Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war.

Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr 2011 kein Parlamentsmandat für ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafür ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung über „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung über die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenüber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und Kriegführung faktisch auf. „Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz“ weiterlesen

Warum die FDP vom Nein zum Libyen-Krieg profitieren sollte

Die Bundesregierung mit ihrem Aussenminister Guido Westerwelle (FDP) – und ganz nebenbei: mit ihrem neuen Verteidigungsminister Thomas de Maiziere (CDU) – hat sich mit ihrem Botschafter Peter Witte am 17.März in New York im Sicherheitsrat der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) bei einer Resolution enthalten, die eine umfassende Kriegsvollmacht gegen den souveränen Staat Libyen darstellt. (Analyse zur UN-Resolution: Eine umfassende Kriegsvollmacht gegen Libyen). Auch wird die Bundesregierung nicht versuchen, vom Bundestag eine Erlaubnis zum weiteren Einsatz deutscher Streitkräfte in Libyen einholen, der durch die Bundesregierung noch mit dem alten Bundesminister der Verteidigung, Ehrendoktor Karl-Theodor zu Guttenberg, unter Berufung auf § 5 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBG) wegen „Gefahr im Verzug“ bereits seit dem 26.Febuar ohne Zustimmung des Parlamentes exekutiert worden war. (1) (4.März, Deutsche Kriegsschiffe vor Libyen: Staatsparteien, Militär und Informationsindustrie decken Vorbereitung zum Angriffskrieg)

Es ist offensichtlich, dass so eine Entscheidung, die schweren Schaden vom Deutschen Volke abwendet, nicht auf irgendwelchem Mist gewachsen ist. Schon gar nicht auf dem der Kanzlerin Angela Merkel (CDU). „Warum die FDP vom Nein zum Libyen-Krieg profitieren sollte“ weiterlesen