-nicht-identifizierten Attentäter Nicolas Cruz doch arg eng.

Für dieses nicht unwichtige Detail im angeblichen Zeitablauf fand die „New York Times“ übrigens immerhin ein kleines Nebensätzchen. Alle Anderen fanden gar nichts.

Allen im internationalen Medienkomplex und in allen Hauptnachrichten gezeigten Zeugen und Zeuginnen ist eines gemein: entweder kannten sie den Angeklagten Nicolas Cruz und äußerten sich negativ über seine Person, oder sie waren Augenzeugen des Attentats und sprachen von „dem Schützen“. Kein einziger der dort vorgeführten Zeugen der konkreten Vorgänge sagte etwa folgendes „Nicolas ging…“ oder „dieser Schei**kerl, ich sah ihn da und da und erkannte ihn wie er…“

Immer nur „der Schütze“.

Nun, nicht alle Zeugen sagten das. Aber diese verschwanden irgendwie, simsalabim, aus der kommerziellen und staatlichen Berichterstattung. Und natürlich wurden ihre Aussagen auch nicht durch die Behörden erwähnt.

Nach dem Attentat interviewt Matt Musil vom Sender KHOU 11 die Zeugin Alexa Miednik, Schülerin an der Parkland High School. Nicht nur dass sie aussagt, dass es „definitiv“ mehrere Schützen gegeben haben muss. Sie berichtet, dass sie den angeblichen Attentäter Nikolas Cruz in der Schule traf, nachdem dort bereits Schüsse gefallen und Rauchgranaten gezündet worden waren. Und weder trug Cruz eine Gasmaske, noch hatte er eine Schusswaffe bei sich. Und die Schüsse kamen von der anderen Seite des Gebäudes.

Reporter Matt Musil berichtet später KHOU 11 live von der Aussage Alexa Miedniks. Er zitiert die Schülerin ausführlich. Doch zeigt der Sender keine Aufnahmen ihrer Zeugenaussage, sondern kolpotiert anschließend übergangslos wieder die offizielle Darstellung der Behörden, als wäre nichts gewesen.

Eine weitere Zeugin sagte öffentlich vor Journalisten aus, dass „definitiv“ mehrere Attentäter am Werk waren. Sie berichtet von drei Schützen. Ein Attentäter rief, so beschreibt es die Zeugin, „hey…hey…“, um die hilflosen Jugendlichen aus ihren Klassenräumen zu locken. Sie berichtet des Weiteren, wie eine Gruppe von SchülerInnen vor einem Schützen der die Treppe hochkam in eine andere Richtung flüchteten und dann stoppten, weil dort „der andere Schütze kam“ (1.50 min).

Laut offizieller Darstellung ließ der Alleintäter Nikolas Cruz seine Tatwaffe, eine M-16 (Zivilbezeichnung: AR-15), nach dem Attentat ebenso in der Schule wie seine Gasmaske und zusätzlich mitgebrachte Munition. Mit diesem Material war Cruz – nach seinem bezeugten Textkontakt mit dem Sohn seiner Gastfamilie – angeblich innerhalb von fünf Minuten aus einem Taxi ausgestiegen, hatte die bezahlt, war ins Gebäude gegangen, hatte seine Waffe geladen, einem Schüler eine Warnung ausgesprochen, sich vorher oder nachher eine Gasmaske aufgesetzt und war in Windeseile die Treppe hochgerannt, fing im ersten Stock an zu schießen, schaffte es unmittelbar nach den Schüssen irgendwie auch noch einen Feueralarm auszulösen und Rauchgranten zu werfen, was Notrufe bei der Polizei auslöste.

Wenn also der eher schmächtig wirkende Cruz seine AR-15, leere Rauchgranaten und eine Gasmaske mühelos und schnell in die Schule schaffen konnte – was schleppten dann Polizeibeamte nach dem Attentat in einer schwarzen Tasche mühsam aus dem Schulgebäude und mussten es mit drei Mann in ein Polizeifahrzeug hieven?

