Trumps Verrat an Julian Assange

Eine Sache, die wir von der Trump-Präsidentschaft gelernt haben, ist, dass der „Tiefe Staat“ nicht nur eine verrückte Verschwörungstheorie ist. In den letzten drei Jahren haben wir gesehen, wie dieser „deep state“ eine Verschwörung nach der anderen in Gang gesetzt hat, um die Wahl über den Haufen zu schmeißen.

Alles begann mit der gefälschten „Intelligence Assessment“ („Geheimdienstbewertung“) des ehemaligen CIA-Direktors John Brennan über die russische Beteiligung an den Wahlen von 2016. Es wurde behauptet, dass alle 17 US-Geheimdienste darin übereinstimmten, dass Putin Trump ins Amt brachte, aber wir fanden später heraus, dass der Bericht von einer Handvoll handverlesener Agenten Brennans ausgeheckt wurde. „Trumps Verrat an Julian Assange“ weiterlesen

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)

Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).

Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass

„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO

Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:

„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“

Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.

Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.

Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.

Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.

Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.

Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.

2017 dann das Urteilabgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen„.

Dazu Folgendes: Nicht nur durch die Angliederung der Staatsanwaltschaften an die Regierung bzw die Landesregierungen ist die Gewaltenteilung unvollständig. Diese ist überdies hinsichtlich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ausdrücklich aufgehoben. Und zwar seit den Verfassungsänderungen der westdeutschen „Notstandsgesetze“ durch die große Koalition im Jahre 1968, denen das Bundesverfassungsgericht trotz schwerster Bedenken und vorausschauender Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp schließlich mit 5 zu 3 Stimmen zustimmte.

Im Herbst 2016 erfolgten zwei Urteile in Karlsruhe, die den Startschuss für das bis dahin taktisch verzögerte B.N.D.-Gesetz gaben und sogar noch hinter den Standard der „Notstandsgesetze“ zurückfielen. (Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte)

In Beschluss 2 BvE 5/15 nahmen die Richter eine Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „Selektorenliste“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency nicht einmal an. Begründung: die vom ersten Artikel 10-Gesetz nach den „Notstandsgesetzen“ in 1968 geschaffene und seitdem existierende Kommission sei zwar vom (ebenfalls 1968 geschaffenen) Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gewählt, aber trotzdem kein „Hilfsorgan“ des Bundestages (der diesbezügliche Begriff steht in Artikel 10 Grundgesetz).

Und in Beschluss 2 BvE 2/15 urteilten die Richter, dass die Regierung die „Selektorenliste“ auch vor dem Untersuchungsausschuss bzw deren einzigen Oppositionsvertretern geheim gehalten dürfe. Begründung: die Opposition im Bundestag sei angesichts der Drei-Viertel-Mehrheit der „großen Koalition“ so klein, dass sie keine mehr sei, jedenfalls nicht im Sinne von Artikel 44 Grundgesetz.

Monate später erfolgte zu Weihnachten 2016 das Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz. Trotz drei Untersuchungsausschüssen ist seitdem nichts geklärt worden.

Vorgestern erfolgte das Attentat in Hanau.

Übrigens: Neben der Option selbst ungestraft jedes Verbrechen zu begehen und anschließend Ermittlungen gegen sich selbst aus Gründen des „Staatswohls“ schlicht zu verweigern oder auszusitzen, ergibt sich aus der unvollständigen Gewaltenteilung in Deutschland auch für die Stellen anderer Staaten jede Menge Gelegenheiten. Zum Beispiel Verbrechen in Deutschland zu begehen und anschließend darauf zu setzen, dass die Regierung in Deutschland diese vertuscht, weil die Verbrechen durch staatliche Stellen befreundeter oder alliierter Staaten begangen wurden, oder in Zusammenarbeit bzw Kollaboration mit deutschen Diensten, oder weil eine Aufklärung dieser Verbrechen irgendeiner ausländischen Regierung und damit dem „Staatswohl“ der bisher amtierenden Funktionäre in Deutschland irgendwie abträglich sein könnte, oder oder oder.

Dazu bald mehr.

21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

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Artikel zum Thema:

02.05.2017 Tabu hinter „Verschwörungstheorie“: Hierarchie und Befehlskette

03.01.2017 Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat

Die Auslieferung von Assange würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen

Die Trump-Administration strebt die Auslieferung des WikiLeaks-Gründers Julian Assange an die Vereinigten Staaten von Amerika an, damit er vor Gericht gestellt werden kann aufgrund von Anklagen, die 175 Jahre Haftstrafe nach sich ziehen. Am 24. Februar wird ein Gericht im Vereinigten Königreich eine Anhörung abhalten, um zu entscheiden, ob dem Antrag von Trump stattgegeben wird. Der Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Vereinigten Königreich verbietet die Auslieferung wegen eines „politischen Vergehens“. Assange wurde angeklagt, weil er US-Kriegsverbrechen im Irak und in Afghanistan aufgedeckt hatte. Das ist ein klassisches politisches Vergehen. Darüber hinaus würde Assanges Auslieferung gegen das gesetzliche Verbot verstoßen, eine Person in ein Land zu schicken, in dem ihr die Gefahr der Folter droht. „Die Auslieferung von Assange würde einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen“ weiterlesen

