Gewaltensammlung in Hanau: Eine öffentliche Anklage gegen den Staat

24.07.2016 Bemerkenswerte Hellseherei: Bayerns Innenminister forderte vor „Amoklauf“ in München Militäreinsatz im Inneren unter „Oberhoheit“ der Polizei
25.12.2016 Attentat in Berlin: Nichts ist geklärt
18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt
21.02.2020 Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann
21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

Der Status nach elf toten bzw ermordeten Menschen am 19. Februar 2020 in Hanau:

Es gibt kein einziges Mordverfahren oder ein anderes Gerichtsverfahren. Die Regierung, in Form ihrer untergebenen Bundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt, hat die Ermittlungen an sich gezogen. Die Version der Regierung hinsichtlich des bereits in der Nacht ausgemachten und in der Nacht zu Tode gekommenen alleinigen Attentäters, hat bereits fundamental gewechselt. Nachdem es zunächst hieß, der mutmaßliche Attentäter sei den Behörden unbekannt gewesen, rückte Generalbundesanwalt Peter Frank später damit heraus, dass sich dieser bereits seit 2002 an mehrere Behörden gewandt hatte, u.a. an seine, die Bundesanwaltschaft, Ende 2019, also vor wenigen Monaten.

Der Grund seiner Kontaktaufnahme, laut bis dato herausgegebenen Presseberichten: er vermutete eine „illegale Überwachung“ durch eine geheimdienstliche Behörde und erstatte deswegen Anzeige.

Gestern nun rückte Generalbundesanwalt Frank im Innenausschuss des Bundestages, flankiert von den Präsidenten des Inlandsgeheimdienstes (Bundesamt für Verfassungsschutz) und des B.K.A., damit heraus, dass die U.S.-Bundespolizei F.B.I. ein „Ermittlungsverfahren“ gegen den mutmaßlichen Attentäter betrieb und dass dieser 2018 in die U.S.A. gereist war.

Nun darf hier jeder und jede einmal 1 Minute darüber nachdenken, ob man im Zuge eines gegen die eigene Person gerichteten „Ermittlungsverfahrens“ einer Behörde auch durch diese „beobachtet“ wird. Gerade wenn es das F.B.I. ist.

Meine Analyse: von 80 Millionen in Deutschland sind, abseits vom Staatsapparat, offensichtlich nur Wenige dazu in der Lage sich das auch nur vorzustellen, geschweige denn zu begreifen. Des Rest darf Netzpolitik.org lesen.

Kein Wort dazu von irgendeinem Abgeordneten vor der Öffentlichkeit. Kein Wort. Auch nicht zu der nun im Parlament offiziell kolpotierten Tatversion der Regierung und ihrer Staatsschauspieler, die sich umgehend bei „Wikipedia“ einbrannte:

Der Massenmord an neun Menschen an zwei Tatorten in zwei Stadtteilen in Hanau, sowie seine anschließende Rückfahrt zur Wohnung seiner Eltern habe zwölf Minuten gedauert.

Zwölf Minuten.

Erster Mord um 21.58 Uhr, um 22.10 sei sein Auto bereits vor der Wohnung seiner Eltern gestanden.

Am Kennzeichen sei sein Auto und damit er erkannt worden, hieß es bereits vor Tagen aus „Ermittlerkreisen“ zum „Spiegel“. Um 03.03 sei die Wohnung dann aufgebrochen worden. Also fünf Stunden später.

Fünf Stunden.

Aber um 22.03 sei eine Polizeistreife bereits am ersten Tatort gewesen. Und kurz vor der Tat sei das Fahrzeug des mutmaßlich verrückten und rechtsextremistischen alleinigen Attentäters beim Falschparken in der Nähe des ersten Tatorts aufgefallen. Daraufhin von Beamten des Ordnungsamtes angesprochen (und sicherlich im Nachhinein zweifelsfrei identifiziert), habe der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter ganz ruhig reagiert und das Fahrzeug umgeparkt.