Erst zu Jahresanfang hielt die Marjory Stoneman Douglas High School eine „Active Shooter“-Übung ab, in der genau so ein Attentat simuliert wurde wie es nun stattfand. Doch nach dem Attentat wurde im Medienkomplex schlicht geschlussfolgert, dass es Nicolas Cruz war, der sich diese Übungen und entsprechendes Insiderwissen zu nutze gemacht haben müsse.

Den 17-jährigen Bruder des Angeklagten ließ die Polizei übrigens zwangsweise in einer psychatrischen Anstalt verschwinden.

Ein „Baker Act“ soll dies der Polizei erlauben, mit Jedem. Mit Jedem. Erwachsene können demnach „zur Untersuchung“ 72 Stunden eingewiesen werden, Jugendliche für 12 Stunden. Wenn die Untersuchung entsprechend ausfällt, kann man Menschen natürlich länger verschwinden lassen.

Dass nun ausgerechnet auch der Bruder des Verrückten ein Verrückter sein soll, werden traditionsreiche Anhänger der SippInnenhaft sicherlich beifällig abnicken. Wahrscheinlich auch rechtsradikal. Irgendwas mit.. naja, das dies das da jenes eben und nu lass mich in Ruhe mit irgendwelchen Verschwörungstheorien! Werd endlich Untertan, ähh, erwachsen! Sei flexibel, ein guter Linker und halt´s Maul!

Das F.B.I. gab zwei Tage nach dem Attentat eine Pressemitteilung heraus. In diesem vermeldete die Bundespolizei, dass „eine Nikolas Cruz nahestehende Person“ am 5. Januar über eine öffentlich zugängliche F.B.I. Hotline berichtete, Nikolas Cruz habe „Sehnsucht“ nach einem Schusswaffen-Mord an einer Schule („school shooting“), danach Menschen umzubringen und zudem verstörende Einträge in Sozialen Medien hinterlassen.

Einmal abgesehen davon, dass dieser Hinweis – trotz dem durch Youtuber Bennight im September vermeldeten Eintrag, auf den das F.B.I. damals sofort reagierte – angeblich nicht an das Miami Field Office weitergeleitet wurde und so versehentlich versandet sein soll: diese Meldung des F.B.I. erscheint schlicht als taktische Maßnahme. Man schützt die strategische Position – den behaupteten Tathergang – aber spielt so ein bisschen Sandsack und lässt die Bevölkerung wieder einmal Dampf ablassen.

Die Behörden wieder. Jaja. Die haben wieder geschlampt. Jaja. Überall Schlampen. Das kennt man ja.

Dies muss der Öffentlichkeit irgendwie bekannt vorkommen.

Seit einer Dekade ist es für Behörden weltweit Standardprozedur, nach einem Massenmord bzw Attentat, das sie zu verhindern hatten aber nicht verhinderten, den oder die umgehend benannten Schuldigen erst nicht am Tatort festnehmen zu können, dann auf der Flucht zu erschießen und sie hinterher irgendwie gekannt zu haben, aber nicht so dolle, irgendwie. Gern wird dann auch, ganz nach Verhörtraining, gegenüber der Öffentlichkeit die erste, zweite, dritte Ausrede, Verzeihung, Tatversion oder Erklärung ausgepackt, im Nachhinein im Internet entdecktes Material inklusive, was aber schon immer da war, aber von dem man vorher nichts wusste, jedenfalls nicht so dolle.

Erstaunlicherweise verklagt anschließend kein einziger Angehöriger oder Betroffener diejenigen Behörden, die für die Verhinderung dieser Massenmorde und Attentate zuständig sind. So müssen sich diese auch nicht in Zivilprozessen verantworten (siehe Berlin und das Attentat auf die Breitscheidplatz).

Dass nun wieder der Präsident schuld hat und der twittert, dass F.B.I. habe zu viel Zeit mit den Ermittlungen gegen ihn aufgewendet und nun auffordert, Gestörte der Polizei zu melden, natürlich nicht die in der Polizei oder mit anderen Ämtern und Würden – geschenkt.

In München bei der „Sicherheitskonferenz“ der internationalen Kriegslobby wurden zwei Tage nach dem Attentat in Florida allerlei düstere Szenarien aufgemacht. Geschäftsführende Imperialisten sehen die Welt am Abgrund.

Beschlüsse der Kriegslobby weniger Waffen zu besitzen, wie die guten Linken jetzt wieder fordern (wenn auch nur von der Bevölkerung), darf man allerdings wohl weniger erwarten – vom weniger Produzieren von Waffen durch die Kriegsindustrie ganz zu schweigen.

Nein, nein – stattdessen noch mehr Krieg!

Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu fand vor seiner Reise nach München am Tage des Attentats in Parkland endlich wieder eine Gelegenheit für das gesamte Volk von Israel zu sprechen (welches der Meinung ist: „ein Schwein zu sein ist nicht koscher“). Ausführlich bekundete Netanjahu Mitgefühl. In München drohte er, wieder einmal, mit einem Angriffskrieg gegen den Iran.

Die Zeit vergeht. Doch die Welt wird es sicher nicht. Da sollte keiner von sich selbst und seinem Machtspielzeug auf die Welt und deren Andere schließen.

Das Memo

Einleitung:

Vorgestern, am 2. Februar 2018, veröffentlichte der Geheimdienste-Ausschuss des U.S. Repräsentantenhauses mit der Mehrheit der „Republikaner“ ein Memorandum über geheimdienstliche Maßnahmen des F.B.I. gegen das Team des späteren Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika.

Veröffentlicht wurde das Memo, weil zum ersten Mal in der gesamten Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika dessen Repräsentantenhaus von seiner durch die U.S. Verfassung gegebenen Möglichkeit Gebrauch machte, die Öffentlichkeit über Machenschaften der „Nationalen Sicherheit AG“ wenigstens zu informieren: der „Regel X“. Diese besagt, dass das Repräsentantenhaus die Bevölkerung informieren darf, auch gegen den Willen des Präsidenten und auch wenn diese Informationen durch den Komplex als „geheim“ klassifiziert wurden.

Die Veröffentlichung markiert einen Wendepunkt in der real existierenden Machtarchitektur, der Hierarchie auf dem Planeten und eine historische Niederlage des internationalen geheimdienstlichen Komplexes. Methoden zur politischen Spionage und Manipulation der Demokratien weltweit, im Zusammenspiel von Polizei, Geheimdiensten, Konsortien und kommerziellen Spionen, treten nun zutage.

Vorgeschichte:

Washington, Weißes Haus, in der Woche zwischem dem 2. und 8. Januar 2017. Die vier mächtigsten Personen im Geheimdienste-Apparat, der Geheimdienste-Direktor D.N.I. James Clapper, C.I.A.-Chef John Brennan, N.S.A. Direktor Mike Rogers und F.B.I. Direktor James Comey in einem Briefing den gerade neu gewählten, aber noch nicht im Amt befindlichen Präsidenten Donald Trump mit einer unbeschreiblich ekelhaften Geschichte, die über ihn in Umlauf gebracht wurde.

Sie überreichen Trump eine zweiseitige „Synopsis“. Eingestrickt in die : Moskau, Prostituierte, Urin („Golden Shower“) und allerlei Perverses.

Bezeichnenderweise sagen die Geheimdienstfunktionäre nicht etwa, dass sie dem gerade neu gewählten Präsidenten mal zeigen wollen, wer hier Herr im Weißen Hause ist.

Nein, die Herren Clapper, Brennan, Rogers und Comey sagen, die Russen hätten diese „Informationen“. Und die hätten vor den Präsidenten zu erpressen. Und darüber wolle man den Präsidenten nur informieren. Zur Sicherheit.

Tage später, wohl weil der gerade gewählte, aber noch nicht im Amt befindliche Präsident nicht die gewünschte Reaktion zeigt, veröffentlicht „CNN“ einen Bericht über das Briefing und „Buzzfeed“ die zweiseitige „Synoposis“, kurz vor der ersten Pressekonferenz von Trump als gewählter Präsidenten.

