Verletzte verklagen Land wegen Polizeieinsatz am 30.9.

„Art und Weise des Einsatzes der Wasserwerfer war rechtswidrig“ Stuttgart, 28. Oktober 2010: Die vier am schwersten verletzten Demonstranten der friedlichen Demo am 30.09.2010 reichten heute eine Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart ein. Ziel ist es, die Rechtswidrigkeit des Polizei-Einsatzes am „Schwarzen Donnerstag“ feststellen zu lassen. Zeitgleich mit der Eröffnung eines Untersuchungsausschusses im Landtag von Baden-Württemberg wird somit das Verwaltungsgericht Stuttgart, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes prüfen.

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Stuttgarter Eltern sprechen von Polizei-Provokateuren und fordern unabhängigen Untersuchungsausschuss

Am Donnerstag, dem 30.September, kam es im Stuttgarter Schlossgarten zu einem massiven Gewalteinsatz der Polizei gegen Bürger, die sich dort zum Schutze des Parks vor Baumfällarbeiten im Zuge des verkehrsindustriellen und städtebaulichen Programms “Stuttgart 21? (S 21) versammelt hatten. Viele davon waren Schülerinnen und Schüler, die sich dort im Rahmen einer angemeldeten Demonstration aufhielten. Den Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler wurde die Anwesenheit der Kinder und Jugendlichen im Schlosspark, sowie deren Verletzungen im Zuge des Gewalteinsatzes der Polizei, von der Befürwortern des Milliardenprojektes S 21 zum Vorwurf gemacht. Nun haben die betroffenen Stuttgarter Eltern eine Erklärung veröffentlicht, die Radio…

Gewalt in Stuttgart als Testfall

Hungernde, Kranke, Rentner und Beamte? Carl Schmitt als Vater dieser Gewalt? 1. Das Übermaß von Stuttgart Dass die Polizei Menschen, die in friedlichem zivilem Ungehorsam eine Baustelle blockieren, wegtragen darf, ist ok – mit so wenig Gewalteinsatz wie möglich. Wer polizeiliche Einsatzfahrzeuge besetzt, muss umso mehr damit rechnen, weggetragen zu werden, und darüber hinaus mit weiteren rechtsstaatlichen Folgen.