Separatistisches irakisches Kurdistan: „Parteien“ verlängern Stützung durch deutsche Truppen

Was jeder einzelne Funktionär jeder einzelnen etablierten „Partei“ auch immer sagt, es ist schon Heuchelei bevor es auch nur ausgesprochen wird. Entsprechende Beispiele sind genauo endlos, wie es deren nach eigenem Anspruch ungewinnbarer Terrorkrieg sein soll.

Unter den üblichen Nebelkerzen (1, 2, 3) beschloss heute die Regierung aus „C.D.U.“, „C.S.U.“ und „S.P.D.“ sieben vom Parlament der Regierung (und damit Militär und Geheimdiensten) erteilte Vollmachten („Mandate“) für Kriegsbeteiligung bzw „Militärmissionen“ um drei Monate verlängern zu lassen. Die Vollmachten wären sonst Ende des Jahres ausgelaufen. „Separatistisches irakisches Kurdistan: „Parteien“ verlängern Stützung durch deutsche Truppen“ weiterlesen

#RettetDieGrundrechte – Eine Presseerklärung zur Datenaffäre vom Bundeskriminalamt

Anm. d. Red.: diese Presseerklärung wurde von einem Bürgerrechtsbündnis gestern Abend leider nicht beschlossen. Die Erklärung erfolgt nun durch Radio Utopie und wurde nur entsprechend der Urheberschaft leicht verändert.

Mit Interesse verfolgt Radio Utopie die Reaktion der bisherigen Parteien auf die erst durch Recherchen der ARD bekannt gewordene mutmaßliche illegale Speicherung von Millionen Datensätzen über Bundesbürger durch das Bundeskriminalamt.

Was dabei verwundert: Dem neuen BKA-Gesetz der großen Koalition hatte am 12. Mai auch der Bundesrat unwidersprochen zugestimmt, obwohl dort die Länderregierungen mit Beteiligung von die Grünen, die Linke und FDP 49 von 69 Stimmen stellen. Dabei ermöglicht das neue BKA-Gesetz eine „verfahrensexterne Datensammlung“ personenbezogener Daten,

„von denen die Polizei annimmt, dass sie zukünftig nützlich sein können, um polizeiliche Aufgaben zu erfüllen. Ein konkretes polizeiliches Verfahren, in dem die Daten genutzt werden sollen, muss hierfür weder laufen noch absehbar sein.“

„#RettetDieGrundrechte – Eine Presseerklärung zur Datenaffäre vom Bundeskriminalamt“ weiterlesen

Der Anschlag auf die Demokratie heisst „S.P.D.“

Die Firma unter dem Label „Sozialdemokratische Partei Deutschlands“ greift zur Taktik der vorgetäuschten Schizophrenie: „Wählt uns, damit wir nicht sind wie wir“.

Am Ende ihrer „Systemrelevanz“ angelangt und vor einer Existenzkrise stehend, flüchtet sich die unter der ehedem gutgehenden Marke „Sozialdemokratische Partei“ agierende Firma auf ihrem Parteitag in Dortmund mit „Kanzlerkandidat“ Martin Schulz (einer skurrilen Mischung zwischen Bauernopfer und Sandsack) in die Taktik der vorgetäuschten Schizophrenie. Es gilt, um jeden Preis Aufmerksamkeit zu erhaschen, sei es durch bizarre Lobudelei und ein „Wird schon!“ der Meinungsmanager aus der kontrollierten Presse, oder die von der Firma bereits Angeekelten irgendwie noch weiter zu emotionalisieren.

Aufmerksamkeit! Aufmerksamkeit! Irgendwie…. „Der Anschlag auf die Demokratie heisst „S.P.D.““ weiterlesen

Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Zusammenfassung:

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts. „Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür“ weiterlesen

BGH folgt BVerfG: Untersuchungsausschuss und Opposition bei mehr als Dreiviertelmehrheit der Regierung im Bundestag rechtlos

Artikelserie (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10) zu den Verfassungsgerichtsbeschlüssen 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency). Und zu deren Vorgeschichte und Folgen.

