Totalklage gegen das „Hambacher Revier“: Hinweise des Klägers!

Die Genehmigungen des Tagebauplangebietes „Hambacher Revier“, der Tagebaue nördlich und südlich der A 4 sowie der Verlegung der A 4 sind allesamt unwirksam (nichtig), da sie unter Begehung, Vorbereitung, Förderung und Ausnutzung von Straftaten zustande gekommen sind, die von Bediensteten und Politikern des Landes NRW sowie von Kreisen und Kommunen des Landes NRW begangen wurden.

Vier Schaufelradbagger im Braunkohletagebau Hambach besetzt

Auf 70 m Höhe schlugen sie mit Planen als Sonnenschutz ihr Lager auf und rollten Transparente aus, in denen sie erneut auf einen sofortigen Kohleausstieg und einen Rodungsstopp im Hambacher Forst drängen. „Es ist längst bekannt, dass die Bewohnbarkeit des Planeten auf dem Spiel steht. Genau so klar ist, dass es Alternativen zur ineffizienten Kohleverstromung gibt“, sagte eine Aktivistin

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Aufruf zum Handeln, denn der Hambacher Forst braucht dich!

Zugleich wies der Eigentümer das Gericht darauf hin, dass die Versammlung auf der Wiese als solche unter dem Schutz des Grundgesetzes steht und weiter, dass darüber hinaus das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein Betreten der Wiese nur auf der Grundlage eines gesonderten Gerichtsbeschlusses und unter besonderen Voraussetzungen erlaube.

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