38 Jahre rechtswidrig vom Verfassungsschutz überwacht

Mitteilung von Digitalcourage e.V. vom 14.3.2018

„Dieses Urteil ist ein gerichtlicher Sieg über geheimdienstliche Verleumdungen und Willkür, eine Entscheidung zugunsten der Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit“, sagt Rolf Gössner über das OVG-Urteil vom 13. März 2018. BigBrotherAwards-Jurymitglied Gössner wurde 38 Jahre rechtswidrig überwacht.

Allerdings: Der Rechtstreit ist noch nicht beendet. Rolf Gössner ist Mitglied in der Jury der BigBrotherAwards. 2016 verlieh er den Kritikpreis an den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ für dessen Lebenswerk. „38 Jahre rechtswidrig vom Verfassungsschutz überwacht“ weiterlesen

Das Memo

Einleitung:

Vorgestern, am 2. Februar 2018, veröffentlichte der Geheimdienste-Ausschuss des U.S. Repräsentantenhauses mit der Mehrheit der „Republikaner“ ein Memorandum über geheimdienstliche Maßnahmen des F.B.I. gegen das Team des späteren Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika.

Veröffentlicht wurde das Memo, weil zum ersten Mal in der gesamten Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika dessen Repräsentantenhaus von seiner durch die U.S. Verfassung gegebenen Möglichkeit Gebrauch machte, die Öffentlichkeit über Machenschaften der „Nationalen Sicherheit AG“ wenigstens zu informieren: der „Regel X“. Diese besagt, dass das Repräsentantenhaus die Bevölkerung informieren darf, auch gegen den Willen des Präsidenten und auch wenn diese Informationen durch den Komplex als „geheim“ klassifiziert wurden.

Die Veröffentlichung markiert einen Wendepunkt in der real existierenden Machtarchitektur, der Hierarchie auf dem Planeten und eine historische Niederlage des internationalen geheimdienstlichen Komplexes. Methoden zur politischen Spionage und Manipulation der Demokratien weltweit, im Zusammenspiel von Polizei, Geheimdiensten, Konsortien und kommerziellen Spionen, treten nun zutage.

Vorgeschichte:

Washington, Weißes Haus, in der Woche zwischem dem 2. und 8. Januar 2017. Die vier mächtigsten Personen im Geheimdienste-Apparat, der Geheimdienste-Direktor D.N.I. James Clapper, C.I.A.-Chef John Brennan, N.S.A. Direktor Mike Rogers und F.B.I. Direktor James Comey in einem Briefing den gerade neu gewählten, aber noch nicht im Amt befindlichen Präsidenten Donald Trump mit einer unbeschreiblich ekelhaften Geschichte, die über ihn in Umlauf gebracht wurde.

Sie überreichen Trump eine zweiseitige „Synopsis“. Eingestrickt in die : Moskau, Prostituierte, Urin („Golden Shower“) und allerlei Perverses.

Bezeichnenderweise sagen die Geheimdienstfunktionäre nicht etwa, dass sie dem gerade neu gewählten Präsidenten mal zeigen wollen, wer hier Herr im Weißen Hause ist.

Nein, die Herren Clapper, Brennan, Rogers und Comey sagen, die Russen hätten diese „Informationen“. Und die hätten vor den Präsidenten zu erpressen. Und darüber wolle man den Präsidenten nur informieren. Zur Sicherheit.

Tage später, wohl weil der gerade gewählte, aber noch nicht im Amt befindliche Präsident nicht die gewünschte Reaktion zeigt, veröffentlicht „CNN“ einen Bericht über das Briefing und „Buzzfeed“ die zweiseitige „Synoposis“, kurz vor der ersten Pressekonferenz von Trump als gewählter Präsidenten.