USA an Irak: ‚Stimmt ab, was ihr wollt, wir gehen nicht!‘

Die Entscheidung Präsident Trumps Anfang des Monats, Irans obersten Militärgeneral auf irakischem Boden zu ermorden – über den Widerspruch der irakischen Regierung hinweg – hat die Beziehung der Vereinigten Staaten von Amerika zu ihrem „Verbündeten“ Irak beschädigt und die Region an den Rand eines Krieges gebracht. Die maßvolle Reaktion des Iran – ein paar Raketen, die nach vorheriger Warnung auf eine irakische Basis abgefeuert wurden – ist der einzige Grund, warum die USA nicht in einen weiteren Krieg im Mittleren Osten verwickelt sind. „USA an Irak: ‚Stimmt ab, was ihr wollt, wir gehen nicht!‘“ weiterlesen

Top US General bestreitet, dass US Soldaten in Afghanistan vergebens gestorben sind

„Ich glaube nicht, dass irgendjemand per se vergebens starb“

Der Vorsitzende der Generalstabschefs General Mark Milley versuchte am Freitag, den Krieg gegen Afghanistan zu verteidigen, obwohl die Afghanistan-Papiere systematische offizielle Lügen über den gescheiterten Konflikt zeigen, indem er darauf bestand, dass die Dokumente eine „Fehlcharakterisierung“ des Krieges sind und dass es keine einheitliche Entscheidung zur Täuschung der Öffentlichkeit gab.

Vielmehr scheint er die Auffassung zu vertreten, dass hunderte von Pentagon-Beamten es auf sich genommen haben und jeder einzelne für sich beschlossen hat, die Öffentlichkeit ein klein wenig zu täuschen, was in einer kolossalen Lüge gipfelte, die niemandem explizit angelastet werden kann. „Top US General bestreitet, dass US Soldaten in Afghanistan vergebens gestorben sind“ weiterlesen

Der Kongress ist Trumps Mitverschwörer gegen die Freiheit

Stellen Sie sich vor, dass Präsident Trump bei seinem Telefongespräch mit dem ukrainischen Präsidenten damit gedroht hat, Militärhilfegelder zurückzuhalten, es sei denn, die ukrainische Regierung stimmt zu, das Geld für den Kauf von Waffen von einem US-Hersteller zu verwenden. Denkt jemand ernsthaft, dass ausländische Service-Profis und Deep State-Agenten so schockiert und beleidigt von Trumps Bitte sein würden, dass sie Bemühungen unternehmen würden, ihn anzuklagen? Würde der Kongress dies als „hohe Verbrechen und Vergehen“ betrachten oder Trump dafür loben, dass er eine der angeblich wichtigsten Aufgaben des modernen Präsidenten erfüllt hat – als Verkäufer für den amerikanischen militärisch-industriellen Komplex? „Der Kongress ist Trumps Mitverschwörer gegen die Freiheit“ weiterlesen

Freiheit stirbt mit Sicherheit!

Rede auf der Demo gegen das Polizeigesetz in Baden-Württemberg

Autor: Alexander Kleiß

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

die bundesweiten Verschärfungen der Polizeigesetze sind auch Ausdruck einer zunehmenden Militarisierung der Polizei. Auch in Baden-Württemberg, wo die Grünen mit an der Regierung beteiligt sind, schreckt die Landesregierung nicht mehr davor zurück, militärische und auch nachrichtendienstliche Mittel gegen Zivilist*innen einzusetzen. „Freiheit stirbt mit Sicherheit!“ weiterlesen

Monsanto-Listen

Die PR-Agentur FLEISHMAN HILLARD hat im Jahr 2016 für die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO ein ausführliches Lagebild über das politische Frankreich erstellt. Dabei wurden auch Geheimdienst-Methoden nicht gescheut. Das Beratungsunternehmen legte ein umfangreiches Dossier mit den Namen von 200 JournalistInnen, PolitikerInnen, Verbands- und NGO-VertreterInnen sowie WissenschaftlerInnen mitsamt Kontakt-Daten und Hobbys an. Minutiös verzeichnete es die Haltung der Betreffenden zu Themen wie „Landwirtschaft“, „Ernährung“, „Umwelt“, „Gentechnik“, „Gesundheit“ und „Pestiziden“.

