GDL klagt gegen Gesetz zur Tarifeinheit

Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 2010 unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar und die Verfassungsrechte von Gewerkschaftsmitgliedern haben Vorrang. Artikel 9 Absatz 3 besagt, dass sich Arbeitnehmer und -geber zur Wahrung ihrer Interessen zusammenschließen dürfen, etwa in Gewerkschaften. Namhafte Verfassungsrechtler und selbst ein Gutachten des eigenen Wissenschaftlichen Dienstes hatten das Gesetz als unzulässigen Eingriff in das Grundgesetz erklärt.

Streik, Sieg, Grundgesetz

Die Gewerkschaft der Deutschen Lokomotivführer setzt Artikel 9 der Verfassung gegen den im Staatsbesitz befindlichen Konzern Deutsche Bahn AG durch. Die G.D.L. erklärte zum Streikende heute (Do.) um 19 Uhr, nach einer Einigung mit der DB AG über die tariflichen Grundlagen für einen Flächentarifvertrag für das Zugpersonal, sowie auf ein Schlichtungsverfahren: