Spionage-Skandal: Geschäftsführende Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (F.D.P.) verweigert Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Harald Range (F.D.P.), allgemein als „Bundesanwaltschaft“ betitelt, verweigert mit einer maximal schwachsinnigen Begründung die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens wegen Spionage. Wozu auch? Wenn schon die Kanzlerin abgehört wird und deren Partei das Raubkopieren der Telekommunikationsverkehre von 82 Millionen Menschen an den Internetknoten durch die die Geheimdienste ihrer Majestät (Merkel) in Kollaboration mit den internationalen Tier-1-Konsortien innerhalb der Republik auch noch legalisieren lassen will, wenn es denn schon mal aufgeflogen ist, was hat das denn alles mit der „obersten Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland“ zu tun? Püh! Wir sind doch schließlich Liberale.

Oh. Sagte ich „Wir“?

MAD-Quelle: „NSU“-Trio bereits 1999 tot

Der Mord an der Polizeibeamtin Michele Kiesewetter am 25. April 2007, sowie die Mordserie Bosporus von 2000 bis 2006 ist noch immer ungeklärt. Die von Landespolizei, Bundespolizei-Behörden und Geheimdiensten vorgebrachte Erklärung einer jahrzehntelang unentdeckten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) als alleiniger Urheber dieser Taten kann und muss öffentlich in Zweifel gezogen werden.

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