Der schlimmste Fehler in der US-Geschichte

Ein gutes Beispiel dafür, wie sich der nationale Sicherheitsstaat nachteilig auf das Denken der US-Soldaten ausgewirkt hat, widerspiegelte sich in der Ausgabe der New York Times vom 10. Februar 2017 unter dem Titel „What We‘ re Fighting For“ („Wofür wir kämpfen“). Verfasst durch einen Irakkriegsveteranen namens Phil Klay, zeigt der Artikel perfekt, was der nationale Sicherheitsstaat den Soldaten und anderen angetan hat und warum es für die Amerikaner so dringend erforderlich ist, in unserem Land eine verfassungsmäßige Republik wiederherzustellen.

U.S. Bundesberufungsgericht erklärt es Trump und allen anderen: „Keine Macht die Verfassung nach Belieben an oder aus zu knipsen“

U.S. Bundesberufungsgericht gibt Bundesstaaten Washington und Minnesota gegen Bundesregierung Recht: Die Executive Order von Donald Trump bleibt außer Kraft. Dem „mächtigsten Mann der Welt“ und seiner Truppe bleibt damit nur noch der Gang zum Obersten Gerichtshof („Supreme Court“).

„Schwarzer Donnerstag“: Parkschützer fordern Entschädigung für alle Opfer

Pressemitteilung der Parkschützer aus der Demokratiebewegung gegen das urbane und regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21). Unrecht anerkennen statt S21-Gegner gerichtlich drangsalieren! Stuttgart, 17. Dezember 2015: Die Parkschützer begrüßen es, dass wenigstens ein paar der Verletzten des brutalen Polizeieinsatzes am ‚Schwarzen Donnerstag‘ endlich Anerkennung finden. Die heutige Einladung der Landesregierung kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass eben diese Regierung noch vor wenigen Wochen das geschehene Unrecht vor Gericht abgestritten hat. Erst nach dem deutlichen und unmissverständlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11.11.2015 lenkte Ministerpräsident Winfried Kretschmann ein.

Stuttgart: S21-Gegner in Erzwingungshaft trotz vom Verwaltungsgericht anerkannter Rechtswidrigkeit

Am Samstag, 30. Mai 2015, wurde der S21-Gegner Ernest Petek verhaftet und befindet sich bis zum nächsten Samstag, 06. Juni, in Erzwingungshaft in der JVA Stammheim. Er hatte sich geweigert, eine Ordnungsstrafe für vier Blockadeaktionen zu bezahlen, die alle in den Jahren 2012/2013 morgens am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz vor der S21-Baustellenzufahrt stattgefunden hatten.

Bereits in einem der Fälle hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart nachträglich die polizeilichen Maßnahmen für rechtswidrig erklärt.

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