Bei dieser stehen allen Anwesenden der Schock ins Gesicht geschrieben. Trump selbst wirkt verwirrt und konstatiert nun erstmals, „die Russen“ könnten die U.S.-Präsidentenwahl zu seinen Gunsten beeinflusst haben und seien verantwortlich sei für den angeblichen Hack gegen die Parteizentrale der „Demokraten“ („Democratic National Committee“, D.N.C.),

„Ich glaube, es war Russland“ („I believe, it was Russia“)

Vorher hatte der kurz vor der Amtseinführung stehende U.S. Präsident angesichts der ekelhaften Geschichte über seine Person noch getwittert:

„(Die) Geheimdienste hätten niemals erlauben sollen, dass diese Fake News an die Öffentlichkeit ´geleaked´ werden. Ein letzter Schuss gegen mich. Leben wir in Nazi-Deutschland?“

Die ganze Affäre ist bereits zu diesem Zeitpunkt präzedenzlos. (11. Januar 2017, Es sind natürlich die U.S.-Geheimdienste, die Trump erpressen (wollen))

Nun zum vorgestern durch den Geheimdienste-Ausschuss des U.S. Repräsentantenhauses veröffentlichten Memorandum.

Inhalt des Memorandums:

Wie das Memo beschreibt, geht am 21. Oktober 2016 die U.S. Bundespolizei zum Geheimgericht F.I.S.C. und beantragt eine elektronische Überwachung des Wahlkampfleiters von Donald Trump, Carter Page.

Der Wahlkampf ist zu diesem Zeitpunkt fast gelaufen. Weniger als drei Wochen später wird Donald Trump zum Präsidenten gewählt.

Grundlage dieses Antrags auf Genehmigung zur Inlandsspionage durch die Bundespolizei bei einem Geheimgericht, was die Überwachungsaktionen der nationalen Auslandsgeheimdienste regeln soll, in einem politisch hochbrisanten Fall, eingeschlossen wohl mittelbar auch die Spionage gegen einen angehenden Präsidenten:

angebliche Kontakte Carters nach Russland.

Worauf beruft sich das F.B.I.? Auf ein Dossier des ehemaligen Agenten des britischen Auslandsgeheimdienstes MI6, Christopher Steele. Beweise für die darin enthaltenen Anwürfe enthält es nicht.

Was das F.B.I. dem Geheimgericht nicht sagt:

Steele, der dieses „Dossier“ im Juni 2016 an einen F.B.I.-Mann in Rom gesandt hatte, arbeitet zu diesem Zeitpunkt nicht nur als Informant für das F.B.I., sondern über Umwege – das Konsortium Fusion GPS und die Anwaltsfirma Perkins Coie – auch für die Parteizentrale der „Demokraten“ („Democratic National Committee“, D.N.C.) und damit für die Kampagne der Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton. Der ex-MI6 und F.B.I.-Mann Steele hat für dieses „Dossier“ Geld sowohl vom F.B.I., als auch vom Clinton Lager bekommen.

Auch begründet das F.B.I. seinen Antrag auf politische Spionage mit einem Artikel von „Yahoo News“. Dieser berichtete über den Besuch von Trumps Wahlkampfleiter Carter Page im Juli 2016, unter Berufung auf Insider- informationen, welche das Steele Dossier inhaltlich unterstützen. Diese „Insider-Informationen“ an „Yahoo News“ kamen von Steele selbst.

Am 21. Oktober 2016 bekommt das F.B.I. vom F.I.S.C. die Genehmigung das Trump Lager „elektronisch zu überwachen“. Und die immer noch im Amt befindliche U.S.-Justizministerin und Generalstaatsanwältin Loretta Lynch, von der F.B.I.-Direktor Comey später selbst aussagen wird, sie habe versucht Untersuchungen gegen Hillary Clinton zu behindern, genehmigt diese politische Spionage.

