Mal ehrlich – was wäre die Republik ohne Oliver Welke?

„Heute Show“ 6.Juni 2014: Oliver Welke feat. Generalbundesanwalt Harald Range (Screenshot: Youtube)

Oliver Welkes „Heute Show“, vom „Zweiten Deutschen Fernsehen“ unerklärlicherweise immer noch vor Mitternacht ausgestrahlt, repräsentiert grob umschrieben so etwas wie eine der letzten Bewegungen im öffentlich-rechtlich-geistig-moralisch-politischen Leichenschauhaus Bundesrepublik Deutschland, die nicht von Untoten verursacht wird.

Gestern wurde der beste Generalbundesanwalt seit Loriot hopps genommen, samt dem Bundesnachrichtendienst (ab 17.00 min). Schauen Sie: „Mal ehrlich – was wäre die Republik ohne Oliver Welke?“ weiterlesen

Dient Ranges Nichtstun der Ermächtigung einer „Europäischen Staatsanwaltschaft“?

Der Generalbundesanwalt und der Bundestag werfen die Frage auf, ob sie sich als Organe ohne Verfassung gern verpflanzen möchten.

Am morgigen Mittwoch (4.) taucht eine der größten Witzfiguren der deutschen Rechtsgeschichte seit dem Faschismus im Bundestagssausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf: Generalbundesanwalt Harald Range. Doch auf der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung steht auch die kurz nach Beginn der Snowden-Affäre in aller Stille vorbereitete Agenda zur Installation einer „europäischen Staatsanwaltschaft“, selbst eine designierte internationale Spionage-Behörde, deren Zweck es nicht sein kann im Rahmen einer verfassungsmäßigen Gewaltenteilung gegen eine solche zu ermitteln.

Diese „Europäische Staatsanwaltschaft“ soll einmal, natürlich am Grundgesetz vorbei,
– Spitzel eigenmächtig irgendwo einschleusen,
– nach eigenem Ermessen Internet-Spionage, Handy-Spionage, Audio- und Video-Überwachung anordnen
– mit biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Iris-Scans der Augen, Herzfrequenz, Gesichtserkennungsdaten, Geruchsdaten, Körperdaten insgesamt) in jeder internationalen Tauschbörse vom weltweit inzestiös verschmolzenen geheimpolizeilichen Komplex herumwerfen,
und vieles andere mehr.

Es ergibt sich das Bild einer typisch imperialistischen Taktik und Mechanik: Das für sich auszunutzen, was man sowieso schon Illegales und Verfassungswidriges tut, indem man die kurzzeitige Empörung der penetrant Passiven schlicht aussitzt, etwas Zeit verstreichen lässt, den Erschöpfungszustand der Opfer (also der Bevölkerung) abwartet und dann die eigenen Methoden sogar noch eskaliert. „Dient Ranges Nichtstun der Ermächtigung einer „Europäischen Staatsanwaltschaft“?“ weiterlesen

Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls“

Zusammenfassung:

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie die diesbezügliche Gewaltenteilung, wurden 1968 in der Bonner Republik durch Verfassungsänderungen faktisch aufgehoben. Des Weiteren schufen die Notstandsgesetze des seinerzeit unter Besatzungsrecht stehenden Westdeutschlands im Grundgesetz einen Verteidigungsfall und Spannungsfall, mit der immanenten Option das Grundgesetz „nach Maßgabe eines Beschlusses von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ mindestens in Teilen außer Kraft zu setzen. Der genaue Text des N.A.T.O.-Beschlusses vom 4. Oktober 2001, der nach den Attentaten des 11. September in New York und Washington den bis heute andauernden „kollektiven Verteidigungsfall“ ausrief, ist bis heute unbekannt. Die Totalüberwachung, das technisch machbare Raubkopieren der elektronischen Kommunikation auf dem Planeten durch Geheimdienste wie die „National Security Agency“, wurde nach dem 11. September 2001 durch die U.S.-Regierung beschlossen und ist, gegensätzlich zu den Darstellungen rund um die Veröffentlichungen unter dem populären Label Edward Snowden, bereits seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Auch das Raubkopieren aller Finanztransaktionsdaten weltweit, darunter die Finanzdaten der deutschen Staatsbürgerinnen und Bürger, wurde nach Ausbruch des Terrorkrieges 2001 begonnen und ist seit Juni 2006 ebenfalls öffentlich bekannt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung unter Geheimhaltung und stillschweigender Kollaboration aller Bundestagsparteien, des Bundesverfassungsgerichts und des Generalbundesanwalts, diesen am 4. Oktober 2001 durch die N.A.T.O. ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ bis heute als den durch die Notstandsgesetze definierten Verteidigungsfall für die Bundesrepublik Deutschland interpretiert und meint, dadurch die Totalüberwachung von 82 Millionen Menschen in der Republik auch durch die eigenen Geheimdienste legitimieren zu können. „Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls““ weiterlesen

Neue Order von Obama: Unruhe in der Berliner Nomenklatura

Die Kanzlerin lässt ihre Witzfiguren tanzen: Justizminister Heiko Maas und dessen Untergebenen, Generalbundesanwalt Harald Range. Eine Einschätzung.

