Die gleichen Kontrolleure der U.S.-Geheimdienste im U.S.-Senat und U.S.-Kongress, die eine Veröffentlichung des Folterberichts verhinderten, leiten die derzeitigen Untersuchungen zu den Vorwürfen der Einmischung Russlands in die internen Angelegenheiten der U.S.A.
Am 10.2.2017 sandte das U.S.-Justizministerium das ihm übergebene Exemplar des 6778 Seiten umfassenden Folterberichts in vollständiger und nicht bearbeiteter Ausführung an das United States District Court for the District of Columbia. Dieser Gerichtshof ist zuständig für Klagen gegen die Bundesregierung. Damit folgte die Regierung in Washington den Gerichtsbeschlüssen vom 28.12.2016 und vom 23.1.2017. Geklagt hatten die Anwälte auf Herausgabe des Beweismaterials im Namen von Abd al-Rahim Al-Nashiri, der in Guantanamo inhaftiert ist und während seiner Gefangenschaft in C.I.A.-Gefängnissen mit Waterboarding gefoltert wurde. Bisher zuständig waren Geheimgerichte unter der Zuständigkeit des U.S.-Verteidigungsministeriums. Mit dem versuchten Anstrich einer Rechtsstaatlichkeit gab es eine Aufsicht eines Bevollmächtigten aus der Legislative, der über jeden stattgefundenen Vorgang zum Schweigen verpflichtet ist. „Trumps Regierung schickte kompletten C.I.A.-Folterbericht an ziviles Gericht – Kreml will wieder versagen?“ weiterlesen