Prognose: Merkel-Koalitionäre lassen geheimdienstlichen Komplex weiter unkontrolliert

Den weiteren Ausbau von geheimdienstlichem Komplex und elektronischem Polizeistaates haben die neuen Merkel-Koalitionäre von „Jamaika“ bereits beschlossen. Jetzt geht für die „Volksvertreter“ im „Rest“ der faktischen Koalitionsverhandlungen („Sondierungsgespräche“) nur noch sich insofern heraus zu reden, als dass sie diesen wie bisher auch nicht parlamentarisch kontrollieren wollen.

Das effektivste Rausgerede der Funktionäre aller „Parteien“, von Pseudo-„Linken“, „A.f.D.“ über die Spitzenparteien der Pyramide (also oben in dessen „Mitte“), ist zu diesem Thema gar nichts zu sagen, weil die Bevölkerung nicht einmal mehr weiß worum es geht. Insofern haben die „Parteien“ ihren vom Grundgesetz in Artikel 21 vorgeschriebenen Verfassungsauftrag erfüllt, nämlich zur „politischen Willensbildung des Volkes“ beizutragen, also diese zu konterkarikieren.

Kein Wunder, dass natürlich auch die neuen Merkel-Koalitionäre von „Bündnis 90/Die Grünen“ und „F.D.P.“ mucksmäuschenstill sind, wenn es um den Fortbestand des Polizeistaates und dem vom Bundesverfassungsgericht höchstselbst erklärten Status der Republik als elektronischer Kolonie geht. „Prognose: Merkel-Koalitionäre lassen geheimdienstlichen Komplex weiter unkontrolliert“ weiterlesen

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Abschließender Teil der Artikelserie zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal. „Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte“ weiterlesen

Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
20.11.2016 Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?

Im Vorfeld weiterer Beschlüsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen Massenüberwachung / Totalüberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert für jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten Verfassungsgerichtsbeschlüsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erläutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15: „Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex“ weiterlesen

Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lügt oder schweigt. „Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt“ weiterlesen

Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Vorbemerkung

Einiges spricht dafür, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits außer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch abläuft, in dem sich scheinbar heftig bekämpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die Bälle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie zu betrügen.

Analyse und Einleitung

Unserer Einschätzung nach verfolgt das Bundesverfassungsgericht mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 zur G 10-Kommission (hier unser Vorabbericht) und 2 BvE 2/15 zum „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung der Republik zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Snowden-Affäre in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt haben). Dies korrelliert mit Zielrichtung und Wirkung der „Euro-Krise“ seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages Ende 2009, sowie der diversen Handelsabkommen T.T.i.P., C.E.T.A., etc.

Um die Rolle der „Opposition“ und des „Untersuchungsausschusses“ im Bundestag, sowie die historische Tragweite und Hintergrund der oben genannten Verfassungsgerichtsbeschlüsse (zu denen Radio Utopie im Einzelnen noch schreiben wird) bei diesen Vorgängen zu verstehen, bedarf es neben dem „big picture“ auch der Beleuchtung einzelner Teile des Puzzle.

Eines dieser Puzzleteile ist die Geschäftsordnung des Bundestages und wie sie zustande kam. „Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied“ weiterlesen

Zahlen zur BND-Kommunikationsüberwachung und ihrer Kontrolle

Ein Artikel der Humanistischen Union

0 Skandale wurden bisher vom Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) für die Geheimdienste aufgedeckt. Die übliche Vorgehensweise des PKGr besteht darin, dass die Kommission nach Medienberichten oder anderen Hinweisen Dritter die Behörden zur Stellungnahme auffordert.

50% des gesamten Datenaufkommens beim BND entfallen nach Angaben des früheren Präsidenten der Behörde auf die Überwachung sog. Ausland-Ausland-Kommunikation („Routineverkehre“). Die Daten werden bei der Satellitenüberwachung (z.B. in Bad Aibling) bzw. an Internetknoten (wie dem DE-CIX) abgegriffen. Dafür existierten bisher weder Rechtsgrundlagen, noch wurden die Maßnahmen bei den Kontrollgremien beantragt oder diese anderweitig darüber informiert. „Zahlen zur BND-Kommunikationsüberwachung und ihrer Kontrolle“ weiterlesen

B.N.D.-Gesetz und „gezielte“ Totalüberwachung: Was steckt hinter dem Vor-und-Zurück der Regierung?

Das neue B.N.D.-Gesetz ist zwar in den Bundestag eingebracht, aber nicht beschlossen, sondern bis nach der „Sommerpause“ der parlamentarischen Demokratie verschoben worden.

Ein paar Hintergründe.

Das parlamentarische System der Gewaltenteilung des Grundgesetzes der Republik erschafft zwei Kammern, die an der Gesetzgebung beteiligt sind. Die erste Kammer ist der Bundestag. Dieser wird von der Bevölkerung direkt gewählt. Die zweite Kammer ist der Bundesrat. Dieser wird nicht gewählt, sondern setzt sich aus den Landesregierungen der Bundesländer zusammen. Die Landesregierungen werden ebenfalls nicht gewählt, sondern lediglich der Ministerpräsident / die Ministerpräsidenten und zwar vom Landesparlament. Anschließend ernennt der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin die MinisterInnen.