Ach ja. Die Mutter.

Ermordet durch zwei Kopfschüsse, heisst es (wahrscheinlich eine der wenigen seiner Angaben die korrekt sind). Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter, der natürlich, daran gibt es keinen Staatszweifel, nach neun wildfremden Menschen in der Nähe von zufällig ausgesuchten zwei kurdischen Vereinslokalen (Shisha Bars) auch noch seine eigene Mutter erschoss, sei dann aber schnell noch die Treppe runter gegangen bevor er sich dort dann selbst erschoss (vielleicht auch mit zwei Kopfschüssen?).

Wie gut, dass der Vater, den die Polizei dann um 03.03 Uhr in der Wohnung vorfand – er hatte bestimmt nicht die Polizei gerufen, schließlich hatte die ja den Attentäter durch das Kennzeichen identifiziert und außerdem waren ja bloß seine Frau und sein Sohn erschossen worden – ruckzuck in der Psychiatrie weggesperrt wurde. Ein Schock. Er soll ja früher schon mal mürrisch zu den Nachbarn gewesen sein. Also. der Vater. Stand in der Zeitung.

Man könnte ja geneigt sein, dies als doppelte Eigensicherung zu bezeichnen. Falls es ja doch mal irgendein Gerichtsverfahren nach einem Massenmord in Deutschland geben und so etwas Lästiges wie eine Verteidigung doch noch gebraucht werden sollte, nämlich für den Staat. Und eine Anklage von Zivilpersonen auf Zeugen angewiesen wäre.

Der Innenausschuss des Bundestages gab gestern nach der Sitzung ein so abstoßendes Bild ab, dass hier nur auf die zwei relevanten Informationen der „Phoenix“-Aufzeichnung eingegangen werden soll: Konstantin von Notz merkte an, der mutmaßliche Täter habe einen internationalen Waffenschein und konnte somit Waffen auch ins Ausland mitnehmen. Phoenix-Korrespondentin Jeanette Klag bemerkte etwas widerwillig zum Schluss, sie habe bei den Abgeordneten „Erstaunen wahrgenommen“. Und zwar darüber, dass eine Woche nach einem Massenmord die Regierung (Generalbundesanwalt, BKA und Inlandsgeheimdienst) immer noch nicht sagen konnten „was und welche die Tatwaffen waren“.

Ebenfalls gestern hatte sich die „Welt“ einen verschämten, kleinen, journalistischen Anfall gegönnt. Der entscheidende Nebensatz fiel keinem einzigen Bewohner von Twitter, Facebook oder ähnlich „sozialen“ Medien auf.

„Im Innenausschuss berichteten die Ermittler, dass man R. an der Treppe zum Keller aufgefunden habe – unweit seiner Sig-Sauer-Pistole. Die Mutter des Attentäters fanden die Beamten im Bett des Wohnzimmers auf, ebenfalls leblos. Zwei Kopfschüsse hatten sie getroffen. Ob tatsächlich R. diese Schüsse abgab und wann genau, wissen die Ermittler offenbar noch nicht.“

Heute nun das, im „Spiegel“.

„Die geliehene Czeska entdeckten hessische Kriminalbeamte nach SPIEGEL-Informationen nach der Tat in Rathjens Auto.“

Also, kleines Update der Verteidigung des Staates: die Tatwaffe soll jetzt also eine Czeska sein, die eine Woche lang wohl irgendwie vergessen, übersehen, überlegt, gezählt, gewogen und für nicht untersuchbar oder dem hiesigen  Zombie-Parlament als nicht präsentierbar erachtet worden war.

Hm.. wie erschiesst man sich denn mit der Tatwaffe und legt die dann ins Auto? Und sich selbst dann wieder zum Kellereingang?

