Niedersachsen: Mit Hilfe der Bodycams der Polizisten in Privaträumen Ton- und Videoaufnahmen anfertigen können.
Die Wohnung eines Bürgers ist durch unsere Verfassung grundsätzlich geschützt. Wenn ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorliegt, müssen dafür zwingende Gründe vorliegen und bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Regeln eingehalten werden wie das Recht auf einen hinzugezogenen Anwalt, Zeugen und die Anwesenheit des Wohnungsbesitzers, die Uhrzeit – nicht mitten in den Nachtsstunden (ausser bei Fluchtgefahr). Werden persönliche Gegenstände konfisziert, müssen diese Stück für Stück protokollarisch erfasst werden. Oft werden von diesen auch Fotos angefertigt. Diese und das unterschriebene Protokoll müssen auch dem Besitzer noch an Ort und Stelle auf dessen Verlangen ausgehändigt werden. Alles, was nicht im Zusammenhang damit steht, ist nicht gestattet. „Polizei will in deiner Wohnung filmen“ weiterlesen