GG erklären, die Zigste: Schmidt ist bereits entlassen. Merkel auch.

Die lediglich geschäftsführende Kanzlerin kann ihren geschäftsführenden Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt jederzeit von seinen Pflichten entbinden. Ob wegen der Glyphosat-Zulassung oder einem anderen Grund, ist irrelevant.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt („.C.S.U.“) ist kein Bundeslandwirtschaftsminister. Er ist geschäftsführender Bundeslandwirtschaftsminister. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier musste ihn, wie das gesamte Kabinett Merkel, auch die Ewige Kanzlerin Angela Merkel, entsprechend Artikel 69 der Verfassung am 24. Oktober beim Zusammentritt des neu gewähhlten Bundestages entlassen. „GG erklären, die Zigste: Schmidt ist bereits entlassen. Merkel auch.“ weiterlesen

Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Vorbemerkung

Einiges spricht dafür, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits außer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch abläuft, in dem sich scheinbar heftig bekämpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die Bälle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie zu betrügen.

Analyse und Einleitung

Unserer Einschätzung nach verfolgt das Bundesverfassungsgericht mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 zur G 10-Kommission (hier unser Vorabbericht) und 2 BvE 2/15 zum „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung der Republik zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Snowden-Affäre in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt haben). Dies korrelliert mit Zielrichtung und Wirkung der „Euro-Krise“ seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages Ende 2009, sowie der diversen Handelsabkommen T.T.i.P., C.E.T.A., etc.

Um die Rolle der „Opposition“ und des „Untersuchungsausschusses“ im Bundestag, sowie die historische Tragweite und Hintergrund der oben genannten Verfassungsgerichtsbeschlüsse (zu denen Radio Utopie im Einzelnen noch schreiben wird) bei diesen Vorgängen zu verstehen, bedarf es neben dem „big picture“ auch der Beleuchtung einzelner Teile des Puzzle.

Eines dieser Puzzleteile ist die Geschäftsordnung des Bundestages und wie sie zustande kam. „Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied“ weiterlesen

Landesverrat und Staatsaffäre: Parlamentspräsident Lammert, genehmigen Sie endlich eine Sitzung des Rechtsausschusses

Nach Presseberichten, deren Autoren wohl keine Verfahren wegen Landesverrat oder Geheimnisverrat fürchten müssen, richtete sich die Anzeige des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz faktisch nicht nur gegen die namentlich erwähnten Journalisten und Kollegen Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org, sondern auch gegen Abgeordnete im Vertrauensgremium des Bundestages. Dieses Gremium, von dem 99,9 Prozent der Bevölkerung genauso wenig Ahnung haben wie von Politik, Medien, dem geheimdienstlichen Komplex und deren Interaktion, entscheidet über das Einzige was Geheimdienste ebenso primär interessiert wie eben jene ahnungslosen 99,9 Prozent: ihr Geld.

Nun ist für den weiteren Verlauf der Staatsaffäre zunächst einmal folgendes wichtig zu wissen: „Landesverrat und Staatsaffäre: Parlamentspräsident Lammert, genehmigen Sie endlich eine Sitzung des Rechtsausschusses“ weiterlesen

Bundestag: Änderung der Geschäftsordnung gescheitert, Euro-Extremisten laufen die Wand runter

Die von den Führungen der Partei-Fraktionen versuchte Änderung der Geschäftsordnung des deutschen Parlaments ist gescheitert. Damit bleibt auch das Rederecht der Abgeordneten vorerst auf dem Status Quo.

Die am 22. März vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nichtöffentlich und unter lautem Schweigen aller Fraktionen vereinbarte Änderung der Geschäftsordnung unseres Parlaments ist gescheitert. Nach einem Nein von Bundestagspräsident Norbert Lammert, Drohungen von Abgeordneten vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen (allen voran Peter Gauweiler, CSU) und öffentlichem Widerstand zucken nun die „Führungen“ der Partei-Fraktionen im Bundestag zurück. Der Ausschuss-Beschluss ist Makulatur.

Der sogenannte „Ältestenrat“, ein vom Grundgesetz nicht vorgesehenes, mächtiges Gremium, welches sich aus Führungsfunktionären der einzelnen Parteien und ihrer Fraktionen im Bundestag zusammensetzt, muss sich nun erneut mit dem leidigen Thema „Verfassungsmäßige Rechte von frei gewählten Volksvertretern und warum man sie nicht beschneiden kann“ auseinandersetzen. „Bundestag: Änderung der Geschäftsordnung gescheitert, Euro-Extremisten laufen die Wand runter“ weiterlesen

Affäre um geplante Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages

Am 22. März beschloss im Bundestag der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (Geschäftsordnungs-Ausschuss) nach einer „Prüfbitte“ des Ältestenrats eine äußerst weitreichende Änderung der Geschäftsordnung im Bundestag. Diese soll am 26. April im Bundestag abgesegnet werden. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler hat bereits eine Verfassungsklage dagegen angekündigt. (6. April, Gauweiler zieht gegen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages nach Karlsruhe)

Neben einer Einschränkung des Rederechts von Bundestagsabgeordneten hätte die Änderung auch Rückwirkung auf Verfassungsrecht. „Affäre um geplante Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages“ weiterlesen

Gauweiler zieht gegen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages nach Karlsruhe

Das Parlament plant in gemeinsamer Kollaboration aller Parteien eine Änderung seiner Geschäftsordnung. Diese hätte nicht nur eine Einschränkung des Rederechts für die vom Volk gewählten Abgeordneten zur Folge, sondern auch Rückwirkung auf Verfassungsrecht.

Alle im Bundestag vertretenen Parteien, CDU, CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, planen gemeinsam die Einschränkung des Rederechts für diejenigen Abgeordneten des Parlaments von Deutschland, die sich dem legal nicht existierenden, aber seit Jahrzehnten stillschweigend akzeptierten „Fraktionszwang“ ihrer Parteien nicht unterwerfen und im Bundestag eine von den „Führungen“ der Parlamentsfraktionen „abweichende“ Meinung haben. Für Donnerstag, den 26. April, haben die derzeitigen Bundestagsparteien unter Tagesordnungspunkt 13 eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages auf die Tagesordnung gesetzt. Der Änderungsentwurf selbst wird, wieder einmal, vor der Öffentlichkeit verborgen. „Gauweiler zieht gegen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages nach Karlsruhe“ weiterlesen

Bundestag: Parteien versuchen Einschränkung der Rechte von Abgeordneten und Parlament

Für Freitag, den 30. März, wird in aller Stille die Änderung von Artikel 93 Grundgesetz auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Der Gesetzentwurf selbst jedoch fehlt. Nach einem Bericht von Radio Utopie wird die Verfassungsänderung im Bundestag wieder fallen gelassen, ohne das der Gesetzentwurf bislang veröffentlicht wurde. Die Leitungen der Partei-Fraktionen im Bundestag versuchen die Kontrolle über das Rederecht von Abgeordneten zu erlangen und diesen bei abweichender Meinung von der „Führung“ der Fraktion das Rederecht zu entziehen. Gleichzeitig werden die Gesetzentwürfe zu den „Beteiligungsrechten“ des Bundestages am „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ ESM, sowie zum Fiskalpakt ausgearbeitet, die die verfassungsmäßige Haushaltshoheit des Bundestages gewährleisten müssen.

In diesem Artikel sollen nun einige Zusammenhänge zwischen diesen Vorgängen aufgezeigt werden. „Bundestag: Parteien versuchen Einschränkung der Rechte von Abgeordneten und Parlament“ weiterlesen