13. August 1968: Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)

Gesetz zur Beschränkung des Brief- Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10) vom 13_August_1968__
Screenshot: Bundesanzeiger

Anm. der Red.: Da der Öffentlichkeit der Republik das „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Gesetz zu Artikel 10 Grundgesetz) (G10)“ vom 13. August 1968 bis heute offensichtlich weder zur Kenntnis gebracht wurde, noch im Internet in Textform vorliegt, sowie die Verwendung einer PDF des Bundesanzeigers über den privaten Gebrauch hinaus „nicht statthaft ist“, haben wir das gesamte Gesetz abgetippt. Es dürfte unter einer Bevölkerung von 80 Millionen Menschen rund 200 Personen bekannt sein.

Das Gesetz verpflichtete u.a. die Deutsche Bundespost „das Abhören des Fernsprechverkehrs und das Mitlesen des Fernschreibverkehrs“ (Art. 1 § 1 Abs. 2) von jedweder Person in Westdeutschland und Westberlin zu ermöglichen. Beantragen durften dies „berechtigte Stellen“, u.a. der Bundesnachrichtendienst, das Amt für Sicherheit der Bundeswehr und alle Landesverfassungsschutzämter. Bewilligen durften dies die „zuständigen“ Bundesminister und Landesminister, sowie „im Übrigen ein vom Bundeskanzler beauftragter Bundesminister“ (§ 5).

Neben dem heutigen Kanzleramtsminister schuf das westdeutsche Gesetz vom August 1968 auch die Gremien, die heute in der Berliner Republik „Parlamentarisches  Kontrollgremium“ und „G 10-Kommission“ genannt werden (§ 9).

Rechtlicher Hinweis: für die Abschrift wird keine Gewähr geleistet

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Internet-Knoten DE-CIX: Diese 4 Personen haben Zugang zu den geheimen B.N.D.-Anlagen

Andreas Schmidt, Frank Hofmann, Bertold Huber, Ulrich Maurer (v.l.n.r.)

Nachdem der „Untersuchungsausschuss“ des Bundestages gestern wieder einmal alles tat um Theorien der gelernten Hilflosigkeit an sich selbst zu üben, machen wir diesem heute wieder einmal Beine. Und wieder einmal kürzere. Denn offensichtlich scheint es im Feld etwas Verwirrung zu geben: Parlament, Parteien und „Untersuchungsausschuss“ sind bezüglich der Aktivitäten von Geheimdiensten und Regierung keineswegs so ahnungslos wie sie immer tun.

Ganz im Gegenteil.

Andreas Schmidt, Frank Hofmann, Bertold Huber, Ulrich Maurer (oben v.l.n.r.) sind die Mitglieder des obersten de-facto Geheimgerichts des Republik: der Kommission „G 10“. Gewählt wird die G 10-Kommission vom „Parlamentarischen Kontrollgremium“.

Geschaffen wurden diese beide bizarren Gremien (seinerzeit unter anderem Namen) durch das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“) vom 24. Juni 1968, welches die Gewaltenteilung bezüglich Grundrecht Artikel 10 ausdrücklich außer Kraft setzte, sowie nachfolgend durch das ausführende „Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses“ vom 13. August 1968 (hier als PDF gespiegelt).

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„Das wäre die Infrastruktur zur Totalüberwachung“

Bürgerrechtler, Abgeordnete, Presse, Anwälte, 80 Millionen Menschen sehen in der Spionage-Affäre um den Bundesnachrichtendienst den Wald vor lauter Bäumen nicht. Zustandsbericht einer surrealen, kafkaesken Republik außer Funktion.

Am 11. April 2015, bald zwei Jahre nach den ersten Veröffentlichungen der Unterlagen von Agent Edward Snowden im Außendienst, konstatierte Markus Beckedahl auf Netzpolitik.org:

„Die Bundesregierung sieht die Snowden-Enthüllungen leider als Machbarkeitsstudie und nimmt genau den anderen Weg“

Anderthalb Jahre zuvor hatte das Innenministerium vom damaligen geschäftsführenden Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich und seinem Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, bereits tief in die Edathy-Affäre eines sich entpuppenden Tiefen Staates verstrickt, eine „Wunschliste“ in die laufenden Koalitonsverhandlungen eingebracht. „„Das wäre die Infrastruktur zur Totalüberwachung““ weiterlesen