Wer die Gewaltenteilung ignoriert, will sie beseitigen

Die alte Maulwurfs-Nummer „Wir müssen das Grundgesetz wegen denen opfern gegen die wir es verteidigen“ will offenbar mit dem Spaten erschlagen werden.

Schon vor zwölf Jahren warnte ich vor einer Kampagne der bürgerlichen Medien und „großen Koalition“ gegen Verfassung und Gewaltenteilung, nach dem Motto „diese-Moslems-haben-was-gegen-unser-Grundgesetz“, „also-müssen-wir-es-zuerst-stürzen“ (dieser Artikel vom August 2006 wurde nach der Gründung der Medienstation Radio Utopie Anfang 2007 unserem Archiv hinzugefügt).

Nicht nur in diesem Zusammenhang hat nun zum ersten Mal überhaupt eine hochrangige Juristin offen ausgesprochen, dass das Agieren der Bundesregierung nicht der vom Grundgesetz diktierten Gewaltenteilung entspricht. „Wer die Gewaltenteilung ignoriert, will sie beseitigen“ weiterlesen

Prognose: Merkel-Koalitionäre lassen geheimdienstlichen Komplex weiter unkontrolliert

Den weiteren Ausbau von geheimdienstlichem Komplex und elektronischem Polizeistaates haben die neuen Merkel-Koalitionäre von „Jamaika“ bereits beschlossen. Jetzt geht für die „Volksvertreter“ im „Rest“ der faktischen Koalitionsverhandlungen („Sondierungsgespräche“) nur noch sich insofern heraus zu reden, als dass sie diesen wie bisher auch nicht parlamentarisch kontrollieren wollen.

Das effektivste Rausgerede der Funktionäre aller „Parteien“, von Pseudo-„Linken“, „A.f.D.“ über die Spitzenparteien der Pyramide (also oben in dessen „Mitte“), ist zu diesem Thema gar nichts zu sagen, weil die Bevölkerung nicht einmal mehr weiß worum es geht. Insofern haben die „Parteien“ ihren vom Grundgesetz in Artikel 21 vorgeschriebenen Verfassungsauftrag erfüllt, nämlich zur „politischen Willensbildung des Volkes“ beizutragen, also diese zu konterkarikieren.

Kein Wunder, dass natürlich auch die neuen Merkel-Koalitionäre von „Bündnis 90/Die Grünen“ und „F.D.P.“ mucksmäuschenstill sind, wenn es um den Fortbestand des Polizeistaates und dem vom Bundesverfassungsgericht höchstselbst erklärten Status der Republik als elektronischer Kolonie geht. „Prognose: Merkel-Koalitionäre lassen geheimdienstlichen Komplex weiter unkontrolliert“ weiterlesen

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Abschließender Teil der Artikelserie zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency)

Mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 (verkündet am 14.10.2016, aber schon vom 20.09.2016) und 2 BvE 2/15 (verkündet am 15.11.2016, aber schon vom 13.10.2016) gab das Bundesverfassungsgericht das unauffällige Startsignal für den Beschluss des neuen B.N.D.-Gesetzes am 21.10.2016 im Bundestag.

Die Absegnung des B.N.D.-Gesetzes durch ihre Über-Dreiviertel-Mehrheit im Parlament, gegen die es laut Karlsruhe nun keine Opposition mehr im Sinne von Artikel 44 des Grundgesetzes gab, hatte die Regierung bis zu den Freifahrtscheinen der Verfassungsrichter taktisch verzögert.

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal. „Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte“ weiterlesen

Als Ihr Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis die Gewaltenteilung verlor – im Jahre 1968

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Im Sommer 1968 beschlossen Bundestag und Bundesrat von Westdeutschland mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit der damaligen „großen Koalition“ aus „S.P.D.“, „C.D.U.“ und C.S.U.“ unter Kanzler Georg Kiesinger, während des Faschismus im Auswärtigen Amt zuständig für die Koordination mit Joseph Goebbels´ Propagandaministerium, als „verfassungsändernder Gesetzgeber“ die „Notstandsgesetze“:

Das „Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“.

Was diese vor 48 langen Jahren verfügten Verfassungsänderungen bis heute tatsächlich bewirken, ist den Wenigsten bekannt. Und noch weniger bewusst. „Als Ihr Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis die Gewaltenteilung verlor – im Jahre 1968“ weiterlesen

Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls“

Zusammenfassung:

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie die diesbezügliche Gewaltenteilung, wurden 1968 in der Bonner Republik durch Verfassungsänderungen faktisch aufgehoben. Des Weiteren schufen die Notstandsgesetze des seinerzeit unter Besatzungsrecht stehenden Westdeutschlands im Grundgesetz einen Verteidigungsfall und Spannungsfall, mit der immanenten Option das Grundgesetz „nach Maßgabe eines Beschlusses von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ mindestens in Teilen außer Kraft zu setzen. Der genaue Text des N.A.T.O.-Beschlusses vom 4. Oktober 2001, der nach den Attentaten des 11. September in New York und Washington den bis heute andauernden „kollektiven Verteidigungsfall“ ausrief, ist bis heute unbekannt. Die Totalüberwachung, das technisch machbare Raubkopieren der elektronischen Kommunikation auf dem Planeten durch Geheimdienste wie die „National Security Agency“, wurde nach dem 11. September 2001 durch die U.S.-Regierung beschlossen und ist, gegensätzlich zu den Darstellungen rund um die Veröffentlichungen unter dem populären Label Edward Snowden, bereits seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Auch das Raubkopieren aller Finanztransaktionsdaten weltweit, darunter die Finanzdaten der deutschen Staatsbürgerinnen und Bürger, wurde nach Ausbruch des Terrorkrieges 2001 begonnen und ist seit Juni 2006 ebenfalls öffentlich bekannt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung unter Geheimhaltung und stillschweigender Kollaboration aller Bundestagsparteien, des Bundesverfassungsgerichts und des Generalbundesanwalts, diesen am 4. Oktober 2001 durch die N.A.T.O. ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ bis heute als den durch die Notstandsgesetze definierten Verteidigungsfall für die Bundesrepublik Deutschland interpretiert und meint, dadurch die Totalüberwachung von 82 Millionen Menschen in der Republik auch durch die eigenen Geheimdienste legitimieren zu können. „Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls““ weiterlesen

