BUND erwirkt Rodungsstopp im Hambacher Wald und fordert von NRW-Regierung morgige Demonstration nicht weiter zu blockieren

RWE darf im Hambacher Wald nicht roden. Über die Fortführung des Tagebaus Hambach ist zwar noch nicht entschieden, das heißt, die Bagger stehen nicht still. Aber RWE darf keine weiteren Rodungsmaßnahmen ergreifen. Die Interessensabwägung des Oberverwaltungsgerichts in Münster ging zu Gunsten des BUND aus

Hambacher Forst: Machtdemonstration und Verbote mobilisieren das Land

Mit Eilanträgen vor dem Verwaltungsgericht Aachen und dem Bundesverfassungsgericht schöpfen die Anmelder alle zur Verfügung stehenden juristischen Mittel aus, um das Recht auf Versammlungsfreiheit zu wahren. Heute, am 5.10.2018 wird es um 11 Uhr eine Pressekonferenz zu dieser Entwicklung in der Alten Feuerwache im Raum Offener Treff in der Melchiorstr. 3 in 50670 Köln geben.

BUND kritisiert Vorbereitungen von NRW-Landesregierung und RWE zur Rodung im Hambacher Wald

Die Zulässigkeit dieser Rodung wird aber aktuell wegen einer Klage des BUND vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. Vor der Entscheidung im gerichtlichen Verfahren Fakten zu schaffen ist eine weitere Provokation von RWE. Rodungen für den Kohleabbau durchführen zu wollen, während gleichzeitig in Berlin die Kohle-Kommission über den Kohleausstieg verhandelt, zeigt, dass RWE kein Interesse an einem gesellschaftlichen Konsens hat.