Bundesverfassungsgericht entscheidet heute zu Gentechnik-Gesetz

Am heutigen Mittwoch, den 24.November wird das Bundesverfassungsgericht die Urteilsverkündung zu der Verfassungsklage des Landes Sachsen-Anhalt verkünden, das eine Lockerung des Gentechnikgesetzes zu Gunsten der Monsanto & Co -Jünger eingereicht hatte. Deren Berufsfreiheit und der Eigentumsschutz der Gentechnik-Landwirte wäre angeblich gefährdet und das würde gegen das Grundgesetz verstossen. Das hätten sie halt früher wissen müssen, ehe sie Geld mit derartigen abnormen Kunstprodukten scheffeln wollen – es gibt genügend andere Samensorten auf dem Markt und sie kannten die berechtigten – für sie plötzlich rigiden – Vorschriften. Die dümmsten und frechsten Bauern wollen eben auf Kosten der anderen die grössten Kartoffeln ernten.

Interview mit Rechtsanwalt Dr. Michael Winkelmüller über das EUGH-Urteil vom 14.10.2010

Am 14.10.2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Agrarbeihilfen für die weidewirtschaftliche Nutzung durch Schafe auch für solche Flächen zu gewähren sind, welche gleichzeitig Naturschutzflächen sind (Az. C-61/09). Unser Politikblog sprach mit Herrn Dr. Michael Winkelmüller, der die klagenden Schafhirten vor dem EUGH vertreten hat, über dieses Verfahren und über ein weiteres, in welchem es um die Kosten, den Tierschutz und den erheblichen Bürokratieaufwand durch die elektronische Einzelkennzeichnung von Schafen geht.

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Klage gegen Amflora einen Schritt weiter: endlich vor Europäischem Gerichtshof!

Die EU-Kommission hat den von der internationalen Organisation Aktion GEN-Klage im April eingelegten Widerspruch gegen die Anbau-Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora im Juli abgewiesen. Diese – erwartete – Reaktion eröffnete der Initiative, der sich mittlerweile über 50 Organisationen aus ganz Europa angeschlossen haben, nun den Weg vor den Europäischen Gerichtshof (Allgemeines Gericht) wo sie jetzt die Klage eingereicht hat.

DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive über alles? Das Urteil aus Karlsruhe

Teil 1: Der MOLOCH Aus Brüssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begründenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Über einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flächendeckende, anlasslose Telekommunikationsüberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europäisches Recht“, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „Europäischen Union“. In den Tagen vor der Urteilsverkündung hatten sich recht…

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