Während der Staat weiter die Republik durch Uminterpretation der Verfassung zersetzt, leiden Öffentlichkeit und Bürgerrechtler offensichtlich unter einer sie gefährdenden Wahrnehmungsstörung.

Wie wir in dieser Artikelserie bereits am 19. Januar dokumentierten, interpretierten die nach Expertenmeinung verfassungswidrig gewählten Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König, Ulrich Maidowski in ihrem am 15. November veröffentlichten Beschluss 2 BvE 2/15 aus Artikel 44 Grundgesetz eine „Viertelminderheit als organisatorisch verfestigte selbstständige Teilgliederung des Deutschen Bundestages mit eigenen verfassungsrechtlichen Rechten“. „BGH folgt BVerfG: Untersuchungsausschuss und Opposition bei mehr als Dreiviertelmehrheit der Regierung im Bundestag rechtlos“ weiterlesen

Übrigens: Der Berliner Senat kann die Bundesregierung jederzeit wegen des Attentats verklagen

Nur falls jemand „S.P.D.“, „Grüne“ und „Linke“ im Berliner Senat satt hat, wie sie sich vor dem Apparat des von uns bereits vor bald zehn Jahren prognostizierten faschistischen Polizeistaates rausreden, sich dafür entschuldigen nicht jeder Forderung sofort nachzugeben und natürlich auch die „Videoüberwachung“, die optische Erfassung der Bevölkerung und der Besucher der Weltstadt Berlin eskalieren, nur nicht ganz bis zum geforderten Punkt: Der Senat ist nicht so hilflos, wie er tut. „Übrigens: Der Berliner Senat kann die Bundesregierung jederzeit wegen des Attentats verklagen“ weiterlesen

Nicht verhandelbare Forderungen an eine neue linke Partei

Nach der Amtseinführung des neuen Cäsars, Donald Trump, sowie dem heutigen Vorbereitungstreffen der rechten, reaktionären und europäisch-nationalistischen Parteiführer Frauke Petry („Alternative für Deutschland“), Marine Le Pen („Front National“), Matteo Salvini („Lega Nord“) und Geert Wilders („Partij voor de Vrijheid“) vor den Wahlen in Frankreich, Deutschland und Italien, setzt sich in der gesamten U.S.-Hegemonie der moralisch-politische Zusammenbruch der etablierten Strömungen, Parteien oder sonstigen Organisationen aus dem vermeintlich oder tatsächlich progressiven Spektrum weiter fort. „Nicht verhandelbare Forderungen an eine neue linke Partei“ weiterlesen

Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt

04.07.2016 Von „Notstandsgesetzen“ zu „Selektoren“: Das anstehende historische Verfassungsurteil über die G 10-Kommission
12.11.2016 „Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat
16.11.2016 Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied
20.11.2016 Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt
20.11.2016 Wissen Sie eigentlich, was diese „N.S.A.-Selektorenliste“ überhaupt ist?
20.11.2016 Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und Willkür im geheimdienstlichen Komplex
03.01.2017 Terror-Thomas vorgelesen: Massenmord in Berlin für den „Starken Staat“ benutzen

Diese Artikelserie dokumentiert für jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten Verfassungsgerichtsbeschlüsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Und deren Folgen.

Zusammenfassung

Der B.N.D.-N.S.A.-Untersuchungsausschuss ist faktisch keiner. Ebenso konnte in dieser Legislaturperiode gegen den Willen der Regierung keiner gebildet werden. Auch ein Untersuchungsausschuss zu den Umtrieben der Behörden im Zuge des Attentats von Berlin wäre eine Farce.

Die Verantwortung dafür trägt das Bundesverfassungsgericht, welches die Republik im Oktober und November 2016 mit zwei verheerenden Beschlüssen für die Bundesbehörden faktisch zum Abschuss freigab. „Als das Bundesverfassungsgericht beschloss, dass es keinen Untersuchungsausschuss gegen die Regierung gibt“ weiterlesen