Norwegen ist wie Liechtenstein und Island kein Vollmitglied in der E.U., jedoch wirtschaftlich durch die Beteiligung an der „Europäischen Freihandelsassoziation“ (E.F.T.A.) mit dieser wirtschaftlich und politisch teilweise verflochten.
Für die Klärung von „Streitigkeiten“ beansprucht nun der sogenannte „E.F.T.A.-Gerichtshof“ („Court of Justice of the European Free Trade Association States“) Zuständigkeit – obwohl er ein demokratisch oder gar verfassungsrechtlich nie legitimiertes, nichtstaatliches Konstrukt ist, was sich ausschließlich auf das am 2. Mai 1992 in Porto von den Regierungen der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ unterschriebene Freihandelsabkommen zwischen den E.U.- und E.F.T.A.-Mitgliedstaaten beruft.
Rückblick: Die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ wurde erst Anfang 1993 kurz in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt. Zeitgleich wurde die „Europäische Union“ (E.U.) gegründet, welche bis Ende 2009 parallel mit der „Europäischen Gemeinschaft (E.G.) existierte, welche durch Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags aufgelöst wurde.
Die Entscheidungen dieses E.F.T.A.-„Schiedsgerichts“ nun sind offiziell nur Empfehlungen, die die Justiz der drei souveränen Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein zur Kenntnis nehmen aber keinesfalls folgen muss. Rechtlich sind sie belanglos.
Im Gegensatz zu den weltweit derzeit mit allen (außer demokratischen) Mitteln durchgesetzten „Freihandelsabkommen“ wie T.T.I.P. oder C.E.T.A. Im Unterschied zu dem E.F.T.A.-Schiedsgericht sollen bei den jetzigen Freihandelsabkommen die Schiedsgerichte dem staatlichen und internationalen Recht übergeordnet werden.
Nichtsdestotrotz können diese „Empfehlungen“ dieser gesetzlosen „E.F.T.A.-Handels-Schiedskommission“ für Konsortien und Gerichte ein Alibi bieten.
Ein solcher Fall ist jetzt eingetreten. Es geht um eine Einmischung in das Arbeitsrecht Norwegens. „Norwegen: Kampf der Hafenarbeiter gegen paneuropäisches „Freihandelsabkommen“ und „Schiedsgericht““ weiterlesen