Bei dieser stehen allen Anwesenden der Schock ins Gesicht geschrieben. Trump selbst wirkt verwirrt und konstatiert nun erstmals, „die Russen“ könnten die U.S.-Präsidentenwahl zu seinen Gunsten beeinflusst haben und seien verantwortlich sei für den angeblichen Hack gegen die Parteizentrale der „Demokraten“ („Democratic National Committee“, D.N.C.),

„Ich glaube, es war Russland“ („I believe, it was Russia“)

Vorher hatte der kurz vor der Amtseinführung stehende U.S. Präsident angesichts der ekelhaften Geschichte über seine Person noch getwittert:

„(Die) Geheimdienste hätten niemals erlauben sollen, dass diese Fake News an die Öffentlichkeit ´geleaked´ werden. Ein letzter Schuss gegen mich. Leben wir in Nazi-Deutschland?“

Die ganze Affäre ist bereits zu diesem Zeitpunkt präzedenzlos. (11. Januar 2017, Es sind natürlich die U.S.-Geheimdienste, die Trump erpressen (wollen))

Nun zum vorgestern durch den Geheimdienste-Ausschuss des U.S. Repräsentantenhauses veröffentlichten Memorandum.

Inhalt des Memorandums:

Wie das Memo beschreibt, geht am 21. Oktober 2016 die U.S. Bundespolizei zum Geheimgericht F.I.S.C. und beantragt eine elektronische Überwachung des Wahlkampfleiters von Donald Trump, Carter Page.

Der Wahlkampf ist zu diesem Zeitpunkt fast gelaufen. Weniger als drei Wochen später wird Donald Trump zum Präsidenten gewählt.

Grundlage dieses Antrags auf Genehmigung zur Inlandsspionage durch die Bundespolizei bei einem Geheimgericht, was die Überwachungsaktionen der nationalen Auslandsgeheimdienste regeln soll, in einem politisch hochbrisanten Fall, eingeschlossen wohl mittelbar auch die Spionage gegen einen angehenden Präsidenten:

angebliche Kontakte Carters nach Russland.

Worauf beruft sich das F.B.I.? Auf ein Dossier des ehemaligen Agenten des britischen Auslandsgeheimdienstes MI6, Christopher Steele. Beweise für die darin enthaltenen Anwürfe enthält es nicht.

Was das F.B.I. dem Geheimgericht nicht sagt:

Steele, der dieses „Dossier“ im Juni 2016 an einen F.B.I.-Mann in Rom gesandt hatte, arbeitet zu diesem Zeitpunkt nicht nur als Informant für das F.B.I., sondern über Umwege – das Konsortium Fusion GPS und die Anwaltsfirma Perkins Coie – auch für die Parteizentrale der „Demokraten“ („Democratic National Committee“, D.N.C.) und damit für die Kampagne der Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton. Der ex-MI6 und F.B.I.-Mann Steele hat für dieses „Dossier“ Geld sowohl vom F.B.I., als auch vom Clinton Lager bekommen.

Auch begründet das F.B.I. seinen Antrag auf politische Spionage mit einem Artikel von „Yahoo News“. Dieser berichtete über den Besuch von Trumps Wahlkampfleiter Carter Page im Juli 2016, unter Berufung auf Insider- informationen, welche das Steele Dossier inhaltlich unterstützen. Diese „Insider-Informationen“ an „Yahoo News“ kamen von Steele selbst.

Am 21. Oktober 2016 bekommt das F.B.I. vom F.I.S.C. die Genehmigung das Trump Lager „elektronisch zu überwachen“. Und die immer noch im Amt befindliche U.S.-Justizministerin und Generalstaatsanwältin Loretta Lynch, von der F.B.I.-Direktor Comey später selbst aussagen wird, sie habe versucht Untersuchungen gegen Hillary Clinton zu behindern, genehmigt diese politische Spionage.

Zusammenfassung:

Das „Dossier“, mit dem die Bundespolizei sich im Oktober 2016 vor einem Geheimgericht eine politische Inlandsspionage gegen das Team eines angehenden Präsidenten genehmigen lässt und die „Synopsis“, mit dem die vier Geheimdienste-Chefs vom O.D.N.I., C.I.A., F.B.I. und N.S.A im Januar 2017 den gerade gewählten Präsidenten vor seiner Amtseinführung offenkundig versuchen zu erpressen, sind im Kern ein- und dasselbe. Beide wurden durch einen kommerziellen Spion, F.B.I.-Informanten und ehemaligen Spion des britischen Auslandsgeheimdienstes MI6 erstellt und mutmaßlich schlicht erfunden.

