Als das Bundesverfassungsgericht Deutschland zur elektronischen Kolonie erklärte

Am 12. Dezember 1970 hatte das „Abhörteil“ (BVerfGE 30, 1) vom Verfassungsgericht Westdeutschlands die Aufhebung der Gewaltenteilung beim Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ als verfassungsgemäß beurteilt. Das damalige Urteil war gegen schwerste Bedenken und vorausschauende Warnungen der Verfassungsrichter Geller, Dr. v.Schlabrendorff und Dr. Rupp mit 5 zu 3 Stimmen entschieden worden.

Im Jahre 2016 nun übertrugen Andreas Voßkuhle, Peter M. Huber, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf, Peter Müller, Doris König und Ulrich Maidowski die Machtfülle der in 1968 unter Besatzungsrecht geschaffenen „Notstandsgesetze“ der damaligen „großen Koalition“ auf deren heutige Nachfolger.

Und in Deutschland, wie es heute ist, eskalierten die Verfassungsrichter selbst die damalige antidemokratische und antiparlamentarische Auslegung des Grundgesetzes ein weiteres Mal.

Paramilitärische Polizei aus dem Ausland beim G20-Gipfel in Hamburg gegen Zivilisten

Ein Stadtgebiet von achtunddreissig Quadratkilometern durch die Polizei vor dem Betreten von Demonstranten abzusichern ist nicht möglich. Es gibt Grund zur Annahme, dass Konflikte gewünscht werden, um einen Vorwand zu erhalten, Hilfe von der Bundeswehr anzufordern – so wie es bei dem Einsatz mit der Erfassung der Geflüchteten und dem Bau von Unterkünften für diese der Fall war- wenn die Polizei logischerweise nicht Herr der Lage wird.

Categorized as: Bevölkerungskontrolle