Pressemitteilung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) vom 5.10.2018
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute einem Eilantrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Demnach darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden. Dies gilt, bis über die Klage des BUND rechtskräftig entschieden ist, die seit April 2018 beim Verwaltungsgericht Köln anhängig ist. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. „BUND erwirkt Rodungsstopp im Hambacher Wald und fordert von NRW-Regierung morgige Demonstration nicht weiter zu blockieren“ weiterlesen