Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erheben Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart

Die Vertrauensleute des Stuttgarter Bürgerbegehrens haben gestern gegen die Landeshauptstadt Stuttgart beim Verwaltungsgericht Stuttgart Untätigkeitsklage wegen gesetzwidriger Verzögerung eingereicht. Das von 35. 600 Stuttgarter Bürgern beantragte Bürgerbegehren „Ausstieg der Stadt aus dem Projekt Stuttgart 21“ war vom Gemeinderat im Juni zurückgewiesen worden. Über den dagegen eingelegten Widerspruch vom 11. August hätte in der vorgeschriebenen Dreimonatsfrist längst entschieden werden müssen. Obwohl die Stadt behauptet hat, die Verfassungsmäßigkeit seriös geprüft zu haben, hat sie den Widerspruch nicht einmal rechtzeitig dem Regierungspräsidium zur Entscheidung vorgelegt.

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Der Widerstand gegen Stuttgart 21 geht in die nächste Runde

Mappschiedsparty und Auftakt zu den Koalitionsverhandlungen Stuttgart: Der Widerstand gegen Stuttgart 21 feiert den Wahlabend in der gewohnten Vielfalt und mit einem großen Blumenstrauß an Veranstaltungen: „Mappschiedsparty“ ab 17:30 Uhr auf dem Schlossplatz: Public Viewing der Wahlergebnisse, kommentiert vom Kabarettisten Peter Grohmann. Außerdem die Filmemacherin Sigrid Klausmann-Sittler, die Landesvorsitzendes des BUND Brigitte Dahlbender und viele

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