GDL schließt Schell und weitere ehemalige Amtsinhaber aus

Alle Versuche der GDL, die nach Satzung, Beitrags- und Sonderbeitragsordnung festgelegten Summen einzutreiben, blieben bislang erfolglos. Die GDL hat mittlerweile Gerichtsverfahren zur Beibringung der offenen Beträge eingeleitet. „Die Mitgliedsbeiträge sind satzungsgemäß zu entrichten und das gilt für alle unsere Mitglieder“ so Quitter. „Wir behandeln alle Mitglieder gleich, deshalb können und wollen wir hier keine Ausnahme machen. Bei der GDL gibt es keinen Prominentenbonus.“

GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2010 unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dürfen, etwa in Gewerkschaften. Namhafte Verfassungsrechtler und selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes hatten das Gesetz als unzulässigen Eingriff in das Grundgesetz erklärt.

Streik, Sieg, Grundgesetz

Die Gewerkschaft der Deutschen Lokomotivführer setzt Artikel 9 der Verfassung gegen den im Staatsbesitz befindlichen Konzern Deutsche Bahn AG durch. Die G.D.L. erklärte zum Streikende heute (Do.) um 19 Uhr, nach einer Einigung mit der DB AG über die tariflichen Grundlagen für einen Flächentarifvertrag für das Zugpersonal, sowie auf ein Schlichtungsverfahren:

Streik bei der Bahn AG: „GDL bleibt keine andere Wahl“

Seit fast einem Jahr versucht die Deutsche Bahn die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) mit allen Mitteln in die Tarifeinheit zu zwingen. Die GDL hat jedoch das grundgesetzlich verbriefte Recht und nimmt es auch in Anspruch, um für ihre Mitglieder des Zugpersonals in den DB-Eisenbahnverkehrsunternehmen Tarifverträge zu verhandeln und vor allem auch abzuschließen.

Sie wird sich mit ihren Tarifverträgen nicht dem Tarifdiktat der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und der DB unterziehen.

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