Im Bundesrat nun ist die Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ an zehn von sechzehn Landesregierungen in den Bundesländern beteiligt. Damit läuft in der Länderkammer Bundesrat nichts gegen sie.

Diesen Freitag (8. Juli) nun winkten die „Grünen“ im Bundesrat das staatliche „Anti-Terror-Paket“ durch, nachdem sie es am 24. Juni im Bundestag nach der üblichen Oppositions-Simulation noch abgelehnt hatten.

Im Bundestag wiederum stand am gleichen Freitag das neue B.N.D.-Gesetz („Entwurf eines Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“) auf der Tagesordnung, welches laut einem Statement von Klaus Landefeld aus der Betreibergesellschaft des größten Internetknotens auf dem Planeten, dem DE-CIX in Frankfurt,

„erstmalig in voller Absicht eine anlasslose Massenüberwachung im Inland gezielt erlaubt“

Dieses neue B.N.D.-Gesetz wurde am Freitag im Bundestag aber lediglich in erster Lesung behandelt. Damit hat der Bundestag den eigentlichen Beschluss um mindestens zwei Monate vertagt, bis das insgesamt nur rund fünf Monate im Jahr überhaupt aktive Parlament wieder arbeitet, nämlich im September.

Warum? „B.N.D.-Gesetz und „gezielte“ Totalüberwachung: Was steckt hinter dem Vor-und-Zurück der Regierung?“ weiterlesen

Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission

Die Regierung versucht sich mit dem neuen B.N.D.-Gesetz vor einem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sicherheit zu bringen. Das Verfahren behandelt eine Klage des 1968 durch die „Notstandsgesetze“ geschaffenen Geheimgerichts, der G 10-Kommission, auf Einsicht in die Spionageziele („Selektoren“) von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency.

Mitte des Jahres 2013, fast zeitgleich mit dem Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden über ausgewählte Presseorgane, setzte der Staat die Republik außer Funktion. Seitdem agiert kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ mehr als solches. Exekutive, Legislative und Justiz ignorieren nach Belieben das Grundgesetz. Keine einziges „Verfassungsorgan“ kontrolliert die Aktivitäten der Regierung und ihrer Behörden. Eine parlamentarische Opposition findet effektiv nicht statt. Stattdessen verweigern „Grüne“ und „Linke“ weiter das Einsetzen ihrer Möglichkeiten, u.a. eine Verfassungsklage der von ihren Parteien geführten Landesregierungen in Thüringen und Baden-Württemberg gegen die Bundesregierung („abstrakte Normenkontrolle„).

Nächsten Freitag wird das Parlament die bereits praktizierte staatliche Totalüberwachung der Telekommunikation, auch der „vom und in das Ausland“ (Zitat Bundesverfassungsgericht, Beschluss 1 BvL 7/08, 13.05.2009) auf deutschem Boden „gezielt“ erlauben, und damit auch die damit einhergehende Möglichkeit der politischen Verfolgung, nicht nur in der Republik.

Es gibt demnächst ein Verfassungsurteil, welches dies ändern und Republik und Gewaltenteilung zumindest rudimentär wieder in Funktion setzen könnte. „Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission“ weiterlesen

Kanzleramtsleiter Altmaier erstellt „weltweit einmalige Regelung“ zur Kontrolle des Spionage-Apparats

Gesetzentwurf zur Änderung des B.N.D.-Gesetzes soll „Kontrollrecht des Bundestages“ beinhalten. Dieser protestiert bereits.

Ein Gutteil der so plötzlich wiederkehrenden Kanzlerinnen-Skepsis vom traditionellen Paten des Apparats, Dr. Wolfgang Schäuble – angeblich nur wegen der Flüchtlingspolitik von Angela Merkel – wird auf den aktuellen Gesetzentwurf zurückzuführen sein, den Kanzleramtsleiter Peter Altmaier vor kurzem erstellt hat. Dieser wurde letzte Woche an S.P.D., C.D.U. und C.S.U. weitergeleitet und nun offenbar von den erschreckten Zuträgern des Bundesnachrichtendienstes im Bundestag an Georg Mascolo und die „Süddeutsche“ weitergereicht. Zitat:

„Das Gesetz wäre, sollte es so zustande kommen, eine weltweit einmalige Regelung.

Hört, hört. Warum nur? Na der Entwurf sieht..blablabla..,

„ein Kontrollrecht des Bundestages vor“.

Wenn das das Grundgesetz wüsste. „Kanzleramtsleiter Altmaier erstellt „weltweit einmalige Regelung“ zur Kontrolle des Spionage-Apparats“ weiterlesen

Regierung: „Einzelnen Personen..gestattet, in privaten Angelegenheiten verschlüsselt zu kommunizieren“

Stellungnahme der Bundesregierung bezüglich der Telekommunikation von 80 Millionen Menschen und Maßnahmen der „Sicherheitsbehörden“ zu deren Offenlegung

Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Fraktion „Die Linke“) ist für die Öffentlichkeit von Interesse, sowohl bezüglich ihres Inhalts, wie auch ihrer Auslegbarkeit und möglichen Interpretation. „Regierung: „Einzelnen Personen..gestattet, in privaten Angelegenheiten verschlüsselt zu kommunizieren““ weiterlesen