Die Verfassungswidrigkeit der Finanzierungsverträge von Stuttgart 21 macht den Schlichterspruch von Heiner Geißler zur Makulatur.
In seinem Schlichterspruch vom 30.11.2010 stellte Heiner Geißler fest:
„Bis 2016 ist die Finanzierung durch die Bahn und das Land Baden-Württemberg sichergestellt.“
Das trifft nicht zu. „Pressemitteilung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21““ weiterlesen