Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden

„Untersuchungsausschuss“, Grüne, „Linke“, „Sonderermittler“ und Regierung versuchen unter allerlei Nebelkerzen die Verlängerung von Terrorgesetzen und Totalüberwachung vor deren Auslaufen Ende 2015 noch schnell durch den Bundestag zu bekommen. Dabei stellen sich alle Parteien, alle Parlamentarier, alle etablierten Organisationen, alle Gerichte, alle Juristen, alle Bürgerrechtler und die gesamte Informationsindustrie weiter um die Wette tot.

Thorsten Denkler zitiert heute in der „Süddeutschen“ aus dem der SZ (magischerweise straffrei) vorliegenden 300 Seiten langen „Abschlussbericht“ vom „Sonderermittler“ der Regierung gegen den eigenen geheimdienstlichen Komplex, Kurt Graulich. Wie die SZ nun meldet, habe der Bundesnachrichtendienst von 2005 bis 2015 – also zehn Jahre lang – so und so viele Personen, Firmen und Organisationen in mehreren Staaten ausspioniert, u.a. auf dem Kontinent Europa. „Verlängerung der Terrorgesetze und Totalüberwachung bis 2021 soll am 5. November durchgewunken werden“ weiterlesen

„Was bisher nicht zusammen gehörte“: Die Parteien und das Grundgesetz

Beschlüsse, Erklärungen, Belege: Wie 25 Jahre nach Beginn der Berliner Republik S.P.D., C.D.U., Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, F.D.P. und Piratenpartei unsere Verfassung immer noch in Frage stellen und beseitigen wollen.

Der von der Bundesversammlung gewählte Bundespräsident Joachim Gauck formulierte es gestern beim „Festakt zum 25. Jahrestag der Deutschen Einheit“ wie folgt: „Wie 1990 erwartet uns eine Herausforderung, die Generationen beschäftigen wird. Doch anders als damals soll nun zusammenwachsen, was bisher nicht zusammen gehörte.“

Präsident Gauck kann hier nur das Grundgesetz und die etablierten Parteien meinen, allen voran die Parlamentsparteien. Denn diese weigern sich, sogar 25 Jahr nach Beginn der Berliner Republik, die eigene Verfassung und Republik in Kontinuität endlich anzuerkennen. Im Gegenteil, sie wollen sie beseitigen; und die Parteien propagieren dies auch noch offen und belegbar in Beschlüssen und Erklärungen. Einzige Ausnahme: ausgerechnet die C.S.U.

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Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages für bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, deren Führung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war.

Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im Frühjahr 2011 kein Parlamentsmandat für ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafür ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung über „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung über die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenüber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und Kriegführung faktisch auf. „Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst über Militäreinsatz“ weiterlesen

Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag

Wie Radio Utopie bereits berichtete, läuft am 10. Januar 2016 zum dritten Mal das deutsche Pendant zum „Patriot Act“ aus: das „Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz“ (von 2001 bis 2006 „Terrorismusbekämpfungsgesetz“). Damit laufen folgende „Sicherheitsgesetze“ in ihrer jetzigen Form aus: das Artikel 10-Gesetz (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses), das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz (Gesetz über den Bundesnachrichtendienst), das Bundeskriminalamtgesetz (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten), das (Gesetz über den militärischen Abschirmdienst), das Sicherheitsüberprüfungsgesetz und das Straßenverkehrsgesetz.

Für die Informationsindustrie und die „wie gelähmt“ agierende parlamentarische „Opposition“ von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist das offenkundig nicht von Interesse. Stattdessen wird auf allen Ebenen dazu geschwiegen, dass die Regierung den „deutschen Patriot Act“ nun bis 2021 verlängern lassen will. „Verlängerung der Terrorgesetze bis 2021 nun im Bundestag“ weiterlesen

Kanzlerin versammelt Fraktions-Führer des Parlaments: Vorsicht, „Eilverfahren“ im Anflug

Wie „Reuters“ berichtet, versammelt Kanzlerin Angela Merkel am Montag Mittag (29.) „wegen der Zuspitzung der Schuldenkrise“ die „Fraktionsspitzen“ der Bundestagsparteien im Kanzleramt.  Thema soll

die Frage sein, wie sich die deutsche Politik auf die wahrscheinliche Zahlungsunfähigkeit Griechenlands einstellen soll“.

Damit wird ein weiteres, vom Grundgesetz nicht vorgesehenes „Eilverfahren“ wahrscheinlich. In derartigen „Eilverfahren“ wurden bereits eine ganze Reihe von finanziellen und militärischen Blitzgesetzen durch Bundestag und Bundesrat gejagt – mit der dafür notwendigen Zustimmung aller Fraktionen, auch seitens „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“.

Vier Beispiele: „Kanzlerin versammelt Fraktions-Führer des Parlaments: Vorsicht, „Eilverfahren“ im Anflug“ weiterlesen

Hofreiter versucht sich als Gabriel-Bremse

Die CO2-Abgabe des Fraktionsvorsitzenden der „Grünen“ im Bundestag ist im Zusammenhang eines laufenden Machtkampfes und der Spionage-Affäre zu sehen.

