Ausnahmezustand bei G20-Gipfel: Der Freibrief der Verfassungsrichter

Am 28. Juni 2017 erklärten die Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, Johannes Masing und Andreas Paulus in Beschluss 1 BvR 1387/17 der 3. Kammer des Ersten Senats, dass in der gesamten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus nie geklärt worden sei, ob das in Artikel 8 Grundgesetz dem Staat diktierte Versammlungsrecht der Bürgerinnen und Bürger beinhaltet, auf Versammlungen auch übernachten zu dürfen und dabei nicht im Stehen schlafen zu müssen.

Schlafen verboten

“Schlafen verboten” heißt die neue polizeiliche Devise und erinnert doch so hautnah an die weltweite Realität: während die Handvoll Profiteure schlemmen, schlummern und konferieren, müssen 65 Millionen Geflüchtete jederzeit fürchten, dass die willigen Gewalten ihnen Zelt oder Schlauchboot unter dem Hintern wegreißen…

G20: Das ist nicht „Hell“, das ist Hamburg, ihr Contras!

Diese angebliche „autonome und anti-kapitalistische Allianz“ unter dem Motto „Welcome to hell“ ist, meiner bescheidenen Einschätzung nach, ein geradezu klassisches Beispiel von alten „Couterinsurgency“-Taktiken. Auch deren Demonstrationsaufruf liest sich, als hätte jemand versucht vom Original – das bin ich, alle anderen nicht ausgeschlossen – abzuschreiben bzw dessen Stil zu kopieren, irgendwie. Eine Software tut´s auch, gell. Finger weg von diesem Haufen und dieser Demonstration am 6. Juli auf dem Fischmarkt!