Im Zentrum der Aktivitäten von FLEISHMAN HILLARD und PUBLICIS als der zweiten an der Operation beteiligten Agentur stand Glyphosat. Die Illegalität der Praktik steht außer Frage: Das französische Gesetz untersagt es nämlich, politische Meinungen von Menschen ohne Zustimmung der Betreffenden in Datenbanken einzuspeisen. Der Konzern hat also Rechtsbrüche in Auftrag gegeben. Und das nicht nur in Frankreich, sondern in gleich sieben Ländern. Auch in Deutschland. „Monsanto-Listen“ weiterlesen

Syrien hat die Pflicht und das Recht, seine Bürger vor Terrorismus zu schützen

Autor: Hamda Mustafa

Die Terrororganisation Jabhat al-Nusra, die den größten Teil der Provinz Idleb kontrolliert, setzt ihre Angriffe auf benachbarte Gebiete und die syrischen Armeepositionen fort, hat der Ständige Vertreter Syriens bei den Vereinten Nationen Bashar al-Jaafari betont und bekräftigt, dass es das Recht und die Pflicht des syrischen Staates ist, seine Bürger vor Terrorismus zu schützen, und dass Syrien alle seine Gebiete vom Terrorismus und von jeder illegalen Präsenz ausländischer Truppen befreien wird.

In einer Sitzung des Sicherheitsrates am Dienstag, die sich mit der Situation in Syrien befasste, sagte al-Jaafari, dass alle erkannt hätten, dass das Leid der Syrer das Ergebnis der Verbrechen der terroristischen Organisationen sowie der Aggressions- und Kriegsverbrechen der US-geführten Koalition und ihrer angeschlossenen Milizen sei. Das Leid der Syrer sei auch durch den barbarischen wirtschaftlichen Terrorkrieg verursacht worden, der ihnen aufgezwungen wurde und ihr Leben verschlimmert hat, fügte er hinzu. „Syrien hat die Pflicht und das Recht, seine Bürger vor Terrorismus zu schützen“ weiterlesen

Künstliche Intelligenz als Cloud Service

Autor: Arkadi Schelling

Folgen für Gesellschaft, Geheimdienst und Militär

Im Mai 2018 gab es einen kleinen Skandal um Überwachungstechnologie. Die amerikanische Bürgerrechtsvereinigung ACLU kritisierte den Cloud Anbieter Amazon Web Services (AWS) für den Betrieb des Internetdienstes Rekognition.[1] Mit dem seit Ende 2016 bestehende Softwaredienst des umtriebigen Onlinehandelsriesen können unter anderem Objekte, Gesichter, Basisemotionen und Laufwege in Fotos und Videos erkannt und analysiert werden. Diesen Dienst bewirbt AWS erfolgreich bei Strafverfolgungsbehörden. Interne Dokumente zeigen, dass unter anderem Washingtoner Kreispolizist*innen mit einer App die Bilder von Verdächtigen gegen eine Datenbank von ehemaligen Gefängnisinsassen abgleichen können. Die Videokameras des Gebiets sind ebenfalls mit Amazons System verbunden. Als nächsten Schritt rät der Cloud Anbieter zu vernetzten Bodycams, also an Polizist*innen befestigte Überwachungskameras. Die Bürger*innen vor Ort wurden vor der Einführung 2017 freilich weder gefragt noch informiert. Sogar behördeninterne Stimmen sagten korrekt vorher, dass die ACLU diesen Schritt als eine schlüpfrige Affäre von der Regierung mit Big Data sehen würde.[2] Die Kritik der Bürgerrechtler*innen verlief entlang mehrerer Linien. Die grundlegende Kritik an automatisierter und anlassloser Massenüberwachung ist klar. Menschen verhalten sich unfreier, wenn sie beobachtet werden. Seit Trump müssten selbst die gutgläubigsten US-Amerikaner*innen ihre Zweifel haben, dass solche Systeme niemals für persönliche Zwecke oder staatliche Repression missbraucht werden. Außerdem betreffen polizeiliche Maßnahmen und Überwachung überproportional viele Menschen, die Minderheiten angehören. Um diesen Punkt zu unterstreichen, veröffentlichte die ACLU einen zweiten Blogpost, in dem sie die Bilder von Kongressabgeordneten gegen eine selbst erstellte Häftlingsfotodatenbank abgleichte. Im Ergebnis zeigte sich, dass People of Color ein doppelt so hohes Risiko haben fälschlicherweise verdächtigt zu werden. Die Entwickler*innen von Rekognition verweisen ihrerseits verschnupft auf die inkorrekte Kalibrierung ihrer Bilderkennungssoftware und vergleichen das Experiment mit einer verbrannten Pizza aufgrund zu heißer Ofentemperatur.[3] „Künstliche Intelligenz als Cloud Service“ weiterlesen