Totalüberwachung: Beim Treffen des Ministerrates für Justiz und Inneres soll die E.U.-Karte gezückt werden

N.S.A., B.N.D., Bundeswehr. Spionage über alles, sogar in den Medien. Aber warum?

Das so plötzliche, rethorische Herumreiten auf den „Grundrechten“, ausgerechnet durch diejenigen die sie täglich brechen oder /und kaltherzig wenig scheren, ergibt nur dann einen Sinn, wenn es sich nicht auf die tatsächlichen Grundrechte, die Verfassungsartikel 1-20 des Grundgesetzes bezieht, sondern der juristischen Folklore der „Grundrechte-Charta“ der „Europäischen Union“ Glaubwürdigkeit andichten möchte.

Aufruf an die griechische Öffentlichkeit im deutschsprachigen Raum

Am 21.11.2012 habe ich beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Anzeige erstattet gegen unbekannt wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch vorsätzliche und gleichzeitig systematische und groß angelegte Schädigung der Gesundheit der griechischen Bevölkerung (Art.7 Abs. 1 lit. k Römisches Statut).

Intrige vor ESM-Urteil gescheitert: Bundesverfassungsgericht bestätigt indirekt Höherrangigkeit gegenüber EuGH

Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, am Termin zur Urteilsverkündung bezüglich der Begleitgesetze zum „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM) und Fiskalpakt festzuhalten. Damit hat es abgelehnt, auf einen neuen Eilantrag von Wirtschaftslobbyisten um Professor Markus Kerber einzugehen, der eine Urteilsverkündung am 12. September verhindern wollte. Argument der Wirtschaftslobbyisten, dezent vorgetragen vom „Handelsblatt“: der „Europäische Gerichtshof“ (EuGH) sei „das in dieser Sache höhere Gericht“, ein EuGH-Urteil bezüglich der Klage eines irischen Abgeordneten müsse abgewartet werden.

Verfassungsgerichtspräsident: Grundgesetz ist EU-Recht übergeordnet

Bereits am Donnerstag, dem 1. März, wurde im Landtag des Bundeslandes Hessen auf Einladung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Christean Wagner eine Veranstaltung abgehalten. Die Veranstaltung “Bewahrung und Erneuerung des Nationalstaates im Lichte der Europäischen Einigung” traf mit 500 Teilnehmern auf durchaus großes Echo, wenn auch nicht in der Berichterstattung von Staatssendern und Informationsindustrie. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle konstatierte anlässlich dieses gesellschaftlichen Ereignisses ein paar Fakten, die Kanzlerin Angela Merkel am nächsten Tag wohl irgendwie vergessen zu haben schien. Diese saß nämlich freitags in Brüssel und verlor bei der Unterzeichnung ihres “Fiskalpakts” durch den obersten EU-Regierungsrat kein Wort über ihren Chef und dessen Anweisungen.

Merkels Chef. Das ist das Grundgesetz. Wir verstehen uns

Stellen Sie sich vor - wir benutzen Cookies.
ist gut...
abgelehnt.