Ah. Der mutmaßlich verrückte und rechtsextremistische alleinige Attentäter muss wohl alle da draußen in zwei verschiedenen Statdteilen von Hanau mit der Czeska erschossen haben und dann nach Hause gefahren sein, in zwölf Minuten, hat dann die Waffe im Auto liegen lassen und hat dann eine andere Waffe geholt, nämlich die Sig-Sauer und dann seine Mutter oben im Bett erschossen und sich selbst dann vorm Keller. Zu irgendeinem Zeitpunkt (Todeszeitpunkt? Was ist das denn? Was spielt denn das für eine Rolle, echauf­fier, echauf­fie­r..)

So wird‘s gewesen sein. Nicht wahr, Herr Angeklagter?

Hallo Staat, ich rede mit Dir!

Wissen Sie, liebe unbedarfte Liliputaner da draußen, es sind sich wieder einmal alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle einig. Wie gefährlich die Rechten sind, vor allem die im Parlament und die Leute die das wählen, und so weiter.

Dass Rechtsextremisten auch und gerade dann gefährlich sind, wenn sie im exekutiven Staatsapparat sind und machen können was sie wollen, weil sie wissen dass sie praktisch unter Immunität handeln, nun, das haben alle, alle, alle, alle, aaaaaaaaaaaaalle wohl irgendwie vergessen.

Übrigens:

die eigentliche Leistung von Yavuz Özoguz, dem Betreiber vom Muslim Markt, ist nicht der Verweis auf Aussagen von Zeugen, die den mutmaßlichen verrückten rechtsextremistischen deutschen alleinigen Attentäter nicht identifizieren konnten, sondern der akribische Nachweis, dass die gesamte Geschichte des angeblich vor der Tat durch den Täter ins Internet auf seine Homepage geladenen „Manifests“ durch Staat und assoziierte Massenmedien erstunken und erlogen sein muss.

Damit wiederum ist das gesamte Gefasel der Verteidigung des Staates, in diesem laufenden öffentlichen Verfahren wegen Massenmordes, bezüglich der angeblichen Wahnvorstellungen, psychischen Krankheit und Motivlage des präsentierten Täters hinfällig. Und damit wiederum die devote Unterwerfung der gesamten Zombie-Linken unter den Staat öffentlich. Ein Fallbeispiel, wie sich vermeintliche oder sogar subjektiv als tatsächliche Linke verstehende Personen in Komplizenschaft zu dem begeben, was sie angeblich bekämpfen.

Es bleibt zu erwarten, dass die Angehörigen der Ermordeten in Hanau es nicht ebenso halten, sondern – im Gegensatz zu den Angehörigen der Mordopfer vom Berliner Breitscheidplatz und im Gegensatz zu der pseudolinken Simulation der Berliner Landesregierung – endlich das tun, was sie Dank dem Grundgesetz können:

eine gerichtliche Klage, eine Zivilklage gegen den Staat mit der Selbstbezeichnung Bundesrepublik Deutschland einreichen.

Nur dann wird es ein Gerichtsverfahren geben. Mindestens zehn ermordete Menschen sollten diese „Mühe“ wert sein.

Warum der Staat potentiell jedes Verbrechen ungestraft begehen kann

18.05.2019 Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt

Wir haben bereits dargelegt, warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz und damit keine vollständige Gewaltenteilung gibt – weil das Grundgesetz den Staat nicht ausdrücklich dazu zwingt. Das Grundgesetz schreibt dem Staat lediglich die Unabhängigkeit der Richter vor, nicht die der Justiz insgesamt. Daraus interpretiert der Staat für sich das Recht, die Staatsanwaltschaften bzw Ankläger der Exekutive anzugliedern.

Auf Bundesebene heißt das konkret: der Generalbundesanwalt und seine Behörde (allgemein Bundesanwaltschaft) unterstehen dem Justizminister. Daraus schlussfolgert, dass nach eventuellen Staatsverbrechen und / oder Verfassungsbrüchen durch ihre eigenen Organe – Kanzleramt, Ministerien, Behörden, Militär, Geheimdienste, etc, – die Regierung gegen sich selbst ermitteln müsste.

