STAATSAFFÄRE: Mit Papier nicht mehr geduldig

Berlin, Staatsaffäre im Zuge des Falls von MdB Edathy: Vor der Aussage des Präsidenten der Geheimpolizei Bundeskriminialamt, Jörg Ziercke („Sozialdemokratische Partei Deutschlands“) im Innenausschuss des Bundestages am Mittwoch (12.) springt diesem der ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier („Christlich-Soziale Union“) zur Seite.

Ex-Verfassungshüter Papier legt dabei eine, selbst für die Verhältnisse im Zirkus Zynismus Maximus des designierten Neuen Roms auf dem Kontinent, bemerkenswert kognitive Dissonanz zu Tag.

„Gleichheit der Wahl ein relativ vager Begriff“: Ex-Verfassungsrichter will Verfassung zwecks Beibehaltung der 5-Prozent-Sperre ändern lassen

Der Ex-Richter am Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier will die Verfassung ändern, um die 5-Prozent-Sperre zur Wahl des Bundestages ins Grundgesetz zu schreiben. Offensichtlich haben er und seine Hintermuttis und – männer in der Nomenklatura Angst vor einem Ende der „Hürde“ für neue Parteien bei Parlamentswahlen und einer damit verbundenen demokratischen, geordneten und verfassungsgemäßen Rekonvaliszenz der Republik.

Schande über den C.S.U.-Mann Papier und diese ganze verfluchte, korrupte, abgetakalte Nomenklatura, die Deutschland versucht nicht nur auf ihr geistig-moralisches, sondern auch noch auf ihr politisch-demokratisches Niveau herunter zu versauen.

Ex-Verfassungsgerichts-Präsident: Grundgesetz nur in „Grenzen“ gültig

Hans-Jürgen Papier (C.S.U.), bis 2010 Präsident des Karlsruher Verfassungsgerichts, hat sich in einer putschistischen Äußerung Weimarschen Ausmaßes zur laufenden Spionage-Affäre und Totalüberwachung der Berliner Republik durch diverse staatliche Organe und internationale Konzerne geäußert. Statt sich nun vor die Verfassung und die durch sie beschützten Bürgerinnen und Bürger zu stellen, stellt er sich gegen sie und spricht den deutschen Staat davon frei sich an das Grundgesetz überhaupt halten zu müssen. Des Weiteren behauptet er, das Grundgesetz würde die Deutschen nicht vor den Handlungen anderer Staaten schützen.