Friedensbewegung kritisiert öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr
So fragt sich die Kooperation für den Frieden auch, was die elf gegenwärtigen Auslandseinsätze der Bundeswehr mit ihrem Verteidigungsauftrag gemäß Grundgesetz (§ 87a) noch zu tun haben.
Auf dem Hintergrund der leidvollen historischen und gegenwärtigen Erfahrungen, dass Gewalt und Krieg nie Recht und Freiheit verteidigen, sondern zu Unrecht und Unfreiheit führen, appellieren wir an alle Soldatinnen und Soldaten, die an öffentlichen Gelöbnissen teilnehmen werden: Setzen Sie sich mit der Frage auseinander, ob Ihr Militärdienst dazu beiträgt, tatsächlich „das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“! Prüfen Sie Ihr Gewissen, ob die Drohung mit Gewalt und Krieg zu rechtfertigen ist!
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