Zieht also die Bundesanwaltschaft bzw der Generalbundesanwalt ein Verfahren an sich, zieht es die Regierung an sich.

Verbleibt noch die Möglichkeit, dass das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzt, dass durch diese die betreffenden Staatsverbrechen aufgeklärt und dann öffentlich bekannt werden, dem folgend durch Wahlen eine Änderung der parlamentarischen Mehrheiten erfolgt, dann eine Neuwahl des Kanzlers / der Kanzlerin durch das Parlament, dann durch den Kanzler / die Kanzlerin eine Ernennung eines neuen Justizministers erfolgt (Minister / Ministerinnen werden nicht gewählt), dann durch den Justizminister / die Justizministerin eine Ernennung eines neuen Generalbundesanwalts oder eine Anweisung an den amtierenden Generalbundesanwalt erfolgt Ermittlungen gegen die damaligen oder immer noch amtierenden staatlichen Funktionäre bzw Stellen aufzunehmen und dass dieser dann der Anweisung des vorgesetzten Justizministers folgt. Wobei dann ggf die Ermittlungen durch die Regierungsbehörden (Geheimdienste, Bundeskriminalamt) erfolgen müsste, gegen die ermittelt wird.

Vor bald 40 Jahren wurde in Westdeutschland das Oktoberfest-Attentat verübt, kurz vor der Bundestagswahl. (20. Juni 2008, DER TERROR-STAAT: Das Oktoberfest-Attentat von München)

Ein Jahr später, 1981, wurde durch einen einzigen hartnäckigen Steuerfahnder bekannt, dass seit den 70er Jahren durch den Flick-Konzern an Abgeordnete von allen Parteien, sowie an Regierungsfunktionäre, hohe Summen transferiert worden waren (Flick-Affäre). Vor einem schließlich 1984 vom Bundestag eingesetzten Untersuchungsausschuss log der amtierende Bundeskanzler Helmut Kohl und behauptete nichts über Flicks Geldwaschanlage „Staatsbürgerliche Vereinigung“ gewusst zu haben (die Aktenlage bewies das Gegenteil).

Der damalige Generalbundesanwalt, der Untergebene von Kohls untergebenem Justizminister, stellte das Strafverfahren gegen den Kanzler wegen uneidlicher Falschaussage ein. Begründung: man könne ihm nicht nachweisen, dass er sich erinnert habe. Insofern sei keine vorsätzliche Lüge zu beweisen.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht am 17. Juli 1984 in Urteil 2 BvE 11, 15/83 (1, 2) im Zuge der Flick-Affäre das vom Grundgesetz garantierte Kontrollrecht des Parlaments – konkret: das Recht auf Akteneinsicht bei der Regierung – der einfachen Gesetzgebung untergeordnet. Die Verfassungsrichter (die erst ab dem Jahre 2017 überhaupt verfassungsgemäß gewählt wurden) urteilten, dass

„auf Aktenherausgabeverlangen … gemäß Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG die Vorschrift der § 96 StPO

Anwendung fände. Dieser Paragraph der Strafprozessordnung besagt heute wie damals:

„Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde.“

Ausdrücklich erklärten die Verfassungsrichter in ihrem Urteil zur Flick-Affäre, darunter falle auch das Steuergeheimnis.

Um diese faktische Unterordnung des Parlaments unter die Erklärungen von Regierungsfunktionären und deren Meinung was das Wohl des Staates sei zu begründen, schufen die Verfassungsrichter in ihrem Urteil den Begriff „exekutive Eigenverantwortung“. Später wurde daraus in weiteren Karlsruher Urteilen der Rechtsbegriff „Staatswohl“ geformt.

Der Kanzler Helmut Kohl wurde übrigens nicht nur durch 1984 durch den Untergebenen seines Untergebenen (den Generalbundesanwalt) laufen gelassen, sondern ebenso durch seinen Nachfolger Gerhard Schröder und dessen rot-grüne Regierung, sowie deren Mehrheit im Parlament ab 1998.

