„Man kann nicht schlichten über das Grundgesetz“: Die Pressekonferenz der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer

„Wir haben deshalb so lang verhandelt, weil die Bahn in all ihren Angeboten bisher dieses immer zur Grundbedingung gemacht hatte – allerdings immer sehr gut versteckt: in wabbeligen Formulierungen, in fadenscheinigen Argumentationslinien hat sie immer die gleiche Vorbedingung gestellt. Und nun hat sie sie zu Papier gebracht. Nach langen Verhandlungen in den Hintergrundgesprächen. Und wir haben uns erlaubt, unsere Grundrechte nicht an der Garderobe abzugeben, sondern zu sagen: Das werden wir nicht tun. Weder im Vorgriff auf das Gesetz, noch überhaupt. Weil wir die Grundrechte nicht als teilbar sehen.

Und das ist auch der Grund, warum wir die Schlichtung ablehnen. Man kann nicht schlichten über das Grundgesetz. Das dürfte jedem in diesem Raume klar sein. Und den Menschen da draußen auch.“

Hassartikel in Massenmedien: Aufrufe zur Treibjagd auf Gewerkschaft G.D.L. und ihren Vorsitzenden Weselsky

Das Verhalten der Deutschen voller Unverständnis und persönlicher egoistischer Wut im aktuellen Bahnstreik ist das gleiche gesellschaftliche Muster, welches Hitler letztendlich an die Macht brachte. Es unterstützt die Aushebelung des Streikrechts. Im Gegensatz zu anderen Ländern der Europäischen Union zeigen sich andere deutsche Gewerkschaften nicht bereit, die Gewerkschaft der Lokomotivführer zu unterstützen.

Tarifkonflikt Deutsche Bahn: Grundrechte sind nicht teilbar!

Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Selbst die DB stellte am 20. August 2014 fest, dass 51 Prozent der 37 000 Beschäftigten ihres Zugpersonals in der GDL organisiert sind. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

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