Totalklage gegen das „Hambacher Revier“: Hinweise des Klägers!
Die Genehmigungen des Tagebauplangebietes „Hambacher Revier“, der Tagebaue nördlich und südlich der A 4 sowie der Verlegung der A 4 sind allesamt unwirksam (nichtig), da sie unter Begehung, Vorbereitung, Förderung und Ausnutzung von Straftaten zustande gekommen sind, die von Bediensteten und Politikern des Landes NRW sowie von Kreisen und Kommunen des Landes NRW begangen wurden.
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