Frankreich und der Libyen-Konflikt

Vor gut neun Jahren, im Februar 2011, begannen im Zuge einer Protestwelle, welche sich in nahezu allen Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas ausbreitete, auch in Libyen Proteste. Anders als in den meisten anderen Ländern wandelten sich diese binnen weniger Tage zu einem gewaltsamen Bürgerkrieg, woraufhin bereits im März 2011 sehr schnell und fasst überstürzt eine Intervention der NATO, maßgeblich vorangetrieben durch Frankreich, in Libyen folgte. Der NATO-Einsatz gipfelt im Oktober 2011 im Tod von Libyens 40-jährigem Herrscher Muammar al-Gaddafi, woraufhin er wenige Tage später endete, ansonsten aber hat die NATO-Intervention in Libyen einen Trümmerhaufen hinterlassen.

Hiroshima-Gedenktag – Rede von Tobias Pflüger in Göttingen

Die Europäische Union hat mit dem EURATOM-Vertrag bis heute einen Vertrag, der die Atomenergie fördert. In Frankreich zeigt sich, wie eng die militärische und die „zivile“ Nutzung der Atomenergie zusammenhängen. In den französischen Atomanlagen wird Plutonium und waffenfähiges Uran produziert, vor allem auch für französische Atomwaffen. Atomwaffen und Atomenergie sind zwei Seiten der derselben gefährlichen Medaille.

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Fauler Tornado-Kompromiss

Seit mehr als zwei Jahren tobt in Deutschland der Streit um die Nachfolge der alternden Tornado-Flotte, die bis 2025 über die Bühne sein soll. Involviert sind dabei eine ganze Reihe interessierter Akteure vom Militär über die Industrie und die Gewerkschaften bis hin zur Politik. Zur Auswahl standen dabei lange drei Modelle: die F-35 von Lockheed Martin; die F-18 von Boeing; und dann noch die EU-Hausmarke Eurofighter von Airbus.

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EU-Mandat ausgeweitet, Zweck unklar

Gut dokumentiert sind jedoch zahlreiche schwere Menschenrechtsverletzungen an denen sie beteiligt waren. Fast alle Beobachter*innen machen diese tw. systematischen und rassistisch motivierten Menschenrechtsverletzungen durch die malischen Sicherheitskräfte zumindest mit dafür verantwortlich, dass sich die Sicherheitslage in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschlechtert hat, sich immer mehr Gruppen bewaffnen und auf Grundlage von Ethnizität konstituieren.

Frankreich verbietet giftige Exporte! Jetzt muss Deutschland handeln!

Die Konzerne hatten den Conseil angerufen, weil sie die verfassungsmäßig garantierte Freiheit des Unternehmertums durch den ab dem Jahr 2022 geltenden Ausfuhr-Bann eingeschränkt sahen. Das Verfassungsgericht wog diese jedoch gegen die ebenfalls verfassungsmäßig garantierten Rechte auf Gesundheitsschutz und eine intakte Umwelt ab und erklärte den entsprechenden Egalim-Passus daraufhin für rechtmäßig.

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