Polizeigesetze: Die „drohende Gefahr“ steht seit 2008 im B.K.A.-Gesetz

Die „drohende Gefahr“ ist der Staat selbst. Dessen Verfassungsrichter, die durch genau die Parteien ins Amt gebracht wurden die heute die Polizeigesetze beschließen, haben diesen Rechtsbegriff bereits vor Jahren abgesegnet. Dabei wurden nicht einmal diese Verfassungsrichter verfassungsgemäß gewählt. Zusammenfassung Sämtliche Verfassungsklagen, Demonstrationen, Beschwerden, ect, gegen die Polizeigesetze auf Länderebene wie in Bayern, NRW, Niedersachsen, usw, sind

Die Gefährder des Polizeistaates

Einer der treffendsten Belege dafür, dass wir Alle in einem Polizeistaat leben, ist das vor offiziell dreizehn Jahren erfundene Konstrukt des „Gefährders“. Ohne gesetzliche, parlamentarische oder gerichtliche Grundlage und Kontrolle nimmt sich der Staat heraus, jedwede beliebige Zielperson nach eigenem Ermessen totaler Spionage zu unterziehen, sie zu beobachten, auszuspionieren und – auch und gerne in Kooperation mit dem verschmolzenen internationalen geheimdienstlichen Komplex – selbst über alle ihre Bekannten, Verwandten und ahnungslose „Kontaktpersonen“ jedwede „sonst nicht beschaffbare Information“ (Executive Order 12333, Ronald Reagan, aus 1981) zu beschaffen.

Und den Persilschein für dieses Konstrukt lieferte, wer auch sonst, das Bundesverfassungsgericht. Und zwar bereits vor bald zehn Jahren.