Twitter-Kampagne #StoppESM – Für den Grundrechtspopulismus

Zur Zeit wird versucht, den europäischen Demokratien ein außerhalb ihres eigenen und selbst des Rechts des Staatenbundes „Europäische Union“ stehendes völkerrechtliches Vertragswerk zur Installation eines „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM) überzustülpen. Dieser Mechanismus, der allein der staatlichen Garantie von Geldforderungen des weltweiten Banken-Kartells an verschuldete Staaten und der Alimentierung der internationalen Geldmärkte durch die betroffenen Staatsbürger dient, würde im Falle der Umsetzung des bereits von 17 Regierungen unterschriebenen Vertrages Demokratie, Gewaltenteilung und Souveränität in den Unterzeichnerstaaten außer Kraft setzen.

Dagegen lässt sich twittern. „Twitter-Kampagne #StoppESM – Für den Grundrechtspopulismus“ weiterlesen

Das mit NRW

Hannelore Kraft hat versucht, entsprechend den Vorgaben der Berliner SPD-Zentrale, eine große Koalition mit der CDU anzuführen. Jetzt wird sie sich einer unterordnen. Weil sie nichts anderes kann.

Eine kleine Denkschrift über Republik, Verfassung und Demokratie, 20 Jahre nach dem Ende von West- und Ostdeutschland.

Heute, kurz nach Mitternacht, erschien auf der Webseite der „Bild“ (1) ein Interview der Landesverbandsfürstin der SPD in Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft. In dem mit einem grausamen, grausamen Foto geschmückten Foto geschmückten Willensportrait legte diese ausführlich dar, warum sie nicht nur Landesverbandsfürstin, sondern gern Landesfürstin wäre. Ihr Interview nahmen die üblichen Verdächtigen der Informationsdienste, „Spiegel“ (2) und „Focus“ (3), zum Anlaß zu berichten, Kraft habe mit Neuwahlen „gedroht“.

Das kommt davon, wenn Lügner über Lügner schreiben. „Das mit NRW“ weiterlesen

Berlin: Demonstration gegen den 13.“Europäischen Polizeikongress“

Nach dem Beschluss des dritten 5-Jahresplans „Stockholmer Programm“ durch die Brüsseler Räte im Dezember 2009, tagt nun der „sicherheits-industrielle Komplex der EU“ in Berlin. Polizei, Spionagedienste, Militärorgane, Nato und Regierungsbehörden, Konzerne und Profiteure, sie geben sich ein Stelldichein. Die Öffentlichkeit wird derweil zunehmend sensibilisierter.

Am 11.Dezember 2009 wurde der dritte 5-Jahresplan der EU zum Abbau der innerstaatlichen Demokratien, Grundrechte und Gewaltenteilung durch den „Europäischen Rat“ der Staats- und Regierungschef, Kraft deren Gesetzgeberkompetenz  über eine halbe Milliarde Menschen, in Brüssel beschlossen. Name des 5-Jahresplans: „Stockholmer Programm„.

Heute folgte nun in Berlin zum 13.Mal der sogenannte „Europäische Polizeikongress“. Seit seiner Einrichtung 1998 ist dieser Kongress eine Art Schmelztiegel für Polizeibehörden, Spionagedienste, Militär, kommerzielle Interessen von Konzernen, sowie für das Streben von verschiedenen Behörden-Apparaten nach unbegrenzter Handlungsfreiheit gegenüber den Bürgern und den uneingeschränktem Zugriff auf deren Daten und Persönlichkeitsmerkmale.

Darüber hinaus ist der sogenannte „Europäische Polizeikongress“ Arbeitstreffen und Kontaktbörse von staatlichen und kommerziellen Akteuren, die aus dieser Motivation heraus an nichts anderem mehr arbeiten, als an der kompletten Entstaatlichung der EU-Mitgliedsländer und daraus folgernden Entrechtung ihrer jeweiligen Staatsbürger. „Berlin: Demonstration gegen den 13.“Europäischen Polizeikongress““ weiterlesen

Bundestag: Polizei aus EU-Staaten soll Schusswaffengebrauch in Deutschland erlaubt werden

Am Freitag trifft das Berliner Bundesparlament, unter Stillschweigen sämtlicher Parteien sowie der etablierten Presse, eine ganze Reihe umfangreicher Beschlüsse zum weiterem Abbau unserer staatlichen Souveränität, faktischen Ausserkraftsetzung der Gewaltenteilung, Missachtung der Verfassung, Implementierung von EU-Vollmachten, sowie einer forcierterten Durchleuchtung der Bevölkerung. „Bundestag: Polizei aus EU-Staaten soll Schusswaffengebrauch in Deutschland erlaubt werden“ weiterlesen