Als in einer weiteren (und eventuell mit der Flick-Affäre zusammenhängenden) „Spenden“-Affäre um die schwarzen Kassen der C.D.U. sich ex-Kanzler Kohl schlicht weigerte, die „Spender“ seiner Partei zu nennen oder sich im betreffenden Untersuchungsausschuss auch nur vereidigen zu lassen, passierte gar nichts. Aus „Juristenkreisen“ hieß es, es sei nicht einmal klar, ob ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss Zeugen überhaupt vereidigen dürfe.

Betreffend des Oktoberfest-Attentats von 1980 ließen sich Parlament bzw alle darin vertretenen Abgeordneten und Parteien erst einmal 34 Jahre Zeit. Dann reichte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober 2014 eine Kleine Anfrage an die Regierung ein, u.a. zur potentiellen Verwicklung staatlicher (exekutiver) Stellen und deren Kontaktpersonen („Vertrauensleute“) in das Attentat. Im Januar 2015 reichten sie noch eine Anfrage ein.

Als die Regierung beide nicht vollständig beantwortete, reichte die grüne Bundestagsfraktion schließlich Klage auf vollständige Beantwortung beim Bundesverfassungsgericht ein.

2017 dann das Urteilabgelehnt! Begründung: „Gefährdung des Staatswohls und .. Grundrechte verdeckt handelnder Personen„.

Dazu Folgendes: Nicht nur durch die Angliederung der Staatsanwaltschaften an die Regierung bzw die Landesregierungen ist die Gewaltenteilung unvollständig. Diese ist überdies hinsichtlich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ausdrücklich aufgehoben. Und zwar seit den Verfassungsänderungen der westdeutschen „Notstandsgesetze“ durch die große Koalition im Jahre 1968, denen das Bundesverfassungsgericht trotz schwerster Bedenken und vorausschauender Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp schließlich mit 5 zu 3 Stimmen zustimmte.

Im Herbst 2016 erfolgten zwei Urteile in Karlsruhe, die den Startschuss für das bis dahin taktisch verzögerte B.N.D.-Gesetz gaben und sogar noch hinter den Standard der „Notstandsgesetze“ zurückfielen. (Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte)

In Beschluss 2 BvE 5/15 nahmen die Richter eine Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „Selektorenliste“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency nicht einmal an. Begründung: die vom ersten Artikel 10-Gesetz nach den „Notstandsgesetzen“ in 1968 geschaffene und seitdem existierende Kommission sei zwar vom (ebenfalls 1968 geschaffenen) Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages gewählt, aber trotzdem kein „Hilfsorgan“ des Bundestages (der diesbezügliche Begriff steht in Artikel 10 Grundgesetz).

Und in Beschluss 2 BvE 2/15 urteilten die Richter, dass die Regierung die „Selektorenliste“ auch vor dem Untersuchungsausschuss bzw deren einzigen Oppositionsvertretern geheim gehalten dürfe. Begründung: die Opposition im Bundestag sei angesichts der Drei-Viertel-Mehrheit der „großen Koalition“ so klein, dass sie keine mehr sei, jedenfalls nicht im Sinne von Artikel 44 Grundgesetz.

Monate später erfolgte zu Weihnachten 2016 das Attentat auf dem Berliner Breitscheidplatz. Trotz drei Untersuchungsausschüssen ist seitdem nichts geklärt worden.

Vorgestern erfolgte das Attentat in Hanau.

Übrigens: Neben der Option selbst ungestraft jedes Verbrechen zu begehen und anschließend Ermittlungen gegen sich selbst aus Gründen des „Staatswohls“ schlicht zu verweigern oder auszusitzen, ergibt sich aus der unvollständigen Gewaltenteilung in Deutschland auch für die Stellen anderer Staaten jede Menge Gelegenheiten. Zum Beispiel Verbrechen in Deutschland zu begehen und anschließend darauf zu setzen, dass die Regierung in Deutschland diese vertuscht, weil die Verbrechen durch staatliche Stellen befreundeter oder alliierter Staaten begangen wurden, oder in Zusammenarbeit bzw Kollaboration mit deutschen Diensten, oder weil eine Aufklärung dieser Verbrechen irgendeiner ausländischen Regierung und damit dem „Staatswohl“ der bisher amtierenden Funktionäre in Deutschland irgendwie abträglich sein könnte, oder oder oder.

