Castor-Gegner erhob Verfassungsbeschwerde: Bundesverfassungsgericht rügt Landgericht Lüneburg
Es sei nicht unbedenklich, dass das Landgericht bei einer summarischen Bewertung der Art und Weise der Freiheitsentziehung darauf abgestellt habe, dass der Beschwerdeführer seine Ingewahrsamnahme schuldhaft herbeigeführt habe.
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