Wer die Gewaltenteilung ignoriert, will sie beseitigen

Die alte Maulwurfs-Nummer „Wir müssen das Grundgesetz wegen denen opfern gegen die wir es verteidigen“ will offenbar mit dem Spaten erschlagen werden. Schon vor zwölf Jahren warnte ich vor einer Kampagne der bürgerlichen Medien und „großen Koalition“ gegen Verfassung und Gewaltenteilung, nach dem Motto „diese-Moslems-haben-was-gegen-unser-Grundgesetz“, „also-müssen-wir-es-zuerst-stürzen“ (dieser Artikel vom August 2006 wurde nach der Gründung der Medienstation Radio Utopie Anfang 2007 unserem Archiv hinzugefügt). Nicht nur in diesem Zusammenhang hat nun zum ersten Mal überhaupt eine hochrangige Juristin offen ausgesprochen, dass das Agieren der Bundesregierung nicht der vom Grundgesetz diktierten Gewaltenteilung entspricht.

Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

Sehr zum Leidwesen der E.U.-Reichsbürger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geändert und nur durch eine Volksabstimmung gestürzt werden. Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der „Grundgesetze“, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, überhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.