Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr

Warum die FDP vom Nein zum Libyen-Krieg profitieren sollte

Die Bundesregierung mit ihrem Aussenminister Guido Westerwelle (FDP) – und ganz nebenbei: mit ihrem neuen Verteidigungsminister Thomas de Maiziere (CDU) – hat sich mit ihrem Botschafter Peter Witte am 17.März in New York im Sicherheitsrat der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) bei einer Resolution enthalten, die eine umfassende Kriegsvollmacht gegen den souveränen Staat Libyen darstellt.

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