Norwegen ist wie Liechtenstein und Island kein Vollmitglied in der E.U., jedoch wirtschaftlich durch die Beteiligung an der „Europäischen Freihandelsassoziation“ (E.F.T.A.) mit dieser wirtschaftlich und politisch teilweise verflochten. Für die Klärung von „Streitigkeiten“ beansprucht nun der sogenannte „E.F.T.A.-Gerichtshof“ („Court of Justice of the European Free Trade Association States“) Zuständigkeit – obwohl er ein demokratisch oder gar verfassungsrechtlich nie legitimiertes, nichtstaatliches Konstrukt ist, was sich ausschließlich auf das am 2. Mai 1992 in Porto von den Regierungen der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ unterschriebene Freihandelsabkommen zwischen den E.U.- und E.F.T.A.-Mitgliedstaaten beruft. Rückblick: Die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ wurde erst Anfang 1993 kurz in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt….