Der schlimmste Fehler in der US-Geschichte

Der schlimmste Fehler in der US-amerikanischen Geschichte war die nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte Umwandlung der US-Regierung von einer verfassungsmäßigen, eingeschränkten Regierung in einen nationalen Sicherheitsstaat. Nichts hat mehr dazu beigetragen, das Gewissen, die Prinzipien und Werte der amerikanischen Menschen zu verzerren, einschließlich derjenigen, die im US-Militär dienen.

Ein gutes Beispiel dafür, wie sich der nationale Sicherheitsstaat nachteilig auf das Denken der US-Soldaten ausgewirkt hat, widerspiegelte sich in der Ausgabe der New York Times vom 10. Februar 2017 unter dem Titel „What We‘ re Fighting For“ („Wofür wir kämpfen“). Verfasst durch einen Irakkriegsveteranen namens Phil Klay, zeigt der Artikel perfekt, was der nationale Sicherheitsstaat den Soldaten und anderen angetan hat und warum es für die Amerikaner so dringend erforderlich ist, in unserem Land eine verfassungsmäßige Republik wiederherzustellen. „Der schlimmste Fehler in der US-Geschichte“ weiterlesen

Nur nicht Bibi!

DIE GEIER kreisen. Sie sehen den Verletzten auf dem Boden liegen und warten auf sein Ende.

Ebenso die menschlichen Raubtiere – die Politiker.

Sie singen sein Lob, schwören, ihn mit aller Kraft zu verteidigen – aber in ihren Köpfen stellen sie bereits Berechnungen an, wer sein Nachfolger werden könnte. Jeder murmelt vor sich hin: Warum nicht ich?

Benjamin Netanjahu steckt in der größten Krise seiner ganzen langen Laufbahn. Die Polizei ist im Begriff, ihre Untersuchungen abzuschließen. Der Generalstaatsanwalt steht unter riesigem Druck, offiziell Anklage zu erheben. Die ohnehin schon großen Demonstrationen in der Nähe der Wohnung des Generalstaatsanwaltes werden von Woche zu Woche immer noch größer.

Der Generalstaatsanwalt, der Generalinspekteur der Polizei und der Minister für Innere Sicherheit wurden von Netanjahu (und seiner Frau) persönlich ausgewählt. Nicht einmal das hilft jetzt noch. Der Druck ist zu stark.

Die Untersuchungen ziehen sich weitere Monate hin, aber der Ausgang scheint gewiss: Der Staat Israel wird gegen Benjamin Netanjahu vor Gericht ziehen.

WENN EIN Regierungsangehöriger einer schweren Straftat angeklagt wird, tritt er gewöhnlich zurück oder er lässt sich beurlauben. Nicht so Netanjahu. Nein, mein Herr!

Wenn er zurückträte, wer würde über Israel wachen und es vor den zahlreichen furchtbaren Gefahren bewahren, die dem Staat von allen Seiten drohen? Die Iraner versprechen Austilgung, die bösen Araber ringsum wollen uns töten, die Linken und andere Verräter bedrohen den Staat von innen. Wie könnten wir ohne Bibi überleben? An diese Möglichkeit darf man gar nicht denken.

Netanjahu glaubt anscheinend an sich. Er, seine Frau und sein ältester Sohn benehmen sich wie eine königliche Familie. Sie kaufen, ohne zu bezahlen, reisen als Gäste anderer und nehmen mit großer Selbstverständlichkeit teure Geschenke entgegen.

Der Volkshumor begleitet all diese Verstöße. Die Polizei folgt diesem Geist und ziert Netanjahus Akten mit vielen Nullen.

Akte 1000 betrifft Geschenke. Die Netanjahus sind von einer Menge von Milliardären umgeben, die einander mit ihren Geschenken zu überbieten trachten. Über die teuren Zigarren und den rosa Champagner, die der Familie geschenkt worden sind, wurden so lange viele Witze gemacht, bis durchsickerte, dass ihr Wert Zehntausende von Dollar beträgt. Und die Schenkenden erwarten von den Beschenkten Gegenleistungen.

Akte 2000 betrifft etwas Besonderes. „Nur nicht Bibi!“ weiterlesen

U.S. Bundesberufungsgericht erklärt es Trump und allen anderen: „Keine Macht die Verfassung nach Belieben an oder aus zu knipsen“

29.01.2017 Trumps Executive Order: Alle erzählen Mist. Keiner hat Ahnung. Die Welt ist ein Meer von Schwachköpfen.
04.02.2017 Machtfrage in der U.S.-Republik: Präsident oder Verfassung?