Dazu bald mehr.

21.02.2020 Hanau: Der Staat bin ich

(…)

Artikel zum Thema:

02.05.2017 Tabu hinter „Verschwörungstheorie“: Hierarchie und Befehlskette

03.01.2017 Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat

Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt

zeitgenössische Karikatur aus dem Jahre 1863: „Macht geht vor Recht“ (Grafik: public domain)

Das Grundgesetz zwingt den Staat in Artikel 97 nur zur Unabhängigkeit der Richter. Daher interpretiert der Staat für sich die Macht und das Recht, Staatsanwaltschaften als Teil der Exekutive zu definieren und diese in seine Regierungshierarchie einzugliedern. „Warum es in Deutschland keine unabhängige Justiz gibt“ weiterlesen

Angehörige: Attentat in Berlin für Starken Staat benutzen

Geht man davon aus, dass Angehörige des international verschmolzenen geheimdienstlichen Komplexes in die Vorbereitung, Durchführung und nachfolgende Vertuschung der Täterschaft vom Attentat auf dem Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 verwickelt sind, ist der offene Brief der Angehörigen der Opfer dieses Attentats an die geschäftsführende Bundeskanzlerin (mit ihrem geschäftsführenden Innenminister Thomas de Maiziere) nicht anders als pervers zu bezeichnen. „Angehörige: Attentat in Berlin für Starken Staat benutzen“ weiterlesen

Analyse: Bundesanwaltschaft versucht Leyens Befragung im Verteidigungsausschuss abzufangen

In der Staatsaffäre um Vorbereitungen von Attentaten unter Falscher Flagge aus dem Militär heraus hat die (ermittlungstechnisch vollständig von der Geheimpolizei B.K.A. abhängige) Behörde von Generalbundesanwalt Peter Frank diese heute einerseits endlich öffentlich zugegeben. Andererseits versucht nun die Bundesanwaltschaft der Öffentlichkeit, kurz vor der morgigen Sitzung des Verteidigungsausschusses und der Befragung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, die lächerlichste Story seit den drei Nazis im Campingmobil anzudrehen, die seitdem als „Nationalsozialistischer Untergrund“ diverse Untersuchungsausschüsse auf die Schnitzeljagd schickt. „Analyse: Bundesanwaltschaft versucht Leyens Befragung im Verteidigungsausschuss abzufangen“ weiterlesen

Generalbundesanwalt verschleppt Ermittlungen wegen NSA-Massenüberwachung

Pressemitteilung der Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage e.V.

Der Generalbundesanwalt hat sich nach langem Schweigen zur Strafanzeige mehrerer Bürgerrechtsorganisationen gegen die Bundesregierung wegen des massenhaften Ausspionierens der Bevölkerung durch Geheimdienste geäußert. Er zögert die Einleitung eines Ermittlungsverfahren aber weiter hinaus. Wir veröffentlichen das Schreiben. [0]

Auf erneuten Druck unserer Rechtsanwälte ist das Schreiben des Generalbundesanwalts (GBA) Harald Range die Antwort auf die Strafanzeige der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR), des Chaos Computer Clubs (CCC), des Digitalcourage e. V. und vier Einzelpersonen vom 3. Februar 2014. Sie richtet sich gegen die Bundesregierung und beinhaltet die Vorwürfe strafbarer geheimdienstlicher Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation. [1] „Generalbundesanwalt verschleppt Ermittlungen wegen NSA-Massenüberwachung“ weiterlesen

