Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden

„Untersuchungsausschuss“, Grüne, „Linke“, „Sonderermittler“ und Regierung versuchen unter allerlei Nebelkerzen die Verlängerung von Terrorgesetzen und Totalüberwachung vor deren Auslaufen Ende 2015 noch schnell durch den Bundestag zu bekommen. Dabei stellen sich alle Parteien, alle Parlamentarier, alle etablierten Organisationen, alle Gerichte, alle Juristen, alle Bürgerrechtler und die gesamte Informationsindustrie weiter um die Wette tot.

Thorsten Denkler zitiert heute in der „Süddeutschen“ aus dem der SZ (magischerweise straffrei) vorliegenden 300 Seiten langen „Abschlussbericht“ vom „Sonderermittler“ der Regierung gegen den eigenen geheimdienstlichen Komplex, Kurt Graulich. Wie die SZ nun meldet, habe der Bundesnachrichtendienst von 2005 bis 2015 – also zehn Jahre lang – so und so viele Personen, Firmen und Organisationen in mehreren Staaten ausspioniert, u.a. auf dem Kontinent Europa. „Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden“ weiterlesen

Die „Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung“ von 1995

Schon vor fast 20 Jahren wies die Bundesregierung die Betreiber an, „die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs“ von Staatsbürgern zu ermöglichen.

Am 18. Mai 1995 wurden durch die „Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung“ (FÜV) der Bundesregierung „über die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen des Fernmeldeverkehrs in Fernmeldeanlagen, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind“ deren Betreiber in Deutschland angewiesen, „die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs“ zu ermöglichen, der von einem

„zu überwachenden Anschluß ausgeht oder für diesen bestimmt ist oder der statt dessen zu technischen Speichereinrichtungen geleitet wird oder der aus solchen Speichereinrichtungen abgerufen wird.“

Da diese „Überwachungsmaßnahmen“ durch Polizei, Geheimdienste oder andere staatliche Stellen ggf. gegen jeden erfolgen konnten, mussten die Betreiber entsprechend sicherstellen, dass sie auch gegen jeden umgesetzt werden konnten.

Umgesetzt wurde die „Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung“, die sich auf die Eliminierung der Gewaltenteilung bezüglich Artikel 10 Grundgesetz durch das  “Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes” vom 24. Juni 1968 („Notstandsgesetze“) und die nachfolgenden ausführenden Gesetze stützte, in 1995 primär durch die gerade entstaatlichte Deutsche Bundespost (heute: Telekom) als damals einzigen Anbieter von Telefon und Frühform des Internets, sowie durch alle anderen Betreiber entsprechender Fernmeldeanlagen, wie z.B. Funk.

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