Natürlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „Grünen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen Militärs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nämlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „Grünen“ in Thüringen.

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„Moderner Mussolini“ und angehender Cäsar: Donald Trump

Die in der Berliner Republik systemisch und gezielt als parlamentarische Opposition versagenden Parteien „Die Linke“ und Bündnis 90/Die Grünen, wie viele Journalisten in Schlüsselpositionen beide fest in der Hand transatlantischer Interessengruppen wie der „Atlantikbrücke“, schweigen weiter zu ihrem mutmaßlich nächsten „Commander in Chief“, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Dabei ist Donald Trump nicht einmal die größte Gefahr, nicht einmal dass die Wenigsten diese Gefahr wahr haben wollen: Es ist das ganze kaputte, menschenverachtende real existierende System der in 14 Jahren Terrorkrieg mit 2 Millionen toten Muslimen zum Imperium geronnen U.S.A., was diesen Tycoon und Menschenschinder Trump so reich…

Bundestag: Zustimmung zum Angriffskrieg gegen Syrien in parlamentarischem Ausnahmezustand

Am Freitag wird der Bundestag dem Einsatz der Bundeswehr im Syrien-Krieg zustimmen. Am morgigen Mittwoch geht das Eilverfahren in die erste Lesung des Parlaments. Und obwohl dies bereits in der Presse steht, treffen sich dem Vernehmen nach heute Mittag die parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen die all dies überhaupt erst verabreden und auf die Tagesordnung des Bundestages setzen sollen.

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