U.S. Bundesberufungsgericht gibt Bundesstaaten Washington und Minnesota gegen Bundesregierung Recht: Die Executive Order von Donald Trump bleibt außer Kraft. Dem „mächtigsten Mann der Welt“ und seiner Truppe bleibt damit nur noch der Gang zum Obersten Gerichtshof („Supreme Court“). 

Zuerst kurz ein Verweis auf einen der vielen nichtssagenden Artikel der hiesigen Presse (Stichwort „Einreisedekret“ oder „Einreiseverbot“). Nun zum Urteil des U.S. Bundesberufungsgerichts für den neunten Gerichtsbezirk der Vereinigten Staaten von Amerika. „U.S. Bundesberufungsgericht erklärt es Trump und allen anderen: „Keine Macht die Verfassung nach Belieben an oder aus zu knipsen““ weiterlesen

„Schwarzer Donnerstag“: Parkschützer fordern Entschädigung für alle Opfer

Pressemitteilung der Parkschützer aus der Demokratiebewegung gegen das urbane und regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21).

Unrecht anerkennen statt S21-Gegner gerichtlich drangsalieren!

Stuttgart, 17. Dezember 2015: Die Parkschützer begrüßen es, dass wenigstens ein paar der Verletzten des brutalen Polizeieinsatzes am ‚Schwarzen Donnerstag‘ endlich Anerkennung finden. Die heutige Einladung der Landesregierung kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass eben diese Regierung noch vor wenigen Wochen das geschehene Unrecht vor Gericht abgestritten hat. Erst nach dem deutlichen und unmissverständlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11.11.2015 lenkte Ministerpräsident Winfried Kretschmann ein. „„Schwarzer Donnerstag“: Parkschützer fordern Entschädigung für alle Opfer“ weiterlesen

Stuttgart: S21-Gegner in Erzwingungshaft trotz vom Verwaltungsgericht anerkannter Rechtswidrigkeit

Ernes Petek am 5. Juli 2011 beim Protest gegen "Stuttgart 21" (S21)
Ernes Petek

Presseerklärung der Parkschützer-Blockadegruppe und der SeniorInnen gegen S21 vom 2. Juni 2015

Am Samstag, 30. Mai 2015, wurde der S21-Gegner Ernest Petek verhaftet und befindet sich bis zum nächsten Samstag, 06. Juni, in Erzwingungshaft in der JVA Stammheim. Er hatte sich geweigert, eine Ordnungsstrafe für vier Blockadeaktionen zu bezahlen, die alle in den Jahren 2012/2013 morgens am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz vor der S21-Baustellenzufahrt stattgefunden hatten.

Bereits in einem der Fälle hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart nachträglich die polizeilichen Maßnahmen für rechtswidrig erklärt. Es handelte sich nach Auffassung des VG Stuttgart um eine Blockadeaktion, die unter den Schutz des Versammlungsrechts falle und um keine reine Verhinderungsblockade, wie die Polizei zunächst befunden hatte. Dies habe das VG Stuttgart bereits mit einem rechtskräftigen Urteil am 12. Juni 2014 zu einer vergleichbaren Blockadeaktion entschieden, auf das es sich nun berief. Im Februar 2015 wurde die Rechtswidrigkeit auch vom Polizeipräsidium Stuttgart anerkannt. „Stuttgart: S21-Gegner in Erzwingungshaft trotz vom Verwaltungsgericht anerkannter Rechtswidrigkeit“ weiterlesen

Aufruf zum Handeln, denn der Hambacher Forst braucht dich!

Mitteilung vom Hambacher Forst

Am 21. Mai findet im Aachener Verwaltungsgericht der Prozess statt, in dem entschieden werden soll, ob das Bauamt des Kreises Düren das Recht zur sofortigen Zwangsräumung der besetzten Wiese am Hambacher Forst hat.

KOMMT ZUR DEMO AM 16. MAI 14 UHR IN Köln!

