Karlsruhe demokratisiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes

Das Bundesverfassungsgericht erklärt in Urteil 2 BvE 4/11 den Fiskalpakt (zuvor „Euro-Plus-Pakt“), den gesamten „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM), sowie alle völkerrechtliche Verträge, die „in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen“, zu „Angelegenheiten der Europäischen Union“ nach Artikel 23 Grundgesetz. Gleichzeitig schafft es faktisch ein neues Grundrecht auf „parlamentarische Öffentlichkeit“, stellt dieses unter den Schutz der „grundgesetzlichen Verfassungsidentität“ und definiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes nach dem „Bild“ vom verfassungsändernden Gesetzgeber des Jahres 1992″.

Das hat äußerst weitreichende Konsequenzen.

ESM, Fiskalpakt, Bundestag, Bundesverfassungsgericht – Sie wollen wissen, was passiert ist?

1. CDU und SPD (CSU und FDP lasse ich hier mal galant beiseite) verhandeln erst am 13. Juni (BING! BING! BING!, bitte merken) wieder über den ESM-Beschluss. Hintergrund: Schäuble will unbedingt ESM und Fiskalpakt zusammen beschließen. Zu seinem Bedauern und unserem Vergnügen ist seine Intrige, im Zuge eines deutschen Ausführungsgesetzes über den Fiskalpakt eine neue Ermächtigungsbehörde mit Bankern und „Wirtschaftsweisen“ (einem „Beirat“ des „Stabilitätsrats“) über die Bundesländer zu installieren und die Länderparlamente zu entmachten, von Länderpolitikern entdeckt worden.

Bundestag: Parteien versuchen Einschränkung der Rechte von Abgeordneten und Parlament

Für Freitag, den 30. März, wird in aller Stille die Änderung von Artikel 93 Grundgesetz auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Der Gesetzentwurf selbst jedoch fehlt. Nach einem Bericht von Radio Utopie wird die Verfassungsänderung wieder fallen gelassen, ohne das der Gesetzentwurf bislang veröffentlicht wurde. Die Leitungen der Partei-Fraktionen im Bundestag versuchen die Kontrolle über das Rederecht von Abgeordneten zu erlangen und diesen bei abweichender Meinung von der „Führung“ der Fraktion das Rederecht zu entziehen. Gleichzeitig werden die Gesetzentwürfe zu den „Beteiligungsrechten“ des Bundestages am „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ ESM, sowie zum Fiskalpakt ausgearbeitet, die die verfassungsmäßige Haushaltshoheit des Bundestages gewährleisten müssen.

In diesem Artikel sollen nun einige Zusammenhänge zwischen diesen Vorgängen aufgezeigt werden.

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