Dr. Maaßen und Dr. Range werden jetzt mal vom Hof gejagt

Hans-Georg Maaßen, Präsident vom Bundesamt für VerfassungsschutzHarald Range, Generalbundesanwalt
v.l.n.r.: Dr. Maaßen, Präsident des Inlandsgeheimdienstes Bundesamt für Verfassungsschutz (Bild: Wikipedia), Dr. Range, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. (Bild: generalbundesanwalt.de)

Nach Anzeige des Inlandsgeheimdienstes ermittelt der Generalbundesanwalt gegen die Redaktion von Netzpolitik.org – wegen Geheimnisverrats. Damit sind Harald Range und Hans-Georg Maaßen fällig. Sie haben zurückzutreten oder entlassen zu werden.

Es ist jetzt selbst für den größten Hobbit nicht mehr zu leugnen was hier abläuft. Der Tiefe Staat, der unsere Republik gekapert und außer Funktion gesetzt hat, versucht die letzten Dissidenten, die in diesem Haufen Schwachsinniger, Lügner und Feiglinge den Kopf statt die Hände heben, zu zerstören.

Ich will jetzt kein einziges Wort von irgendwelchen Parteiprothesen hören. Die sollen weiter das tun, was sie bisher getan haben: Nichts. Die parlamentarische Opposition ist genauso irrelevant wie es in der „Deutschen Demokratischen Republik“ war. Den Unterschied zur D.D.R.-Diktatur und ihrer Stasi 1.0 macht das Grundgesetz und wir, die es gegen den Staat verteidigen. „Dr. Maaßen und Dr. Range werden jetzt mal vom Hof gejagt“ weiterlesen

„Wir fordern den Generalbundesanwalt auf, das Ermittlungsverfahren nun endlich einzuleiten“

Pressemitteilung der Rechtsanwälte Hans-Eberhardt Schultz und Claus Förster vom 5. Juni 2015

Zwei Jahre nach den „Snowden-Enthüllungen“ – Die neuen Erkenntnisse in der BND–NSA–Affäre zwingen dazu, endlich ein Ermittlungsverfahren auch auf Grund unserer Strafanzeige wegen der geheimdienstlichen Totalüberwachung der Bevölkerung aufzunehmen.

Mit Schriftsatz vom 05.06.2015 haben wir beim Generalbundesanwalt Gegenvorstellung erhoben und beantragt, nun endlich auch wegen der geheimdienstlichen Totalüberwachung der Bevölkerung die Ermittlungen aufzunehmen, nachdem inzwischen laut Medienberichten Ermittlungen über die Handyausspähung der Bundeskanzlerin und die Ausspähung anderer Politiker, Regierungen und börsennotierter Unternehmen eingeleitet worden sind.

Die seit unserer Strafanzeige vom 03.02.2014 aufgekommenen neuen Erkenntnisse in der Ausspähaffäre müssen endlich auch für den Generalbundesanwalt Grund genug sein, die Ermittlungen einzuleiten. „„Wir fordern den Generalbundesanwalt auf, das Ermittlungsverfahren nun endlich einzuleiten““ weiterlesen

„Vollständige Kopie“ unserer Telekommunikation geht an den Bundesnachrichtendienst

Aus der „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) der Regierung, nachfolgend der “Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung” (FÜV) von 1995: „„Vollständige Kopie“ unserer Telekommunikation geht an den Bundesnachrichtendienst“ weiterlesen

Republik außer Funktion

Kein einziges staatliches „Verfassungsorgan“ agiert mehr als solches. Regierung, Parlament und Justiz ignorieren das Grundgesetz. Deutsche Waffen und Soldaten ziehen in die Ukraine und den Irak, deutsche Söldner unter Ausbildung von C.I.A. und Bundesnachrichtendienst in den Syrien-Krieg. Die Republik ist von den Staatsorganen und Staatsparteien, nach einem über Jahrzehnte andauernden schleichenden Prozess, seit anderthalb Jahren vor aller Augen außer Funktion gesetzt worden.

Eine unvollständige Zusammenfassung. „Republik außer Funktion“ weiterlesen