„S.P.D.“ beschließt also erneute Wahl der Kanzlerin Merkel und „große Koalition“

Das Abstimmungsergebnis auf dem derzeit laufenden „S.P.D.“-Parteitag in Bonn prognostizierte der Twitter Nutzer @hdBerretz bereits gestern mit „65 Prozent, plus minus 3 Prozent, für #GroKo“. Heute Vormittag gaben Journalisten aus der Nomenklatura eine ähnliche Einschätzung. In der damals über „Doppelmitglieder“ zerschlagenen und heute verdrängten „Wahlalternative für Arbeit und Gerechtigkeit“ sagte mir einmal ein Trotzkist: „Daniel, ich bin Gewerkschaftler. Abstimmmungen werden organisiert“.

Analyse: „S.P.D.“ wählt Merkel erneut zur Kanzlerin und entlarvt die Demokratie-Simulation

Unter massivem Täuschkörper-Auswurf haben die Kader der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ gestern ihr designiertes Bauernopfer für eine Neuauflage der „Großen Koalition“ nach den Wahlen im September, Martin Schulz, faktisch entmachtet und sind dabei diese nun erneut vorzubereiten.

Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

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