Interpol: keine Rote Notiz zu Paul Watson
Darin heisst es, dass Interpol am 2.März 2012 an alle einhundertneunzig Mitgliedsländer eine schriftliche Mitteilung gesandt hatte, in der deutlich gemacht wurde, dass es keine ausreichende Begründung zur Festnahme von Paul Franklin Watson sieht.
Zur Begründung heisst es, dass das Büro für Rechtsangelegenheiten nicht davon überzeugt war, dass sich der Antrag zur Festnahme in Übereinstimmung mit der Verfassung und Satzung von INTERPOL befindet.
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