BAYER erhält Frist-Verlängerung bis zum 2. November
Nach den Vorstellungen BAYERs soll über die Rechtsmäßigkeit dieser Ansprüche kein Gericht mehr urteilen, sondern ein Wissenschaftsgremium. Diesem hat das Unternehmen die Aufgabe zugedacht zu entscheiden, ob das Pestizid Lymphdrüsen-Krebs zu verursachen vermag und deshalb Zahlungen zu leisten sind. Aber der Versuch, den Leidtragenden den Rechtsweg zu verbauen, fand nicht die Zustimmung Chhabrias. Er stellte die Verfassungsmäßigkeit des Vorschlags in Frage und schickte den Konzern erneut in Klausur.
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