Kommentar:

Die Demokratie-Simulation in unserem Land ist nicht die einzige, die der Menschheit vorgeheuchelt wird. Im Leitimperium Vereinigte Staaten von Amerika aber gab es immerhin eine tatsächliche Wahl, eine „peaceful transition power“, wenn auch zwischen schlimm und noch schlimmer (Reihenfolge nach Wahl).

Die gegen Donald Trump angewandten Methoden, irgendetwas zu erfinden, sei es z.B. auch von bezahlten Kriminellen und damit dann zu Geheimgerichten zu rennen, sich das Schandmaul zu zerreißen und Personen zu „überwachen“, von denen man sich politisch belästigt fühlt, ist meiner bescheidenen Einschätzung nach gängige Praxis in der U.S. Hegemonie; natürlich auch durch die entsprechenden Prostituierten im geheimdienstlichen Komplex in Deutschland, die zusammen mit der von ihm kontrollierten „politischen Klasse“ und assoziierter Presse das Sekret der Gesellschaft repräsentieren, wie überall.

Dass das Parlament der faktisch ältesten (und mit innerer Sicherheit mächtigsten) Republik des Planeten satte 228 nach Inkrafttreten der Verfassung es nun ein einziges Mal hinbekommt, die Öffentlichkeit wenigstens über Machenschaften des geheimdienstlichen Komplexes gegen den eigenen Präsidenten zu informieren, ist keines Lobes wert. Eher muss und wird auch dort noch hinterher getreten werden, um die ganze Bande von „Volksvertretern“ am Laufen zu halten.

Nichtsdestotrotz ist die Bekanntgabe dieser bislang unter Verschluss gehaltenen und vor der Bevölkerung verborgenen Machenschaften ein Anfang, ein fundamentaler Bruch mit der bislang weltweit herrschenden real existierenden Hierarchie. Diese endete bislang – oben – in irgendwelchen Hinterzimmern hinterm Vorhang, aber nicht bei demokratischen Institutionen und verfassungsmäßig gewählten Repräsentanten, ob sie einem nun gefallen oder nicht.

Man könnte nun, gewissermaßen, von einem Downside-Up-Effekt sprechen.

Entsprechend sind die derzeitigen Presseversuche der Nomenklatura, sich die Affäre vom nahe dem Erdboden befindlichen Hals zu reden, vom Kopf auf die Füße und dann hinten auf den Müllhaufen der Geschichte zu schmeissen.

Weiteres folgt.

(…)

weitere Artikel:
14.01.2018 Tulsi Gabbard for President
Es ist an der Zeit, die Abgeordnete des U.S. Repräsentantenhauses zu benennen, die bei der nächsten U.S.-Präsidentschaftswahl mit Leichtigkeit gewinnen wird – wenn sie sich denn vorher gegen die Kader ihrer eigenen, bis ins Mark von Korruption zerfressenen Leiche von „Demokratischer Partei“ durchsetzt.

19.12.2013 “Als ob es zwei Arten von Gesetzen gäbe”
„Es ist schon fast so, als ob es zwei Arten von Gesetzen gäbe in Amerika. Und das amerikanische Volk wäre außerordentlich überrascht, wenn sie den Unterschied sehen könnten zwischen dem was sie glauben dass ein Gesetz besagt und wie es tatsächlich im Geheimen uminterpretiert wurde.“

Kreuzritter-Massaker, die nächste: Comey sagt, Trump habe gesagt

Im derzeitigen koordinierten Bemühen von geheimdienstlichem Komplex und israelischer Regierungs-Gang den U.S.-Präsidenten irgendwie auf Kurs bzw unter Kontrolle zu bringen (das Kreuzritter-Massaker), legt nun der von Donald Trump rausgeworfene ex-F.B.I.-Direktor James Comey nach, wieder über die „New York Times“.

Comey lies der Zeitung von einem Gehilfen Teile einer Mitschrift vorlesen (welche die Zeitung ihren Angaben zufolge nicht im Original zu Gesicht bekam), welche Comey wiederum seinen Angaben zufolge nach einer Sitzung im Oval Office des Weißen Hauses anfertigte.