Zusammenfassung:

Das „Dossier“, mit dem die Bundespolizei sich im Oktober 2016 vor einem Geheimgericht eine politische Inlandsspionage gegen das Team eines angehenden Präsidenten genehmigen lässt und die „Synopsis“, mit dem die vier Geheimdienste-Chefs vom O.D.N.I., C.I.A., F.B.I. und N.S.A im Januar 2017 den gerade gewählten Präsidenten vor seiner Amtseinführung offenkundig versuchen zu erpressen, sind im Kern ein- und dasselbe. Beide wurden durch einen kommerziellen Spion, F.B.I.-Informanten und ehemaligen Spion des britischen Auslandsgeheimdienstes MI6 erstellt und mutmaßlich schlicht erfunden.

Kommentar:

Die Demokratie-Simulation in unserem Land ist nicht die einzige, die der Menschheit vorgeheuchelt wird. Im Leitimperium Vereinigte Staaten von Amerika aber gab es immerhin eine tatsächliche Wahl, eine „peaceful transition power“, wenn auch zwischen schlimm und noch schlimmer (Reihenfolge nach Wahl).

Die gegen Donald Trump angewandten Methoden, irgendetwas zu erfinden, sei es z.B. auch von bezahlten Kriminellen und damit dann zu Geheimgerichten zu rennen, sich das Schandmaul zu zerreißen und Personen zu „überwachen“, von denen man sich politisch belästigt fühlt, ist meiner bescheidenen Einschätzung nach gängige Praxis in der U.S. Hegemonie; natürlich auch durch die entsprechenden Prostituierten im geheimdienstlichen Komplex in Deutschland, die zusammen mit der von ihm kontrollierten „politischen Klasse“ und assoziierter Presse das Sekret der Gesellschaft repräsentieren, wie überall.

Dass das Parlament der faktisch ältesten (und mit innerer Sicherheit mächtigsten) Republik des Planeten satte 228 nach Inkrafttreten der Verfassung es nun ein einziges Mal hinbekommt, die Öffentlichkeit wenigstens über Machenschaften des geheimdienstlichen Komplexes gegen den eigenen Präsidenten zu informieren, ist keines Lobes wert. Eher muss und wird auch dort noch hinterher getreten werden, um die ganze Bande von „Volksvertretern“ am Laufen zu halten.

Nichtsdestotrotz ist die Bekanntgabe dieser bislang unter Verschluss gehaltenen und vor der Bevölkerung verborgenen Machenschaften ein Anfang, ein fundamentaler Bruch mit der bislang weltweit herrschenden real existierenden Hierarchie. Diese endete bislang – oben – in irgendwelchen Hinterzimmern hinterm Vorhang, aber nicht bei demokratischen Institutionen und verfassungsmäßig gewählten Repräsentanten, ob sie einem nun gefallen oder nicht.

Man könnte nun, gewissermaßen, von einem Downside-Up-Effekt sprechen.

Entsprechend sind die derzeitigen Presseversuche der Nomenklatura, sich die Affäre vom nahe dem Erdboden befindlichen Hals zu reden, vom Kopf auf die Füße und dann hinten auf den Müllhaufen der Geschichte zu schmeissen.

Weiteres folgt.

(…)

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Das effektivste Rausgerede der Funktionäre aller „Parteien“, von Pseudo-„Linken“, „A.f.D.“ über die Spitzenparteien der Pyramide (also oben in dessen „Mitte“), ist zu diesem Thema gar nichts zu sagen, weil die Bevölkerung nicht einmal mehr weiß worum es geht. Insofern haben die „Parteien“ ihren vom Grundgesetz in Artikel 21 vorgeschriebenen Verfassungsauftrag erfüllt, nämlich zur „politischen Willensbildung des Volkes“ beizutragen, also diese zu konterkarikieren.

Kein Wunder, dass natürlich auch die neuen Merkel-Koalitionäre von „Bündnis 90/Die Grünen“ und „F.D.P.“ mucksmäuschenstill sind, wenn es um den Fortbestand des Polizeistaates und dem vom Bundesverfassungsgericht höchstselbst erklärten Status der Republik als elektronischer Kolonie geht. „Prognose: Merkel-Koalitionäre lassen geheimdienstlichen Komplex weiter unkontrolliert“ weiterlesen

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