Aufruf zum Handeln, denn der Hambacher Forst braucht dich!

Zugleich wies der Eigentümer das Gericht darauf hin, dass die Versammlung auf der Wiese als solche unter dem Schutz des Grundgesetzes steht und weiter, dass darüber hinaus das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein Betreten der Wiese nur auf der Grundlage eines gesonderten Gerichtsbeschlusses und unter besonderen Voraussetzungen erlaube.

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„Der Vorrang der Verfassung macht eben verfassungswidrige Beschlüsse unbeachtlich.“

Schließlich bleibt es für uns als demokratische Bewegung untragbar, dass die Kanzlerin den Weiterbau von S21 im Bahn-Aufsichtsrat illegal herbeigeführt hat. Sie hat ihre Glaubwürdigkeit verloren, indem sie die genannten Verfassungsbrüche ermöglicht. Es sind viele Gründe, die unseren Widerstand auf allen Ebenen legitimieren.

Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB).

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Prozessauftakt gegen Lothar König geplatzt!

„Das ist ein Skandal. Erneut führt die Arbeitsunfähigkeit der Dresdner Justiz zu einer Verzögerung des Prozesses“, so Oliver Preuss, Sprecher der Soligruppe JG-Stadtmitte. „Diese Problematik ist uns ja bereits bekannt. Auch der letzte Prozessauftakt wurde 20 Stunden vor Beginn abgesagt. Die emotionale Belastung liegt dabei erneut bei Lothar König und seinen Unterstützern“, so Preuss weiter.

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ROBIN WOOD-Aktivisten vor Gericht. Bundespräsident Joachim Gauck in 2012: „Zivilcourage zeigen“

Einigen Aktivisten wurde der Prozess gemacht, so führte zwei Jahre später die Verhandlung für zwei Angeklagte zum Freispruch, die sich im Februar 2011 an die Gleise angekettet hatten. Besonders die Anmerkung des Richters fand unseren höchsten Beifall:

„…, dass die Blockade dieses sinnlosen Atommülltourismus weder als Nötigung noch als Störung des öffentliches Betriebs zu interpretieren ist und das mit einem Plakat an der Strecke nichts erreicht worden wäre. Sie trauen sich etwas, was andere sich nicht trauen“.

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