Atomwaffengegnerinnen von Landgericht verurteilt

In der Verhandlung verwiesen die Aktivist*innen in ihren Plädoyers darauf, dass ihre gewaltfreie Aktion in Zeiten nuklearer Aufrüstung ein angemessenes Mittel sei. Sie beriefen sich dabei auf den Notwehrparagrafen. Er besagt, dass Bürger*innen sich gegen einen Angriff auf ihre Grundrechte zur Wehr setzen dürfen, wenn staatliche Instanzen versagen. Das „Go-In“ in Büchel habe zum Ziel gehabt, die Einsatzbereitschaft der Tornados mit den Atombomben einzuschränken.

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Prozess gegen Friedensaktivist – Atomare Teilhabe: Ein fortgesetztes Unrecht

Zu seiner Verteidigung im Prozess erklärte IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius: „Ziviler Ungehorsam bedeutet eine bewusste Regelübertretung, um in einer zugespitzten Situation, in der politische Entscheidungsträger nicht mehr die Warnungen und Mahnungen ernst nehmen und Entscheidungen treffen, die entweder einen Rechtsbruch bedeuten oder zu großem Schaden für die Gesellschaft führen, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist gewaltfrei, ohne Schaden für die beteiligten Menschen, aber angemessen, um den völkerrechtswidrigen Betrieb zu unterbrechen. Dafür folgen sie ihrem Gewissen und ihrer Überzeugung und stehen auch für die Konsequenzen ein. Diejenigen, die Zivilen Ungehorsam leisten, wägen ab, was das größere Unrecht bedeutet: eine Unrechtssituation zuzulassen und hinzunehmen oder durch einen Regelverstoß den ungeheuerlichen Charakter dieser Unrechtssituation zugespitzt darzulegen.“

Demaskierung der Folterung von Julian Assange

Dennoch, so mag man sagen, warum so viel Luft auf Assange verschwenden, wenn unzählige andere weltweit gefoltert werden? Weil es hier nicht nur darum geht, Assange zu schützen, sondern auch darum, einen Präzedenzfall zu verhindern, der das Schicksal der westlichen Demokratie besiegeln könnte. Denn ist es erst einmal ein Verbrechen, die Wahrheit zu sagen, während die Mächtigen Straflosigkeit genießen, wird es zu spät sein, den Kurs zu korrigieren. Wir werden unsere Stimme der Zensur und unser Schicksal der ungezügelten Tyrannei überlassen haben.

Dieser Gastkommentar wurde dem Guardian, der The Times, der Financial Times, dem Sydney Morning Herald, dem Australian, der Canberra Times, dem Telegraph, der New York Times, der Washington Post, der Thomson Reuters Foundation und Newsweek zur Veröffentlichung angeboten.

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