Intrige vor ESM-Urteil gescheitert: Bundesverfassungsgericht bestätigt indirekt Höherrangigkeit gegenüber EuGH

Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, am Termin zur Urteilsverkündung bezüglich der Begleitgesetze zum „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM) und Fiskalpakt festzuhalten. Damit hat es abgelehnt, auf einen neuen Eilantrag von Wirtschaftslobbyisten um Professor Markus Kerber einzugehen, der eine Urteilsverkündung am 12. September verhindern wollte. Argument der Wirtschaftslobbyisten, dezent vorgetragen vom „Handelsblatt“: der „Europäische Gerichtshof“ (EuGH) sei „das in dieser Sache höhere Gericht“, ein EuGH-Urteil bezüglich der Klage eines irischen Abgeordneten müsse abgewartet werden.

Der Staatsstreich ist zum Stehen gekommen: Einzelheiten zu möglicher Volksabstimmung

Die gestrige Verhandlung der vom Bundesverfassungsgericht zugelassenen Eilanträge gegen die Begleitgesetze von ESM und Fiskalpakt – gerüchteweise wurden bestimmte Eilanträge schlicht nicht zugelassen – hat zunächst erst einmal folgenden Effekt: der seit dem Systemwechsel zur staatlich anerkannten „Systemrelevanz“ von Banken durch deren selbst inszenierte „Krise“ in September / Oktober 2008 begonnene Staatsstreich gegen die Demokratien im Einflussbereich von USA und „Europäischer Union“ ist in Deutschland zum Stehen gekommen.

In diesem Artikel sollen nun Einzelheiten und Taktiken der Akteure des (staats)kapitalistischen Staatsstreichs gegen Republik und Verfassung durch eine Volksabstimmung aufzeigen, die von hochrangigen Funktionären der Verfassungsorgane – darunter zwei Verfassungsrichter, Andreas Vosskuhle und Peter Michael Huber – bereits im Sommer 2011 ins Spiel gebracht wurde.