GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2010 unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dürfen, etwa in Gewerkschaften. Namhafte Verfassungsrechtler und selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes hatten das Gesetz als unzulässigen Eingriff in das Grundgesetz erklärt.

DB bricht einseitig Verhandlungen ab!

Noch während die GDL das vom Arbeitgeber um 17:50 Uhr vorgelegte Angebot bewertete, verließ die Verhandlungsdelegation der DB den Verhandlungstisch. „Damit verspielte der Arbeitgeber absichtlich die Chance auf Zwischenergebnisse und anschließende Schlichtung“

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