Dr. Maaßen ist vom Hof gejagt

Am 5.11.2018 wurde auf einer Pressekonferenz im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat durch Bundesinnenminister Horst Seehofer die Versetzung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, in den einstweiligen Ruhestand bekanntgegeben.

Affäre um Bundesnachrichtendienst: Der erste echte Whistleblower und der Skandal

Wieder einmal verstehen Bürgerrechtler und Öffentlichkeit nichts von dem was gerade rund um und im Bundesnachrichtendienst passiert. Eine Erläuterung. Der Apparat in Deutschland ist eine traditionelle Macht. Man kann sagen (und gerade Faschisten tun das gerne) er ist „die Macht“ – aber eben nur die inoffizielle, ein essentieller Baustein des Tiefen Staates, nicht die der vor zwei Jahren zu Beginn der Affäre außer Funktion gesetzten Republik. Eben diese Verwechslung von Macht und Republik macht autoritäres oder gar totalitäres Denken identifizierbar. Was sich nun im Apparat ereignet hat, dem der Bundesnachrichtendienst seit seiner Formierung nach dem Faschismus als eine Art Überspinne…

Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB).

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