Nochmal in Zeitlupe: der rausgeworfene Direktor des F.B.I. schickt einen Gehilfen zur „New York Times“ und lässt den Teile einer Mitschrift vorlesen, die er, James Comey, seinen Angaben zufolge nach einem Treffen in der Machtzentrale der U.S.-Regierung bezüglich der Äußerungen des U.S.-Präsidenten selbst schriftlich angefertigt hat.

Präzedenzlos. „Kreuzritter-Massaker, die nächste: Comey sagt, Trump habe gesagt“ weiterlesen

„Auch ich, mein Donald..?“

Der Cäsar des Leit-Imperiums der „westlichen“ Welt, Donald Trump, schmeisst den Direktor seiner Geheimpolizei raus, F.B.I.-Direktor James Comey. Trump schickt dafür am Dienstag seinen Vertrauten und langjährigen Bodyguard Keith Schiller mit einem Brief direkt zum F.B.I.-Gebäude in Washington. Comey erfährt laut Presseinformanten davon während einer F.B.I.-Veranstaltung in Los Angeles und muss sich den eigenen Rauswurf erst aus Washington bestätigen lassen. Dann fliegt er zurück und veröffentlicht umgehend ein moderat gehaltenes Abschiedsschreiben.

Der gesamte geheimdienstliche Komplex in der U.S.-Hegemonie und dessen assoziierte Presse und politischen Repräsentanten aber, sie reagieren nun entsprechend dem drohenden Machtverlust („Putsch! Putsch von oben! Massaker!„). Parallelen zum „Samstag Nacht Massaker“ werden gezogen, dem Rauswurf von Sonderermittler Archibald Cox durch U.S.-Präsident Richard Nixon. Dessen Auftrag war die Aufklärung der Watergate-Affäre, welche schließlich zum Rücktritt Nixons führte.

Die Entlassung vom damaligen Sonderermittler Archibald Cox durch Präsident Nixon, der die im Weißen Haus durch dessen Überwachungssystem selbst aufgezeichneten Gespräche nicht herausrücken wollte, mit der Entlassung des untergebenen und vom Vorgänger Barack Obama ernannten F.B.I.-Direktor Comey zu vergleichen, ist genauso zynisch und typisch für einen ganz normalen Machtkampf wie Trumps Begründung für Comeys Rauswurf. „„Auch ich, mein Donald..?““ weiterlesen

Schauen Sie mal: hier ist soeben eine Boeing reingeflogen

Die U.S.-Bundespolizei F.B.I., der bereits vorgeworfen wurde eine U.S.-Präsidentin verhindert und den derzeitigen Präsidenten ausspioniert zu haben, hat neue Fotos vom Pentagon am Tage der Attentate vom 11. September 2001 veröffentlicht. Alle finden die gut – die Fotos, die offizielle Version von 9/11, das F.B.I., den fünfzehnjährigen Terrorkrieg, die 2-3 Millionen Tote, etc.

Wir nicht. „Schauen Sie mal: hier ist soeben eine Boeing reingeflogen“ weiterlesen

Geheimdienste-Ausschuss-Vorsitzender: U.S.-Dienste sammelten „versehentlich Informationen über U.S. Bürger im Trump Team“

Washington: Die Spionage-Affäre um F.B.I., N.S.A. und C.I.A. einerseits, sowie den neu ins Amt gelangten Präsidenten Donald Trump andererseits, gewinnt an Fahrt und beleuchtet Praxis und Schleichwege der „versehentlich“ absichtlichen Massenüberwachung, in deren Raster nun offenbar auch der „mächtigste Mann der Welt“ gefallen ist.

Vor drei Tagen Tagen versetzte am Montag (20.) der Direktor der U.S. Bundespolizei F.B.I., James Comey, bei seiner Aussage vor dem Geheimdienste-Ausschuss des U.S. Repräsentantenhauses – sowas gibt es dort – dem amtierenden Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald Trump, einen „Schlag in die Magengrube“ wie es der Sender „NBC“ treffend formulierte.

Es könnte ein noch genauer zu definierender Bumerang für den obersten Geheimpolizisten der U.S.A. gewesen sein. „Geheimdienste-Ausschuss-Vorsitzender: U.S.-Dienste sammelten „versehentlich Informationen über U.S. Bürger im Trump Team““ weiterlesen

Es sind natürlich die U.S.-Geheimdienste, die Trump erpressen (wollen)

Eine Analyse zum angeblich existierenden neuen belastenden Material gegen den neuen U.S. Präsidenten Donald Trump.