Seit drei Jahren kämpfen Ökoaktivist*innen gegen die Erweiterung des Tagebaus Hambach in der Nähe von Köln. Durch vielfältigste Protestformen versuchen sie die tödliche Braunkohleverstromung zu stoppen, die schon jetzt zu erheblichen Schäden für Tiere, Menschen und der Umwelt führt. Die Interessen von Großkonzernen, wie RWE, werden über alles andere gestellt und die Folgen ignoriert, verheimlicht oder heruntergespielt. Das muss ein Ende haben, denn ohne eine intakte Umwelt existiert kein Lebensraum für Mensch und Tier. „Aufruf zum Handeln, denn der Hambacher Forst braucht dich!“ weiterlesen

„Der Vorrang der Verfassung macht eben verfassungswidrige Beschlüsse unbeachtlich.“

Die Rede von Rechtsanwalt Dr. Eisenhart von Loeper, Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S21 und juristischer Vertreter des 2. Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21 (Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung), bei der heutigen 271. Montagsdemo für den Kopfbahnhof.

Der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 4. Mai einige von uns enttäuscht, weil er nicht die Verfassungswidrigkeit und Nichtigkeit der Projektverträge wegen der Mischfinanzierung von S21 festgestellt hat. Aber, liebe Freundinnen und Freunde, wir gemeinsam haben doch erfolgreich viel erreicht: Alle kleinkarierten kommunalrechtlichen Blockadeversuche der Stadt zu Frist und Form des Bürgerbegehrens wurden abgewiesen. Und das Wichtigste: die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist zugelassen. Damit fallen wir nicht in ein schwarzes Loch, sondern wir gehen in die Verlängerung des Kampfes und auf die Zielgerade. So weit waren wir noch nie. Wir haben gut begründete Erfolgsaussicht, dass der Ausstieg der Stadt aus der Mitfinanzierung von S21 beim Bundesverwaltungsgericht wegen Nichtigkeit der Projektverträge gelingt. „„Der Vorrang der Verfassung macht eben verfassungswidrige Beschlüsse unbeachtlich.““ weiterlesen

Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Pressemitteilung von „Büchel atomwaffenfrei“ vom 11.Februar 2015

Atomwaffenkritischer Aufruf zum Geheimnisverrat durfte nicht verboten werden

Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB). „Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit“ weiterlesen

Prozessauftakt gegen Lothar König geplatzt!

Mitteilung der Soligruppe JG-Stadtmitte in Jena vom 4.11.2014

Am Vormittag des 04.11. teilte der Vorsitzende Richter Stein des Amtsgerichtes Dresden mit, dass der Eröffnungstermin am 10.11. und der erste Folgetermin am 11.11. im Verfahren gegen Lothar König abgesagt sind.

Der Grund für die Absage ist ein Tonspurgutachten, welches vom LKA Brandenburg angefertigt wurde. „Prozessauftakt gegen Lothar König geplatzt!“ weiterlesen

ROBIN WOOD-Aktivisten vor Gericht. Bundespräsident Joachim Gauck in 2012: „Zivilcourage zeigen“

Im Februar 2011 begleitete Radio Utopie mit einem ausführlichen Ticker intensiv die im stündlichen und Minutentakt eingehenden Informationen zur jeweiligen aktuellen Situation die Proteste der Atomkraftgegner entlang der Fahrt der Castor-Behälter von Karlsruhe nach Lubmin wie auch schon ein Jahr zuvor den Transport radioaktiver Materialien von der französischen Atomanlage Cadarache nach Lubmin im Dezember 2010.

Einigen Aktivisten wurde der Prozess gemacht, so führte zwei Jahre später die Verhandlung für zwei Angeklagte zum Freispruch, die sich im Februar 2011 an die Gleise angekettet hatten. Besonders die Anmerkung des Richters fand unseren höchsten Beifall:

„…, dass die Blockade dieses sinnlosen Atommülltourismus weder als Nötigung noch als Störung des öffentliches Betriebs zu interpretieren ist und das mit einem Plakat an der Strecke nichts erreicht worden wäre.

Sie trauen sich etwas, was andere sich nicht trauen“.


Wiederum ein Jahr später stehen die nächsten Atomkraftgegner in drei Tagen am 10. Oktober vor Gericht im Zusammenhang mit zwei ROBIN WOOD-Aktivisten, die sich von einer Brücke über die Saale abgeseilt und dadurch die Weiterfahrt des Castor-Transports um fast zwei Stunden verzögerten.

Radio Utopie appelliert an alle Betreiber der unabhängigen Medienlandschaft und Bürger, sich diesem Termin oder ähnlichen Fällen anzunehmen und Unterstützung durch öffentliche Aufmerksamkeit zu geben. „ROBIN WOOD-Aktivisten vor Gericht. Bundespräsident Joachim Gauck in 2012: „Zivilcourage zeigen““ weiterlesen