Harald Range (Titel: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof) hält die Aufnahme eines „förmlichen Ermittlungsverfahrens“ wegen des Abhörens vom Handy Angela Merkels (Titel: Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland) „für möglich“, steht heute im „Spiegel“ der Republik. Gerade noch rechtzeitig. Schließlich hatte gestern U.S.-Präsident Barack Obama im Interview mit dem „ZDF“ das Abhören von Merkels Privathandy zwar nicht im rechtlichen Sinne zugegeben, so doch versichert:

„Solange ich Präsident der Vereinigten Staaten bin, wird sich die Kanzlerin von Deutschland deswegen keine Sorgen machen müssen.“

Die nun von der Bundesregierung über ihr Organ „Spiegel“ bekannt gegebene Verlautbarung der möglichen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Spionage ist der gewohnte Zynismus Maximus aus den gesellschaftlich üppigst alimentierten Staatsheaterhäusern der Berliner Nomenklatura. Und dies aus mehrfacher Hinsicht. „Neue Order von Obama: Unruhe in der Berliner Nomenklatura“ weiterlesen

Spionage-Skandal: Geschäftsführende Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.) verweigert Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Harald Range (F.D.P.), allgemein als „Bundesanwaltschaft“ betitelt, verweigert mit einer maximal schwachsinnigen Begründung die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen Spionage. Wozu auch? Wenn schon die Kanzlerin abgehört wird und deren Partei das Raubkopieren der Telekommunikationsverkehre von 82 Millionen Menschen an den Internetknoten durch die die Geheimdienste ihrer Majestät (Merkel) in Kollaboration mit den internationalen Tier-1-Konsortien innerhalb der Republik auch noch legalisieren lassen will, wenn es denn schon mal aufgeflogen ist, was hat das denn alles mit der „obersten Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland“ zu tun? Püh! Wir sind doch schließlich Liberale.

Oh. Sagte ich „Wir“? „Spionage-Skandal: Geschäftsführende Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.) verweigert Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft“ weiterlesen

Obskurer Spannungsfall vor 1.Mai und NRW-Wahl: Berichte über Rohrbomben-Funde und „Explosion“ auf Leipziger Bahnhof

Wie vor jeder entscheidenden Wahl in Deutschland gibt es auch kurz vor der Landtagswahl am 9.Mai 2010 in Nordrhein-Westfalen über einen suspekten mutmasslichen Bombenleger zu berichten – diese zu erwartende Meldung war nach den bisherigen Vorgehensweisen der Angstmacher in Deutschland längst überfällig.

Laut Polizeiangaben hielt eine Streife in Leipzig in Sachsen in der Nacht vom 27. auf den 28.April einen Radfahrer an, weil dieser ohne Licht unterwegs gewesen war. „Obskurer Spannungsfall vor 1.Mai und NRW-Wahl: Berichte über Rohrbomben-Funde und „Explosion“ auf Leipziger Bahnhof“ weiterlesen

Wie der Tiefe Staat Untersuchungsausschuss und Kunduz-Affäre zusammen mit 137 Menschen vernichten will

Nachdem gestern die Generalbundesanwältin Monika Harms das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Georg Klein und seinen Feuerleitoffizier Hauptfeldwebel Wilhelm („Red Baron“) eingestellt hat, verlangte noch am gleichen Abend Andreas Schockenhoff, Vize-Führer der CDU/CSU-Fraktion, auch den Untersuchungsausschuss zur Kunduz-Affäre zu beenden. Ein Testballon und zugleich eine Verzweiflungstat.

Die Bundesanwaltschaft ist, genauer umschrieben, die Generalbundesanwältin Monika Harms und ihre Angestellten. Monika Harms hat sich schon so viel geleistet, dass sie kurz vor dem Rauswurf steht, was jeder weiss, aber nicht darüber spricht. Monika Harms trat nun gestern nicht zurück, sondern einfach nicht vor die Kamera. Via Fax und Internet ließ sie eine der interessantesten Begründungen für die Einstellung eigener Ermittlungen verkünden, seit es entsprechende Verfahren gibt. „Wie der Tiefe Staat Untersuchungsausschuss und Kunduz-Affäre zusammen mit 137 Menschen vernichten will“ weiterlesen

Polizeichef Dubai: Pässe von „Diplomaten“ bei Mord benutzt

Die „Mossad-Affäre“ um den Dubai-Mord am 19.Januar am Hamas-Funktionär Mahmoud al-Mabhouh (Mahmoud Abdul Raouf Hassan) wird immer interessanter. Besonders und gerade in Berlin, London, Dublin und Paris dürfte man derzeit schwitzen. Die Israelis wiederum versuchen nun offenbar mit windigen Märchen, die lieben guten Freunde in den Spionage-, Polizei- und Regierungsbehörden Europas aus der ganzen Geschichte raus zu halten. Das wird nicht gelingen.

In die Ermittlungen Interpols zum Dubai-Mord (welche derzeit so vehement vonstatten gehen, dass niemand etwas von ihnen bemerkt) platzten am Sonntag gleich mehrere lautstarke Medien-Bomben. Allein das muss, bei sonst allgegenwärtiger Omerta der lieben guten Freunde des Medienmärchen-Abendlandes, schon einigermassen stutzig machen. Aber der Reihe nach. „Polizeichef Dubai: Pässe von „Diplomaten“ bei Mord benutzt“ weiterlesen