Dr. Maaßen ist vom Hof gejagt

Längst überfällig

Am 5.11.2018 wurde auf einer Pressekonferenz im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat durch Bundesinnenminister Horst Seehofer die Versetzung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, in den einstweiligen Ruhestand bekanntgegeben. Maaßen wurde von seinen bisherigen Verpflichtungen freigestellt, so Seehofer. „Dr. Maaßen ist vom Hof gejagt“ weiterlesen

Affäre um Bundesnachrichtendienst: Der erste echte Whistleblower und der Skandal

Wieder einmal verstehen Bürgerrechtler und Öffentlichkeit nichts von dem was gerade rund um und im Bundesnachrichtendienst passiert. Eine Erläuterung.

Der Apparat in Deutschland ist eine traditionelle Macht. Man kann sagen (und gerade Faschisten tun das gerne) er ist „die Macht“ – aber eben nur die inoffizielle, ein essentieller Baustein des Tiefen Staates, nicht die der vor zwei Jahren zu Beginn der Affäre außer Funktion gesetzten Republik. Eben diese Verwechslung von Macht und Republik macht autoritäres oder gar totalitäres Denken identifizierbar.

Was sich nun im Apparat ereignet hat, dem der Bundesnachrichtendienst seit seiner Formierung nach dem Faschismus als eine Art Überspinne vorhockt, ist Folgendes: zum ersten Mal hat ein Agent, Verzeihung, ein „Mitarbeiter“ des B.N.D. die Pflichterfüllung nach dem Grundgesetz über Korpsgeist, Kadavergehorsam und Omerta gestellt und einem gewählten Repräsentanten des Volkes (der Republik, wir verstehen das) seine Bespitzelung durch den „Auslandsnachrichtendienst“ mitgeteilt. Der Gewissenskonflikt war offenbar dieses eine Mal, bei diesem einen Whistleblower (es gibt kein deutsches Wort dafür), zu groß. Und nicht zuletzt der rechtliche Konflikt.

Denn noch einmal in Zeitlupe: „Affäre um Bundesnachrichtendienst: Der erste echte Whistleblower und der Skandal“ weiterlesen

Dr. Maaßen und Dr. Range werden jetzt mal vom Hof gejagt

Hans-Georg Maaßen, Präsident vom Bundesamt für VerfassungsschutzHarald Range, Generalbundesanwalt
v.l.n.r.: Dr. Maaßen, Präsident des Inlandsgeheimdienstes Bundesamt für Verfassungsschutz (Bild: Wikipedia), Dr. Range, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. (Bild: generalbundesanwalt.de)

Nach Anzeige des Inlandsgeheimdienstes ermittelt der Generalbundesanwalt gegen die Redaktion von Netzpolitik.org – wegen Geheimnisverrats. Damit sind Harald Range und Hans-Georg Maaßen fällig. Sie haben zurückzutreten oder entlassen zu werden.

Es ist jetzt selbst für den größten Hobbit nicht mehr zu leugnen was hier abläuft. Der Tiefe Staat, der unsere Republik gekapert und außer Funktion gesetzt hat, versucht die letzten Dissidenten, die in diesem Haufen Schwachsinniger, Lügner und Feiglinge den Kopf statt die Hände heben, zu zerstören.

Ich will jetzt kein einziges Wort von irgendwelchen Parteiprothesen hören. Die sollen weiter das tun, was sie bisher getan haben: Nichts. Die parlamentarische Opposition ist genauso irrelevant wie es in der „Deutschen Demokratischen Republik“ war. Den Unterschied zur D.D.R.-Diktatur und ihrer Stasi 1.0 macht das Grundgesetz und wir, die es gegen den Staat verteidigen. „Dr. Maaßen und Dr. Range werden jetzt mal vom Hof gejagt“ weiterlesen

Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Pressemitteilung von „Büchel atomwaffenfrei“ vom 11.Februar 2015

Atomwaffenkritischer Aufruf zum Geheimnisverrat durfte nicht verboten werden

Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB). „Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit“ weiterlesen