In der laufenden Staatskrise um die seit Jahrzehnten unkontrolliert wuchernden und nun endlich aufgeflogenen Metastasen der „Anarchos vom B.N.D.“ versucht die Merkel-Fraktion von „Bündnis 90/Die Grünen“ ihrem dünner werdenden „Teflon-Hosenanzug“ im Kanzleramt zu Hilfe zu eilen.

Wie immer geht dies mehr oder weniger tolpatschig vonstatten. „Hofreiter versucht sich als Gabriel-Bremse“ weiterlesen

Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland“

Eine weitere Verschärfung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung in 2005 verfügte die „Überwachung“ von Netzknoten auf deutschem Territorium, auch „vom und in das Ausland geführten Telekommunikationsverkehr“.

Wie Radio bereits berichtete, verfügte die Regierung bereits am 18. Mai 1995 in der Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung (FÜV), dass “jeder, der eine Fernmeldeanlage, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt ist, betreibt..die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs” durch den Staat zu ermöglichen hat – durch in den eigenen Anlagen eingebaute “technische Schnittstellen”. Das betraf in 1995 primär die gerade entstaatlichte bzw kommerzialisierte Deutsche Bundespost (heute: Deutsche Telekom AG) als damals einzigen Versorger (“Provider”) von Telefon und Frühform von Internet.

Die der FÜV nachfolgende Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV), in erster Version am 25. Oktober 2001 durch die Regierung verfügt, wurde ab 2002 zwecks einer „Strategischen Überwachung der Telekommunikation“ durch Bundesnachrichtendienst bwz Regierungsbehörden erweitert.

„Überwachung“ von Telekommunikation ist diesbezüglich als Kopieren, mithin als Spionage zu verstehen.

Wie nun die Forschungsgruppe Kriminologie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht im Juli 2006 in einem Gutachten (hier gespiegelt) für den „Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten“ (V.A.T.M.) feststellt, verfügte die im November 2005 erneut verschärfte Regierungsverordnung TKÜV nun ausdrücklich auch die „Überwachung“ der Netzknoten vom Internet, auch genannt „Auslandsknoten“ oder „Auslandsköpfe“: „Regierung kopiert Internet-Daten an Netzknoten seit 2005, auch „vom und in das Ausland““ weiterlesen

Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten

Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) der Regierung gilt auch für die Betreiber der Netzknoten. Im Mai 2012 unterrichtete die Regierung den Bundestag über Einzelheiten. Diese halten Parlament und Regierung bis heute geheim.

Wie Radio Utopie bereits berichtete, verpflichtet die in dieser Form seit 2008 geltende „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) alle großen Internetprovider und Telefongesellschaften in der Republik

„dem Bundesnachrichtendienst an einem Übergabepunkt im Inland eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen“.

Entgegen der allgemeinen Wahrnehmung gilt dies auch für Betreiber von

„Netzknoten..die der Zusammenschaltung mit dem Internet dienen”. (Hinweis: Rückkkopplung in § 3 Abs. 2 TKÜV ist hier erklärt)

Es stellt sich also die Frage, worüber alle zuständigen Stellen, Abgeordneten, Bürgerrechtsorganisationen, Anwälte, Journalisten, etc, pp, jetzt so überrascht sind.

Oder tun sie etwa nur so? Ein ganz linker Schelm, wer (das) zu Denken wagen könnte.

Was in der TKÜV – eine einfache Regierungsanordnung, gegen die bislang noch keiner vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat – drin steht, bekam die Bundestagsfraktion namens „Die Linke“ jedenfalls bereits im Mai 2012 ausdrücklich erklärt. Und zwar von keinem anderen als Ronald Pofalla. „Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten“ weiterlesen

Falsche Flagge „Volksentscheid“: Etablierte Parteien schleichen sich wieder mal ans Grundgesetz heran

Die paneuropäisch ideologisierten Parteien S.P.D., Bündnis 90/Die Grünen und „Die Linke“ reden wieder einmal von Volksentscheiden. Was sie in Wirklichkeit wollen ist eine Änderung der Verfassung, weil die verbietet worüber sie Volksentscheide abhalten wollen.

Wir berichten schon lange über das Thema Volksentscheide bzw Volksabstimmungen oder Referenden. Artikel 20 Verfassung garantiert dem Volk „Wahlen und Abstimmungen“. Doch seit 66 Jahren, seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vier Jahre nach dem Faschismus, betrügen die Parteien das Volk um dieses Grundrecht der Abstimmungen auf Bundesebene, indem sie sich weigern ein einfaches ausführendes Gesetz zu schaffen.

Dass die Etablierten seit ein paar Jahren das Thema Volksabstimmung a.ka. Referendum bzw Volksentscheid aufgegriffen haben, hat ein ganz anderes Motiv als die Umsetzung des Grundgesetzes, sondern vielmehr dessen Sturz. „Falsche Flagge „Volksentscheid“: Etablierte Parteien schleichen sich wieder mal ans Grundgesetz heran“ weiterlesen