Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

Neue Staatspläne: „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte

Die Ermächtigung für eine staatliche „Löschfunktion“ gegen Internet-Inhalte ist Thema auf der morgen beginnenden Sitzung der Justizminister der Bundesländer. Den Nebel für diese verfassungswidrigen Pläne, welche entsprechend unter erkennbarem Ziel einer weiteren Änderung bzw „Interpretation“ des Grundgesetzes verfolgt werden, bieten Razzien des Bundeskriminalamtes gegen „Hasspostings“.

Regierungen erkennen Existenzrecht europäischer Demokratien immer noch nicht an

„Wenn aus Deutschland und Frankreich Merkcron wird…“: die paneuropäisch-transatlantischen Ideologen Steffen Dobbert und Fabian Federl dürfen auf zeit.de die Jahrhunderte alten Fantasien eines kontinentalen Konstrukts über Europa ausbreiten. In diesen wird mindestens das Existenzrecht von immerhin 28 europäischen Demokratien in der „Europäischen Union“ in Frage gestellt. Asien ist nichts dagegen.

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