Analyse: Der Staatsstreich kommt zum Stehen, Volksabstimmung über das Grundgesetz als letzte Option

Zum „kalten Putsch gegen das Grundgesetz“ durch ESM und Fiskalpakt-Gesetze strategische Hintergründe, Chronologie, Analyse und Prognose. Berlin, Karlsruhe: Gestern ließ das Bundesverfassungsgericht nicht nur an die Öffentlichkeit dringen, daß der amtierende Präsident Joachim Gauck bereit war, am 29. Juni nach dem Abnicken von ESM und Fiskalpakt in Bundestag und Bundesrat durch eine sofortige Unterschrift eine umgehende Prüfung der Gesetze durch das Bundesverfassungsgerichts bewusst zu sabotieren und eine „Verfassungskrise“ herauf zu beschwören. Die Verfassungsrichter zeigten sich außerdem „entsetzt“, so die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, über die Kanzlerin Angela Merkel, die der britische „New Statesman“ vor wenigen Tagen noch als „den gefährlichsten deutschen…

„Alle notwendigen Maßnahmen“: G20-Regierungen und Zentralbanker begrüßen ESM und Fiskalpakt

Los Cabos, Mexiko: Die Staats- und Regierungsleiter, die Finanzminister und Zentralbanker bzw Notenbanker von 19 der reichsten Industriestaaten der Welt, plus der „Europäischen Union“, haben gestern nach ihrem G20-Gipfel eine Abschlusserklärung veröffentlicht. Mit der Unterschrift von Kanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesbank-Präsident Jens Weidmann erklärten sie u.a., Zitat:

Karlsruhe demokratisiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes

Das Bundesverfassungsgericht erklärt in Urteil 2 BvE 4/11 den Fiskalpakt (zuvor „Euro-Plus-Pakt“), den gesamten „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM), sowie alle völkerrechtliche Verträge, die „in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen“, zu „Angelegenheiten der Europäischen Union“ nach Artikel 23 Grundgesetz. Gleichzeitig schafft es faktisch ein neues Grundrecht auf „parlamentarische Öffentlichkeit“, stellt dieses unter den Schutz der „grundgesetzlichen Verfassungsidentität“ und definiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes nach dem „Bild“ vom verfassungsändernden Gesetzgeber des Jahres 1992″.

Das hat äußerst weitreichende Konsequenzen.