Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Vorbemerkung Einiges spricht dafür, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits außer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch abläuft, in dem sich scheinbar heftig bekämpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die Bälle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie

Landesverrat und Staatsaffäre: Parlamentspräsident Lammert, genehmigen Sie endlich eine Sitzung des Rechtsausschusses

Nach Presseberichten, deren Autoren wohl keine Verfahren wegen Landesverrat oder Geheimnisverrat fürchten müssen, richtete sich die Anzeige des Inlandsgeheimdienstes Verfassungsschutz faktisch nicht nur gegen die namentlich erwähnten Journalisten und Kollegen Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org, sondern auch gegen Abgeordnete im Vertrauensgremium des Bundestages. Dieses Gremium, von dem 99,9 Prozent der Bevölkerung genauso wenig Ahnung haben wie von Politik, Medien, dem geheimdienstlichen Komplex und deren Interaktion, entscheidet über das Einzige was Geheimdienste ebenso primär interessiert wie eben jene ahnungslosen 99,9 Prozent: ihr Geld.

Nun ist für den weiteren Verlauf der Staatsaffäre zunächst einmal folgendes wichtig zu wissen: