Atomwaffengegnerinnen von Landgericht verurteilt

In der Verhandlung verwiesen die Aktivist*innen in ihren Plädoyers darauf, dass ihre gewaltfreie Aktion in Zeiten nuklearer Aufrüstung ein angemessenes Mittel sei. Sie beriefen sich dabei auf den Notwehrparagrafen. Er besagt, dass Bürger*innen sich gegen einen Angriff auf ihre Grundrechte zur Wehr setzen dürfen, wenn staatliche Instanzen versagen. Das „Go-In“ in Büchel habe zum Ziel gehabt, die Einsatzbereitschaft der Tornados mit den Atombomben einzuschränken.

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Prozess gegen Friedensaktivist – Atomare Teilhabe: Ein fortgesetztes Unrecht

Zu seiner Verteidigung im Prozess erklärte IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius: „Ziviler Ungehorsam bedeutet eine bewusste Regelübertretung, um in einer zugespitzten Situation, in der politische Entscheidungsträger nicht mehr die Warnungen und Mahnungen ernst nehmen und Entscheidungen treffen, die entweder einen Rechtsbruch bedeuten oder zu großem Schaden für die Gesellschaft führen, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist gewaltfrei, ohne Schaden für die beteiligten Menschen, aber angemessen, um den völkerrechtswidrigen Betrieb zu unterbrechen. Dafür folgen sie ihrem Gewissen und ihrer Überzeugung und stehen auch für die Konsequenzen ein. Diejenigen, die Zivilen Ungehorsam leisten, wägen ab, was das größere Unrecht bedeutet: eine Unrechtssituation zuzulassen und hinzunehmen oder durch einen Regelverstoß den ungeheuerlichen Charakter dieser Unrechtssituation zugespitzt darzulegen.“

Protestaktion am 2. Juni am Atomwaffenstandort Büchel

Zahlreiche Friedensgruppen und Organisationen aus dem In- und Ausland rufen für den 2. Juni zu einer Protestaktion am Fliegerhorst Büchel in der Eifel auf, um hier am letzten Atomwaffenstandort in Deutschland gegen den zunehmenden nuklearen Rüstungswettlauf sowie für einen Abzug und ein Verbot der Atomwaffen zu demonstrieren.

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