Der schon zu Beginn der Amtszeit von Barack Obama zum „lebenden, atmenden Organismus“, „jeder Kontrolle entwachsenen“ Apparat der „Nationale Sicherheit AG“ (Washington Post, 2010) versucht die Kontrolle über sein Weißes Haus zu behalten. Die Apparatschiks wenden dazu ein erstaunlich plumpen Trick an, der eigentlich jedem und jeder sofort auffallen müsste: sie lassen an die Presse durchsickern, es gäbe belastendes, kompromittierendes Material gegen den neuen U.S.-Präsidenten, Donald Trump – was aber nicht sie hätten, sondern „die Russen“. „Es sind natürlich die U.S.-Geheimdienste, die Trump erpressen (wollen)“ weiterlesen

15 JAHRE TERRORKRIEG UND 11. SEPTEMBER: „Stehen die Befehle noch?“

Teil I: Die Militärmanöver
Teil II: Nachspiel
Teil III: Langer Marsch eines Molochs
Teil IV: Die Kommandokette
Teil V: Duplikat, Drone, Plan
Teil VI: Die Attentate – Ablauf, Hergang und Widersprüche

15 JAHRE TERRORKRIEG UND 11. SEPTEMBER: Wie alles begann

Der am 11. September 2001 amtierende U.S.-Transportminister Norman Mineta
Die brisante Zeugenaussage des am 11.9.2001 amtierenden Verkehrsministers Norman Mineta über die damaligen Ereignisse ist den Meisten bis heute nicht bekannt.

Soweit nicht anders gekennzeichnet, basiert dieser Artikel auf der fünfstündigen Film-Dokumentation von Massimo Mazzucco, die untenstehend zu sehen ist, sowie auf den oben verlinkten Artikeln „Langer Marsch eines Molochs“ und „Die Attentate – Ablauf, Hergang und Widersprüche“, wo entsprechend die Quellen angegeben sind.

Wie berichtet, begann mit der am 4. Dezember 1981 von Präsident Ronald Reagan unterschriebenen Executive Order 12333, welche die Machtfülle von Geheimdiensten, Polizei und Militär, von CIA, NSA und FBI massiv ausweitete und den geheimdienstlichen Komplex („intelligence community“) schuf, der lange Marsch eines Molochs.

Über die nachfolgenden zwanzig Jahre erschaffen Regierungsstellen und Behörden in enger Kooperation mit in den U.S.A. basierten Konsortien ein vor der Öffentlichkeit verborgenes, immer dichter zusammenwachsenes Geflecht von Institutionen, Netzwerken und Systemen; wenn überhaupt etwas nach außen dringt, wird beim Aufbau dieses nun verschmelzenden geheimdienstlichen, informationstechnologischen, polizeilichen und militärisch-industriellen Komplexes in geradezu prophetischer Manier der Anspruch vermittelt, genau so einen Tag wie den 11. September 2001 einmal verhindern zu wollen.

Stets geht es um die Sicherstellung von Kommunikation und Interaktion aller Regierungsstellen und assoziierter kommerzieller Kräfte auch im Eventualfalle, wie Atomschlag, allgemeiner Kriegsfall oder Attentate, sowie um den Schutz von Verkehrswegen und Infrastrukturen.

Unter anderem werden ab 1984 ein neues „Nationales Kommunikationssystem“ (NCS) und ein ausführendes „Gemeinsames Nationales Koordinationszentrum von Industrie und Regierung“ („joint industry-government National Coordinating Center“, NCC) geschaffen. Aufgabe dieses neuen „Nationalen Kommunikationssystems“ ist es, unter allen Umständen durch den Gebrauch von kommerzieller, Regierungs- oder Ressourcen von Telekommunikation in Privatbesitz“ aufrecht zu erhalten und die „Funktionen in Kriegszeiten“ („war power functions“) sicherzustellen. „15 JAHRE TERRORKRIEG UND 11. SEPTEMBER: „Stehen die Befehle noch?““ weiterlesen